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Justiz in WeißrusslandVier Jahre Haft für Journalisten

Dmitriju Galko muss in eine Arbeitskolonie, weil er einen Polizisten angegriffen und dabei dessen Mobiltelefon zerstört haben soll.

Manchmal schwächelt er: Weißrusslands autokratischer Langzeitherrscher Alexander Lukaschenko Foto: reuters

Berlin taz | Er hatte mit einem Freispruch gerechnet und sich damit total verspekuliert: Vier Jahre Freiheitsentzug und eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 370 Euro lautet das Urteil gegen den weißrussischen Journalisten Dmitriju Galko, das ein Minsker Gericht am Dienstag gegen ihn verhängte. Der vorsitzende Richter arbeitet sich übrigens gerne an Andersdenkenden ab und steht auf der Sanktionsliste der Europäischen Union.

Galkos Vergehen: Er soll im vergangenen November bei einer Razzia in seiner Minsker Privatwohnung, wo er mit seinem Sohn Geburtstag feierte, einen Polizeibeamten angegriffen und dessen Mobiltelefon zerstört haben.

Galko, der von Nahrungsentzug und weiteren Misshandlungen während der Untersuchungshaft berichtete, hält das Urteil für politisch motiviert. Der Gedanke ist alles andere als abwegig. Der Journalist, der unter anderem auch für die Londoner Times arbeitete, hatte an mehreren Protestaktionen gegen Weißrusslands autokratischen Dauerherrscher Alexander Lukaschenko teilgenommen und war wiederholt festgenommen worden – das letzte Mal 2017.

Ab 2013 hatte Galko regelmäßig für das weißrussische Onlineportal Novy Tschas über den Euromaidan in der Ukraine sowie den Krieg im Donbass berichtet, an dem beteiligt zu sein Russland ja nach wie vor bestreitet.

Von Autobombe zerfetzt

2016 wurde er Herausgeber und Redakteur der weißrussischen oppositionellen Onlinezeitung Belorusskij Partisan, deren Gründer, Pawel Scheremet, im selben Jahr in der ukrainischen Hauptstadt Kiew von einer Autobombe zerfetzt wurde. Dort ließ sich auch Galko nach dem Zwischenfall mit der Polizei vorübergehend nieder. Als er im vergangenen April nach Minsk zurückkehrte, schlug die Polizei zu.

Für Galko hätte das Urteil auch noch viel härter ausfallen können. Im Gegensatz zu den sogenannten „Arbeitslagern mit verschärftem Regime“ darf er seine Strafe in einer Arbeitskolonie mit etwas gelockerten Sicherheitsbestimmungen absitzen. In der „Chimija“ – die Bezeichnung stammt noch aus Sowjetzeiten – schuften die Insassen in Fabriken, dürfen aber mit einer Erlaubnis ihren Knast auch mal stundenweise verlassen. Ansonsten sind die Bedingungen so unterirdisch wie in normalen Gefängnissen auch – angefangen bei völliger Überbelegung und fehlendem Warmwasser.

„Ich werde über 1.000 Kilometer entfernt von meiner Familie und meinem kleinen Sohn meine Strafe absitzen“, zitiert die weißrussische Zeitung Nascha Niwa den Verurteilten, der noch damit hadert, ob er in Berufung gehen soll oder nicht. „Sie hoffen, wenn sie mich in ein Gefängnis dieses Typs schicken, dass alle mich vergessen werden. Wäre ich in ein reguläres Arbeitslager geschickt worden, würden sich jeder an mich erinnern.“

Ob Galkos Schicksal wirklich in Vergessenheit gerät, dürfte auch von seine Kollegen abhängen – in Weißrussland, aber auch im Ausland.

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