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Maskerade im Prozess um verprügelten Polizisten

JUSTIZ Zivilpolizist im Zeugenstand soll für die Öffentlichkeit unkenntlich gemacht werden

Der Hamburger Amtsgerichtsprozess wegen gefährlicher Körperverletzung gegen fünf Männer aus Bremen, Göttingen und Hamburg, die einen Polizeiführer verprügelt haben sollen, entwickelt sich zum Politikum. Die Hamburger Bereitschaftspolizei hat beantragt, einen Polizisten nur maskiert zu vernehmen, damit er unerkannt bleibt.

Den Männern im Alter zwischen 19 und 24 Jahren wird vorgeworfen, am 22. August vorigen Jahres im Zuge einer Aktion gegen die Abschiebepolitik am Hamburger Flughafen einen Führungsbeamten geschlagen und am Boden getreten zu haben. Zeuge ist auch ein Polizist aus einer Festnahmeeinheit, der in Zivil eingesetzt war. Da er auch in Zukunft verdeckt arbeiten solle, müsse ihn eine professionelle Maskenbildnerin unkenntlich machen, fordert die Polizei. Dieses Ansinnen löste bei der Verteidigung Empörung aus. Ein „maskierter Zeuge“ sei ein Verstoß gegen das Recht auf Öffentlichkeit. Der Polizist entziehe sich jeglicher Kontrolle; die Angeklagten könnten die Angaben nicht überprüfen.

Selbst das Gericht könne die Angaben des maskierten Zeugen nicht verifizieren und auch nicht feststellen, ob er vielleicht selbst aus der Menge agiert habe, die auf Videos festgehalten wurde. „Es wäre nicht das erste Mal, dass Polizisten Kollegen verprügeln“, sagte der Anwalt Johannes Hentschel. 2004 hatten bei einer Demonstration in Hamburg Thüringer Polizisten Kollegen in Zivil aus Kiel verprügelt, obwohl sie den Identifizierungscode gerufen hatten. Eine Gerichtsentscheidung steht noch aus KVA

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