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„Schwere Fehler der Polizei“

Nach dem Tod eines Flüchtlings aus Syrien entschuldigt sich NRW-Innenminister Reul

Aus Düsseldorf Andreas Wyputta

Nordrhein-Westfalens CDU-Innenminister Herbert Reul hat im Fall eines zu Unrecht inhaftierten und nach einem Brand in seiner Einzelzelle verstorbenen 26-jährigen Syrers schwerste Fehler der Polizei eingeräumt. „Hier ist in der Obhut des Staates ein junger Mann gestorben, der bei uns Schutz und Hilfe gesucht hat“, sagte der Minister am Freitag bei einer – bei Redaktionsschluss noch andauernden – Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses des Düsseldorfer Landtags. „Aber es ist noch schlimmer: Dieser junge Mann ist an einem Ort gestorben, an dem er eigentlich nie hätte sein dürfen.“

Der Bürgerkriegsflüchtling hatte am 17. September in der Justizvollzugsanstalt Kleve schwerste Verbrennungen erlitten. Am 29. September erlag er in der Bochumer Unfallklinik Bergmannsheil seinen Verletzungen. Zuvor hatte er mehr als zwei Monate zu Unrecht in Haft gesessen.

Ein von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen schweren Diebstahls und nicht bezahlten Geldstrafen mit zwei Haftbefehlen gesuchter Mann aus Mali hatte den Namen des Syrers als Tarn-Aliasnamen benutzt. Eine Überprüfung „mit den polizeilichen Fahndungsbeständen“ habe deshalb einen Treffer ergeben, sagte Reul. Fotos und Geburtsorte der beiden Männer hätten die ihm unterstellten Polizeibeamten dann nicht mehr abgeglichen, räumte der Innenminister ein – ebenso wenig wie „Phänotypus, Haarfarbe, Augenfarbe, Größe, Tätowierungen“. All das sei „ein schwerer Fehler der Polizei“ gewesen, sage Reul: „So etwas darf nicht passieren.“ Gegen die Polizisten liefen nun Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung im Amt sowie ein Disziplinarverfahren.

Der Leiter der Landesvollzugsdirektion, Gerhard Marx, musste im Ausschuss einräumen, dass der Verstorbene in der Haft mindestens einmal auf die Verwechslung hingewiesen habe. „Das Urteil betreffe ihn nicht, er sei nie in Hamburg gewesen“, notierte eine Gefängnispsychologin in Kleve. Dennoch wurde er erst elf Tage nach dem Brand, einen Tag vor seinem Tod, offiziell „enthaftet“. Damit muss die Justiz nicht für die Beerdigungskosten aufkommen. Der eigentlich gesuchte Mann aus Mali ist weiter auf freiem Fuß.

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