: Zweiter Schlag ins Kreuz
Landgericht lehnt Entschädigung für die Folgen von Polizeigewalt bei einer Demonstration ab
Von Peter Nowak
Iris K. hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Spätschäden eines Polizeiübergriffs bei einer Demonstration. Die Wissenschaftlerin, die wegen eines schweren Bandscheibenvorfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, hatte vor der Zivilkammer des Berliner Landgerichts geklagt, dass das Land Berlin für die Kosten aufkommt (taz berichtete).
K. war im April 1995 während einer antifaschistischen Demo in Kreuzberg Opfer von Polizeigewalt durch die 23. Einsatzhundertschaft geworden. Das hatte der Berliner Senat auch nach einer ersten Zivilklage von K. 1998 anerkannt. In dem Schreiben des Senats wurde ihr bescheinigt, dass sie durch den Polizeiübergriff an der Halswirbelsäule verletzt worden sei. Sie bekam damals eine einmalige Entschädigung.
In dem der taz vorliegenden Schreiben des Senats von 1998 heißt es zudem: „Darüber hinaus hat sich das Land Berlin verpflichtet, auch für künftige Schäden einzustehen.“ Nachdem sich der Gesundheitszustand von Iris K. so verschlechtert hat, dass sie keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen wollte, zweifelte der Senat allerdings an, dass es sich um die Folge der Polizeigewalt handelte – entgegen den Gutachten verschiedener MedizinerInnen, die den Zusammenhang bestätigten. Stattdessen wurde ein neuer Gutachter bestellt. Er bestritt, dass der schlechte gesundheitliche Zustand von Iris K. eine Folge des Polizeiangriffs war.
Kritik am neuen Gutachter
Enttäuscht vom Ausgang des Verfahrens zeigte sich K.s Anwalt Helmuth Meyer-Dulheuer. „Dabei hatte ich den Eindruck dass sich die Zivilkammer mit unseren Argumenten befasst“, erklärte der Jurist der taz. Er hatte vor Gericht argumentiert, dass der Gutachter seinen Auftrag nicht erfüllt hat. So hätte jener sich nur unzureichend mit dem Polizeiangriff auseinandergesetzt. In dem Gutachten ist lediglich davon die Rede, dass Iris K. von einem Polizisten in Würgegriff genommen wurde, nicht aber von den Schlägen auf Rücken und Nieren. Iris K. will mit ihren Rechtsanwalt beraten, ob sie Berufung gegen die Entscheidung einlegt.
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