Fehler der Staatsanwaltschaft Hamburg: „Wir haben den Amed Amed“
Der Syrer Amad Ahmad starb nach einem Brand in der JVA Kleve, wo er fälschlicherweise saß. Interne Papiere zeigen nun, wie es dazu kam.
Wie sich die Schuld genau verteilt, soll jetzt ein Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages klären. Nach Recherchen der taz und des NDR-Politikmagazins „Panorama 3“ muss ein erheblicher Anteil an dem katastrophalen Ende einer Behörde zugeschrieben werden, deren Rolle bisher kaum beachtet wurde: die Hamburger Staatsanwaltschaft.
Faden Nummer eins ist gesponnen aus dem Namen und der Herkunft des Opfers. Der Mann heißt Amad Ahmad. Der Nachname ist ein islamischer Allerweltsname arabischen Ursprungs, der in vielen Ländern vorkommt. Der Vorname Amad hingegen ist eindeutig kurdisch. Amad Ahmad ist, wie seine Brüder und seine Eltern, vor dem Krieg aus Syrien geflüchtet. In Deutschland hoffte er auf eine gute Zukunft. „Er liebte das Leben“, sagt seine Mutter. Als Kriegsflüchtling steht ihm in Deutschland humanitärer Schutz zu.
Faden Nummer zwei beginnt in der Silvesternacht 2015/2016. Amad war da noch gar nicht in Deutschland. Junge Männer vorwiegend nicht-deutscher Herkunft belästigten damals in Gruppen junge Frauen, in Köln und auch auf der Großen Freiheit in Hamburg-St. Pauli. Fast alle Täter entkamen. Seitdem geht die Angst vor sexuellen Übergriffen durch nicht-weiße Männer um. Polizei und Staatsanwaltschaft wollen sich bei dem Thema keine Nachlässigkeiten vorwerfen lassen.
Festnahme wegen mutmaßlicher Belästigung
Am 6. Juli 2018 erstatten junge Frauen Anzeige gegen Amad. Er habe sie an einem niederrheinischen Badesee mit anzüglichen Gesten belästigt. Die Polizei nimmt ihn fest. Amad Ahmad gibt seine Identität korrekt an: geboren am 1. 1. 1992 in Aleppo, Syrien. Die Polizisten aus dem Kreis Kleve gleichen den Namen mit einer digitalen Fahndungsdatenbank ab. Dabei stellen sie fest, dass von der Hamburger Staatsanwaltschaft ein Mann gesucht wird, der einen ähnlich lautenden Aliasnamen trägt.
Am frühen Abend des 6. Juli geht beim LKA Hamburg ein Fax der Kreispolizeibehörde Kleve ein, das der taz und „Panorama 3“ vorliegt: „Tag, Kollege!“ heißt es da. „Wir haben heute gegen 16.00 Uhr den Amed Amed … im Rahmen eines Sexualdelikts festgenommen.“ Geboren sei der Mann am 1. 1. 1992 in Aleppo. In Kleve habe man festgestellt, dass Hamburg nach ihm fahnde. „Bei euch wird er u. a. Ago, Tombouctou Ana und Ago, Tombouctou geführt. Ich bitte um Übersendung der Haftbefehle.“
Hier beginnt der dritte und entscheidende Faden der Geschichte, der Faden, an dem alles hängt. Es ist der Faden, den die Vollstreckungsbehörde in der Hand hat. Zweimal hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg vor dem Amtsgericht die Verurteilung eines jungen Mannes aus Mali erwirkt, dem jeweils Diebstahl nachgewiesen wurde. Eine Geldstrafe in Höhe von 285 Euro hatte er nicht bezahlt. Die Staatsanwaltschaft schrieb ihn zur Fahndung aus, um eine „Ersatzfreiheitsstrafe“ gegen ihn zu vollstrecken.
Mali ist nicht Syrien
In einem Vermerk der Staatsanwaltschaft heißt es: „Die rechtmäßig geführte Personalie lautet: GUIRA, Amedy, geb. am 1. 1. 1992 … Staatsangehörigkeit: malisch, Geburtsland: Mali.“ Als möglicher Geburtsort wird „Tombouctou“ genannt, die berühmte Wüstenstadt am Südrand der Sahara. Die hat mit Aleppo durchaus etwas gemein. Beide Städte wurden von der Unesco als „Weltkulturerbe der Menschheit“ eingestuft. Und beide wurden in den vergangenen Jahren von Kriegen verwüstet.
Aber die Entfernung zwischen Tombouctou und Aleppo beträgt 4.500 Kilometer. In den Fahndungsdatenbanken ist ein Foto des von Hamburg gesuchten malischen Staatsbürgers hinterlegt. Es zeigt einen jungen Mann schwarzer Hautfarbe. Amad aus Aleppo ist hellhäutig.
Ernst Medecke, Rechtsanwalt
Der Aliasname Amedy Amedy, der in der Fahndungsausschreibung für den flüchtigen Malier verzeichnet ist, bildet die einzige Verbindung zu dem in Kleve festgenommenen Mann. Die Übereinstimmung des Geburtsdatums 1. 1. 1992 kann kaum als Anhaltspunkt gelten, weil für Zehntausende Geflüchtete, deren Geburtstag nicht bekannt ist, ersatzweise dieses Datum eingetragen wird. Die Ähnlichkeit mit einem Aliasnamen genügt der Staatsanwaltschaft Hamburg, die JVA Kleve um die Vollstreckung der Haft zu bitten. Dass in der Faxmitteilung der Polizei Kleve der Geburtsort Aleppo angegeben war, scheint in Hamburg niemanden zu stören.
Experte spricht von Freiheitsentziehung
„Hauptsache, erst mal wegsperren. So darf man in einem demokratischen Rechtsstaat nicht mit Menschen umgehen. Das ist Freiheitsentziehung“, sagt Rechtsanwalt Ernst Medecke. Als langjähriger Deputierter der Hamburger Justizbehörde kennt er sowohl die Staatsanwaltschaft Hamburg als auch die Regeln für den Strafvollzug bestens. Medecke präzisiert: „Die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde hätte auf dem schnellsten Weg die Identität des Mannes in Kleve klären müssen.“
Stattdessen schickt die Staatsanwaltschaft Hamburg am 20. Juli 2018, also genau zwei Wochen nach der Festnahme, einen Brief per Post an die JVA Kleve. Die taz und „Panorama 3“ haben eine Kopie des Schreibens. Darin wird gefragt, ob „Nachweise über die dort geführten Personalien des Verurteilten vorliegen“. Am 9. August kommt der Brief wieder nach Hamburg zurück mit dem handschriftlichen Vermerk der JVA Kleve: „Hier liegen keine Nachweise vor.“
„Spätestens da hätte die Staatsanwaltschaft Hamburg unverzüglich die Entlassung des Inhaftierten anordnen müssen“, sagt Experte Medecke. Aber das passiert nicht. Amad bleibt im Gefängnis. Am 17. September brennt es in der Zelle. Mutmaßlich hat Amad das Feuer selbst gelegt. Aus Verzweiflung? Man weiß es nicht. Hilfe kommt zu spät. Am 29. September erliegt der junge Mann aus Aleppo seinen schweren Brandverletzungen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft erkundigt sich erst nach dem Brand wieder nach dem Menschen, gegen den sie zu Unrecht die Haft vollstreckt hat.
Staatsanwaltschaft gegen Staatsanwaltschaft
Ob die Verantwortlichen Konsequenzen werden tragen müssen? Die Staatsanwaltschaft Kleve ermittelt offiziell gegen sechs örtliche Polizeibeamte wegen Freiheitsberaubung. Im Gespräch mit „Panorama 3“ und der taz macht Oberstaatsanwalt Günter Neifer klar, dass auch die Hamburger Kollegen im Fokus der Untersuchungen stünden.
„Wir gehen natürlich auch der Frage nach, ob seitens der Staatsanwaltschaft Hamburg als Vollstreckungsbehörde Fehler gemacht wurden, die von strafrechtlicher Relevanz sind“, sagt Neifer. Der Freiheitsberaubung mache sich schuldig, wer eine solche zumindest billigend in Kauf nehme, „eine nur fahrlässige Freiheitsberaubung“ sei nicht strafbar, so Neifer. Für eine „abschließende Bewertung“ sei es noch zu früh.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft teilt auf Anfrage zunächst mit, sie wolle Fragen zu dem Fall „mit Rücksicht auf die parlamentarischen Ermittlungen“ nicht beantworten. Dabei gibt es der Fragen viele, auch diese: Am 31. Mai 2018 verschickte der Leiter der Hamburger Staatsanwaltschaft, Dr. Ewald Brandt, eine Mail an seine Mitarbeiter. Mit Hinweis auf die Arbeitsüberlastung ordnete er an, bestimmte Tätigkeiten für drei Monate „ruhen“ zu lassen, darunter auch die Bearbeitung von „Geldstrafen“. Die Nachricht machte im vergangenen Sommer in Hamburg Schlagzeilen. Der Fall Amad Ahmad fällt in diese Zeit.
Hamburg wiegelt ab
Steht die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft damit in Zusammenhang? Auch dazu gibt es zunächst keine Antwort. Aber dann ändert die Staatsanwaltschaft ihre Linie. Der Fehler bei der Identitätsfeststellung liege „ausschließlich im Verantwortungsbereich der Polizei“, teilt die Behörde nun mit. „Hinweise auf dienstliches oder strafrechtliches Fehlverhalten der eigenen Mitarbeiter“ sehe die Staatsanwaltschaft nicht. Auch die „sonstigen Geschäftsabläufe“ hätten „keinen bestimmenden Einfluss“ auf den Fall gehabt.
Aufsicht über die Staatsanwaltschaft führt die Hamburger Justizbehörde. Die teilt auf Anfrage mit, nach Auskunft der Staatsanwaltschaft liege kein dienstliches Fehlverhalten vor. Deshalb gebe es keinen Grund für „ein Einschreiten“.
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