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Angezeigte Ärzt*innen über Paragraf 219a„Wir halten dagegen“

Am Freitag debattiert der Bundesrat über Paragraf 219a, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Drei Protokolle von Ärzt*innen, die angezeigt wurden.

Nicht nur die angezeigten Ärzt*innen, auch ihre vielen Unterstützer*innen fordern die Abschaffung des Paragraf 219a Foto: Imgao/IPON

Paragraf 219a verbietet die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Darunter fällt auch, wenn eine Ärztin auf ihrer Webseite sachlich darüber informiert, dass sie diese durchführt. Derzeit laufen Ermittlungsverfahren gegen mehrere Ärzt*innen. Drei von ihnen berichten von ihren Erfahrungen.

„Das ist meine Pflicht“

Kaum war das Urteil ­gegen Kristina Hänel im November 2017 ergangen, wurde mir eine Strafanzeige wegen Paragraf 219a zugestellt. Wer mich angezeigt hat, weiß ich bisher nicht.

Der Text „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu unseren Leistungen“ steht bereits seit mehreren Jahren auf unserer Website und kann erst nach mehreren Klicks gefunden werden.

Nach dem Prozess haben wir den Eintrag bewusst nicht von unserer Seite genommen. Glücklicherweise konnte ich schnell juristischen Beistand finden und die Vernetzung mit den anderen betroffenen Frauenärztinnen ist bestens.

Aktuell hat sich nichts für meine Patientinnen geändert, ich führe meine Arbeit in der mir gebotenen ärztlichen Pflicht fort, unterstütze und berate meine Klientinnen in der schwierigen Situation einer Konfliktschwangerschaft. Zu meiner Aufgabe als Frauenärztin gehört es nicht nur, die junge Patientin mit Verhütungswunsch oder die älter werdende Frau mit Wechseljahrbeschwerden zu betreuen, sondern auch die ungewollt Schwangere. In Deutschland treiben 100.000 Frauen im Jahr ab. Es gehört zu unserer Arbeit, diese Frauen als Ärztin und Arzt medizinisch gut zu behandeln, doch dafür müssen die Frauen uns und unsere Beratung auch finden können.

Im Interview: Bettina Gaber

55 Jahre, arbeitet seit zehn Jahren als niedergelassene Gynäkologin in Berlin.

Wird der § 219a so verstanden, wie es die Strafanzeigenden und die uns juristisch Verfolgenden tun, verhindert er die sachliche Information und Suche nach Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche nach der medikamentösen und operativen Methode durchführen. Es gibt eine nicht unerhebliche Zahl von Frauen, die Angst haben, ihren eigenen Arzt zu fragen, brüske Antworten bekommen haben oder sogar weggeschickt wurden.

Meine Pflicht ist es, die durch das Grundgesetz geschützte Freiheit der Information und die psychische und körperliche Gesundheit der betroffenen Frauen zu schützen. Eine Anwendung des Paragrafen, die unsere sachliche Information kriminalisiert, verhindert das. Besonders Frauen in konservativ geprägten Regionen Deutschlands leiden sehr darunter. Wie soll eine Frau in ihrer Not an sachliche Information gelangen, wenn nicht über das Internet?

Ein Fall ist mir sehr eindrücklich in Erinnerung: Eine junge muslimische Frau, die aus einer sehr traditionellen Familie stammte, kam mit Angst um Leib und Seele zu mir. Sie war schwanger, aber nicht verheiratet, was natürlich nicht tragbar gewesen wäre. Sie konnte mich nur finden, weil sie über das Internet gesucht hat. Ich werde nie ihre Dankbarkeit dafür vergessen, sie und ihren Freund geschützt und behandelt zu haben. Protokoll: Hanna Voß

***

„Der Paragraf soll weg“

Einige Wochen, nachdem ich auf der Titelseite der taz meine Solidarität mit der Kollegin Kristina Hänel erklärt hatte, bekam ich Post vom Polizeipräsidium. Gegen mich werde ermittelt wegen des Verdachts der verbotenen „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft gemäß § 219a StGB“ und ich solle Stellung nehmen.

Paragraf 219a, was bisher geschah

Die Debatte: Im November wurde die Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen eines Eintrags auf ihrer Webseite zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Andere Ärzt*in­nen haben mit Anzeigen von Abtreibungs­gegner*innen zu kämpfen. Betroffen sind auch Gynäko­log*innen, die aus Solidarität vor Hänels Prozess auf der Titelseite der taz erklärten: „Wir machen Schwangerschaftsabbrüche“.

Die Politik: Die SPD wollte den Paragrafen ursprünglich gemeinsam mit Grünen, Linken und FDP abschaffen oder zumindest ändern, die Unionsparteien wollen will ihn in seiner jetzigen Form beibehalten. Die SPD hat der Union nun ein Ultimatum gesetzt – sollte es bis zum Herbst dieses Jahres keine gemeinsame Lösung geben, werde man wohl mit den „reformwilligen Fraktionen“ im Bundestag zur Tat schreiten müssen. Die Union reagierte darauf empört und drohte, dass Drohungen nicht in Ordnung seien.

Der nächste Schritt: Während die Bundesregierung darüber streitet, was als Nächstes passieren soll – oder ob überhaupt –, debattiert am Freitag der Bundesrat über Paragraf 219a. Dort haben die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Brandenburg und Thüringen die Streichung des Paragrafen beantragt. (dir)

Angezeigt hat mich die „Inititative Nie Wieder“ von Klaus Günter Annen. Mit dem habe ich schon seit 10, 15 Jahren zu tun. Damals hatte ich auf meiner Webseite eine Liste von Operationen, die ich durchführe. Ich bin operativ tätiger Gynäkologe, ich operiere den ganzen Tag. Da stand alles, was ich durchführe, von Ausschabungen und Laseroperationen über Bauchspiegelungen bis Abzessspaltungen. Und der Schwangerschaftsabbruch stand eben auch auf dieser Liste. Ich wusste damals gar nicht, dass man das nicht draufschreiben darf. Ich bekam dann einen Anruf vom Staatsanwalt. Der sagte mir, wenn ich den Eintrag runternähme, sei das erledigt. Das habe ich getan. Ich bekam danach mehrmals wöchentlich Faxe , in denen stand dann in etwa „Sie töten ungeborene Kinder“ und etwas von „Mord“ und „Hinrichtungsmethoden“, und unter dem Datum: „65 Jahre nach Auschwitz“.

Damals ging es mir nicht gut damit, das muss ich sagen. Inzwischen nervt es mich vor allem. Für mich ist es keine Werbung, wenn ich mich mit einer Kollegin solidarisiere. Ich wollte kein Drückeberger sein. Und warum soll ich eine Sache, die ich doch tue, nicht auf meine Webseite schreiben dürfen?

Wir haben in unserer Praxisklinik anfangs keine Schwangerschaftsabbrüche gemacht. Aber dann kam Pro Familia auf uns zu mit der Bitte, das doch sauber und legal zu machen. Damals, vor über 20 Jahren, wurden solche Sachen im Rhein-Main-Gebiet teilweise in irgendeinem Keller gemacht. Mein damaliger Partner war nicht begeistert, aber ich habe gesagt, wir machen das.

Die Frauen kommen heute teilweise aus über 100 Kilometer Entfernung zu mir. Das liegt unter anderem daran, dass wir recht nah an der Grenze zu Bayern liegen. Es kommen auch Patientinnen zu uns, die einen Beratungsschein haben und vorher schon woanders waren, dort aber abgelehnt wurden; nicht alle Ärzte machen Abbrüche in der elften oder zwölften Woche, obwohl sie es dürften.

Dass ein Wegfall des § 219a den Schutz des ungeborenen Lebens bedrohen würde, ist Quatsch. Für mich ist einzig die Patientin entscheidend. Aber ich frage immer: „Sind Sie sicher?“ Meist kommt dann ein klares „Ja“. Wenn ich aber sehe, dass eine Frau unsicher ist oder sogar anfängt zu weinen, dann schicke ich sie nach Hause. Viele, die ich wegschicke, kommen tatsächlich nicht wieder.

Im Interview: Samuel Fischmann

ist operativ tätiger Gynäkologe in Offenbach.

Natürlich verfolge ich die aktuelle politische Diskussion. Von Gesundheitsminister Jens Spahn bin ich maßlos enttäuscht. Ich habe ihn früher für einen etwas Progressiveren gehalten. Der war für mich der kommende Mann, der vielleicht auch Merkel mal ablösen könnte. Aber seine Aussagen – dass man am Paragrafen nichts ändern sollte – das kann ich nicht nachvollziehen. Ich bin pessimistisch, dass dieses Jahr noch etwas passiert. Aber ich wünsche mir, dass der Paragraf möglichst schnell wegkommt. Protokoll: Dinah Riese

***

„Ich fühle mich im Recht“

Ich begleite Frauen mit Kinderwunsch, Frauen, die schwanger sind, und Frauen, die ungewollt schwanger sind. Als ÄrztIn will und muss ich all diesen Frauen helfen. Das ist meine Aufgabe. Auf der Website unserer Gemein­schafts­praxis stehen seit sechs Jahren die Leistungen, die meine Kollegin Natascha Nicklaus und ich anbieten. Darunter fallen zwölf ambulante Eingriffe, zum Beispiel Abbrüche operativ oder medikamentös mit der Abtreibungspille Mifegyne. Wegen diesem einen Halbsatz wurden wir angezeigt.

Bis dahin spielte der Paragraf 219a in unserer konkreten Arbeit keine Rolle. Ich hatte von KollegInnen gehört, die angezeigt wurden, aber uns hat es nicht betroffen, das dachten wir. Wir wurden seit letztem Sommer sogar mehrfach angezeigt. Zweimal online von Markus Krause* und einmal schriftlich von Klaus Günter Annen. Krause hat auch verfolgt, ob wir den Eintrag von der Website genommen haben, was natürlich nicht der Fall ist. Er hat uns deshalb aktuell noch einmal angezeigt, von der Polizei gefordert, unsere „strafbare Internetseite“ zu entfernen und den Server sicherzustellen. Bisher ist noch nichts passiert.

Diese beiden Herren haben sich auf Anzeigen gegen ÄrztInnen spezialisiert, die Abbrüche durchführen und darüber informieren. K. hat das in einem Interview als sein „Hobby“ bezeichnet, das finde ich bizarr. Leider haben beide mit ihren Untaten schon Schaden angerichtet: So gibt es offensichtlich immer weniger ÄrztInnen, die sich trauen, über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Webseite zu informieren. Und es gibt ganze Städte und Regionen, wo ungewollt schwangere Frauen kein Angebot mehr zum Abbruch finden, obwohl dies laut Gesetz gewährleistet sein sollte. Das ist besorgniserregend.

Aber damit ist jetzt Schluss, wir halten dagegen. Zusammen mit Kristina Hänel und mit viel Unterstützung unter anderem aus der Bevölkerung und aus dem bundesweiten Netzwerk Arbeitskreis Frauengesundheit kämpfen wir dafür, solchen Leuten wie Annen und H. das Handwerk zu legen. Der Paragraf 219a muss auch deshalb gestrichen werden, damit wir ÄrztInnen mit diesem perfiden Anzeigenunwesen nicht weiter kriminalisiert und belästigt werden können.

Im Interview: Nora Szasz

56 Jahre, ist Gynäkologin in Kassel.

Unser Prozesstermin ist der 29. August vorm Amtsgericht in Kassel. Ein Grundinstinkt in mir sagt: Ich fühle mich im Recht, ich will freigesprochen werden. Wir werden sehen, wie der Richter entscheidet, und hoffen sehr darauf, dass es möglichst schnell zu einer politischen Lösung mit Abschaffung des Paragrafen 219a kommen wird. Die Anklage und der bevorstehende Prozess sind eine unglaubliche Belastung. Zugleich gibt es aber auch viel Mutmachendes. Von unseren PatientInnen kommt täglich Zuspruch, viele nehmen großen Anteil an der Situation. Sie schreiben Mails und Briefe oder sprechen uns auf die Anklage an. Ältere Frauen erzählen mir, wie sie in jüngeren Jahren unter schwersten Bedingungen Abbrüche hatten. Das sind sehr intensive Begegnungen, und überall ist Solidarität. „Ich stehe voll hinter Ihnen“ ist ein Satz, den mir viele meiner Patientinnen sagen. Das ist schön zu spüren und gibt mir Kraft, durchzuhalten. Protokoll: Patricia Hecht

* Name von der Redaktion geändert

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12 Kommentare

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  • Zumindest sieht man wieder, dass es immer noch Leute wie Annen und diesen Markus K. gibt, die zuviel Zeit in dieser Gesellschaft haben. Andere müssen ihren Arsch in Bewegung halten, damit die Kohle stimmt.

    Und für solche Leute sollen wir demnächst auch noch ein bedingungsloses Grundeinkommen zahlen.

  • Werbung ist nunmal Werbung, auch wenn sie nur eine sachliche Information enthält. Wenn die Firma Henkel auf ihrer Homepage darüber informiert, dass der Weiße Riese jetzt auch im praktischen Vorratspack kommt, dann ist das AUCH Werbung.

     

    Gerade im Gesundheitsbereich ist Werbung ohnehin streng limitiert. Pharmauntermehmen dürfen nicht beim Verbraucher für ihre verschreibungspflichtigen Medikamente werben. Bis vor kurzem war auch Ärzten Werbung für sich selbst insgesamt verboten, für fremde Produkte und Dienstleistungen dürfen sie es (als Ärzte) meines Wissens immer noch nicht. Auch bestimmte Krankeitsbilder sind von der Eigenwerbung ausgeschlossen.

     

    Atalaya hat auch völlig Recht, dass ungewollt Schwangere hinreichend Möglichkeiten haben, an die "sachlichen Informationen" zu kommen, um die es hier geht, nämlich dass Dr. XY (und Dr. Z. etc.) Abtreibungen durchführt. Insofern geht es hier wirklich mehr darum, dass sich Ärzte am Markt positionieren und um die Patientinnen "be-werben", für die eine Abtreibung in Frage kommt.

     

    Worüber man nachdenken könnte, wäre diese - schon aus standesrechtlichen Gründen nicht direkt "anpreisende" - Form der Werbung von Ärzten für ihre Leistungen von dem Verbot des § 219a auszunehmen. Allerdings würde das der (gerne auch im linken Spektrum vertretenen) Auffassung widersprechen, dass jede noch so neutral gehaltene Werbung auch immer ein Stück Bedarfserweckung ist.

  • 8G
    849 (Profil gelöscht)

    "Wie soll eine Frau in ihrer Not an sachliche Information gelangen, wenn nicht über das Internet?"

     

    Jede Frau, die abtreiben will, muss vorher zur Beratung. Dort bekommt sie dann die Adressen von Ärzten, die den Abbruch ausführen können.

     

    In einem Infoblatt vom BMFSFJ heißt es dazu auf S. 23 (https://www.bmfsfj.de/blob/95282/4fae62cebadcd0998485c22239b9e1a9/schwangerschaftsberatung---218-data.pdf):

     

    "Die gesetzliche Schwangerschaftskonfliktberatung beinhaltet u. a. jede nach Sachlage erforderliche medizinische und soziale Information (§ 5 Absatz 2 Ziffer 2 SchKG). Diese umfasst auch die Erteilung von Auskünften über erreichbare Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen."

     

    Was soll also das Gewese um diesen Paragraphen?

    • @849 (Profil gelöscht):

      @Atalya blöd ist halt dass es keine offizielle Seite Seite gibt, die die Frauenärzte, welche Abtreibungen durchführen, auflistet und somit haben die Beratungsstellen keine vollständige oder überhaupt eine Kontaktinformation.

      Die einzige halbwegs vollständige Übersicht haben diese sogennanten Lebensschützer und auf deren Seite werden diese Frauen dann als Mörder hingestellt. Noch Fragen?

    • @849 (Profil gelöscht):

      "Was soll also das Gewese um diesen Paragraphen?"

       

      Es geht um Freiheit. Informationsfreiheit. Die Beratungsstellen können auch instrumentalisiert werden. Das Internet (noch) nicht.

       

      Was soll "das Gewese" um die Ablehnung der Abschaffung des § 219a?

       

      Für mich geht Freiheit immer noch vor.

      Wir Frauen müssen nicht bevormundet werden.

      • @Frau Kirschgrün:

        Was heißt "instrumentalisiert"? Dass die Beratungsstellen die Arztlisten manipulieren? Unwahrscheinlich.

         

        Es geht hier nicht um allgemeine fachliche Informationen zur Abtreibung. Die haben auf einer Arzt-Homepage eh nix verloren. Standesrechtlcih zulässig ist nur die Information, was die betreffende Praxis für Leistungen bietet.

         

        Davon abgesehen dient der § 219a vornehmlich genau dazu, Frauen davor zu schützen, dass sie in ihrer Entscheidung von Einflüsterern manipuliert werden, die ein wirtschaftliches Interesse an der Abtreibung haben.

         

        Was finden Sie daran so einschränkend für die Frauen?

        • @Normalo:

          Vielleicht möchte ich vor der Beratung wissen, wer Abtreibungen macht? (Augenhöhe, freie Information ohne "Zeugen" – ohne mich zu outen…)

           

          Warum werden Ärzt*innen kriminalisiert, wenn sie informieren?

           

          Werbung für Abtreibung?

           

          Wie darf ich mir die vorstellen? "Werden Sie einfach ganz entspannt schwanger, unsere Klinik/Praxis treibt im August für nur 250.- € ab"?!

           

          Was glauben Sie, wie doof wir Frauen sind? Dass wir dadurch, dass ein Bedürfnis durch Werbung geschaffen wird, abtreiben? Glauben Sie auch nur eine Frau macht es sich leicht, sich für einen Abbruch zu entscheiden?!

           

          Lasst doch die Ärtze auflisten, was sie für Behandlungen und Leistungen anbieten, und lasst doch uns Frauen in Frieden eigenveranzwortlich erstnmal schauen und suchen, ihr müsst die Kinder ja nicht austragen und haben – ihr könnt "verschwinden", wenn ihr das wollt.

          • @Frau Kirschgrün:

            Die Aussage von Werbung kann sehr einfach sein. Abtreibung, nüchtern präsentiert als ein "Produkt" von vielen im Leistungspektrum einer Arztpraxis, ist bereits ein Understatement, dem man eine werbende Aussage zuschreiben kann. Es suggeriert, dass Abtreibung etwas normales sei, ein alltäglicher Vorgang, der auch keiner bedeutsameren ethischen Abwägung bedarf als eien Mammographie. Das MUSS nicht bei jeder Frau so ankommen, aber auszuschließen ist es beileibe nicht.

             

            Aber mein Punkt zu Ihrer Forderung nach der kompletten Streichung war ein anderer: § 219a ganz abzuschaffen, hieße nicht nur, Ärzten neutrale Informationen über ihre Leistungen freizugeben, sondern JEDE Form von Werbung dafür aus jedweder Quelle. Nichtärztliche Berater, Lobbygruppen etc. könnten Schwangeren die Abtreibung nahelegen - ohne dabei noch Rücksicht auf den - nach wie von der Rechtsordnung vorgesehenen - Schutzanspruch des ungeborenen Kindes in ihrem Bauch zu nehmen. Dass es dafür keine Mehrheit gibt, ist aus meiner Sicht nicht verwunderlich.

            • @Normalo:

              M. E. halten Sie die meisten bis alle Frauen für grenzdebil.

               

              Erschütternd.

              • @Frau Kirschgrün:

                Das tu ich natürlich nicht. Ich argumentiere nur von einer Position aus, die AUCH besonders verunsicherte (und/oder meinetwegen auch grenzdebile) Frauen mitschützen will. Denn diese Frauen sind in einer existenziellen Krisensituation wie einer ungewollten Schwangerschaft die verletzlichsten - und am ehesten in eine Entscheidung zu drängen, die sie vielleicht unter "normalen" Umständen anders treffen würden.

                 

                Eine Frau, die mit Intelligenz, Souveränität und vernunftbegabter Empathie mit so einer Situation umgeht, kann auch in den Grenzen, die der heutige § 219a setzt, problemlos alle Informationen sammeln und abwägen, die sie zu einer verantwortungsvollen Entscheidung benötigt. Von daher ist ihre Perspektive für die Frage, ob diese Vorschrift abgeschafft werden muss, auch nicht primär relevant.

              • 8G
                849 (Profil gelöscht)
                @Frau Kirschgrün:

                Angesichts Ihrer Antwort auf Normalo wäre ich geneigt, dem zuzustimmen, wenn ich damit nicht eine unzulässige Verallgemeinerung begehen würde.

      • @Frau Kirschgrün:

        Der § 219a tangiert die Freiheit in keiner Weise. Hier ist , basierend auf völlig falschen Behauptungen, ein Strohmann aufgebaut worde, der mit der Realität absolut Nichts zu tun hat.