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AfD will Schuld-Ruder rumreißen

Staatsgerichtshof erörtert Ausschluss

Am Freitag wird vorm niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg die Klage der AfD-Fraktion gegen den Landtag erörtert. Die AfD hält das geänderte Gesetz über die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten für rechtswidrig.

Vor seiner Änderung besagte das Gesetz, dass alle Landtagsfraktionen einen Vertreter in den Stiftungsrat entsenden sollen. SPD, CDU, die Grünen und die FDP beschlossen im Februar, künftig nur noch Vertreter von vier Parteien zu schicken, gewählt vom Landtag „aus seiner Mitte“.

Hintergrund für die Entscheidung war der Einzug der AfD in den Landtag, die auch ihren Einzug in die Stiftung bedeutet hätte. Die ist unter anderem Trägerin der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen und protestierte öffentlich dagegen, der AfD einen Sitz in der Stiftung zu geben. Überlebendenverbände aus den USA, Frankreich und Israel hatten sich zuvor mit Briefen an die Stiftung gewandt und dabei auch die weitere Zusammenarbeit infrage gestellt, sollte die AfD in den Stiftungsrat einziehen.

Im Dezember 2016 hatte sich die AfD Niedersachsen in einer Stellungnahme deutlich gegen die bisherige Erinnerungskultur in Deutschland ausgesprochen: Es werde Zeit, „das Ruder herumzureißen, dem deutschen Volk wieder Schutz zu geben und endlich diesen irren Schuldkult aus Deutschland zu verbannen“, heißt es dort.

Die Stiftung habe den Auftrag, die Opfer von NS-Verbrechen zu würdigen, sagte ihr Geschäftsführer Jens-Christian Wagner: „Die AfD, in deren Reihen revisionistische, rassistische, antisemitische und den Holocaust verharmlosende oder gar leugnende Positionen mindestens geduldet werden, steht diesem Auftrag entgegen.“

Das sah man im Landtag fraktionsübergreifend genauso – zumindest fast. Denn natürlich war die AfD-Fraktion nicht einverstanden. Im Juli reichte sie eine Organklage am Staatsgerichtshof Bückeburg gegen den Landtag ein und beauftragte den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider mit einem Gutachten: Der Jurist sieht in der Gesetzesänderung einen „deutlichen Verfassungsverstoß“, weil sie die AfD in ihren fundamentalsten Rechten beschneide.

Ende Oktober beschloss dann mit großer Mehrheit der Landtag eine Stellungnahme zu dem Verfahren, die ebenfalls dem Staatsgerichtshof zugestellt wurde: Die Gesetzesänderung sei das Ergebnis eines demokratischen Mehrheitsprinzips, heißt es da. Ebenso wie die anschließende Wahl der vier Abgeordneten in den Stiftungsrat. Die AfD habe Kandidaten vorgeschlagen, die aber keine Mehrheit erreichten. Nun liegt der Ball beim Staatsgerichtshof.

Simone Schnase

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