Arved Clute-Simon Mitarbeiter der Woche: Daniel Drepper
Er hält den Kopf weiter oben: Auf Twitter schreibt Daniel Drepper, es „werde sicher nicht das letzte Mal gewesen sein, dass wir uns für mehr Transparenz und den Zugang zu Informationen von Behörden eingesetzt haben“. Drepper hat gerade einen Prozess am Bundesverwaltungsgericht hinter sich, als er am vergangenen Freitag diesen Tweet absetzt. Mit seinem Kollegen Niklas Schenk hat er gegen das Bundesinnenministerium geklagt. Er wollte den Bundesrechnungshof zwingen, Informationen herauszugeben.
Durch einen Gesetzesbeschluss ist der Bundesrechnungshof nicht mehr zur Herausgabe von Informationen verpflichtet. Von der Freiheit, das nicht zu tun, macht er seitdem ausgiebig Gebrauch. Das eigentlich gültige Informationsfreiheitsgesetz wird durch eine kleine gesetzliche Klausel ausgehebelt. Diese wurde 2013 in einer nächtlichen Bundestagssitzung verabschiedet, angehängt irgendwo ans Finanzausgleichsgesetz.
Drepper selbst hat Erfahrung mit Datenherausgabe. Der Journalist ist Mitbegründer des Recherchebüros correctiv, er arbeitete jahrelang investigativ, spezialisierte sich auf Sport, aber arbeitete auch zu Fragen der Informationsfreiheit. Er erhielt dafür mehrere Preise. 2017 wurde er Chefredakteur der deutschen BuzzFeed-Redaktion und steht für das neue Gesicht der Plattform: Neben lustiger Clickbait-Geschichten sollen dort auch ernsthafte und tiefgehende journalistische Texte erscheinen, ähnlich den Ablegern der Seite in anderen Ländern.
Immer wieder hat Drepper sich in der Vergangenheit für Transparenz in öffentlichen Institutionen eingesetzt. 2015 gewann er bereits ein Verfahren gegen das Bundesinnenministerium: Das Ministerium hatte eine Anfrage von Drepper und Schenk in 66 Anfragen aufgeteilt und ihnen eine Rechnung von knapp 15.000 Euro gestellt. Auch damals ging es um Anfragen an den Bundesrechnungshof – gestellt 2011, als die gesetzliche Lage noch anders war. Ihr Sieg im Verfahren hatte solche Aufteilungen verboten.
Am vergangenen Donnerstag nun wies das Bundesverwaltungsgericht die erneute Klage von Drepper und Schenk ab. Eine Urteilsverkündung des Verwaltungsgerichts liegt bisher noch nicht vor. Aber fürs Erste scheint der Bundesrechnungshof weiterhin sein Schlupfloch im Informationsfreiheitsgesetz zu haben. Drepper ließ wissen, sobald die Urteilsverkündung vorliege, werde er eine Verfassungsbeschwerde prüfen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen