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Zukunft des RadverkehrsÜber glatten Asphalt

Bei einer Diskussion im Technikmuseum geht es um Radschnellwege, das Radgesetz – und was Radler von Jamaika zu erwarten haben.

Meist ist der Fahrradverkehr in Berlin nicht so klar geregelt Foto: dpa

Auf einer vier Meter breiten Trasse gleiten die Radler durch die Landschaft, zwischen Bäumen und Wiesen hindurch, an Wohnhäusern vorbei, auf einer Brücke über ein Gewässer. Der Weg ist markiert, beleuchtet und vor allem glatt asphaltiert, ohne Wurzeln oder andere unvermutete Hoppel. Berufstätige radeln hier zur Arbeit, andere treiben Sport. Damit sich Spaziergänger und Radfahrende nicht in die Quere kommen, verläuft direkt neben dem Radstreifen ein zwei Meter breiter Weg für Fußgänger.

Was sich aus Berliner Perspektive anhört wie eine Utopie, ist im Ruhrgebiet bereits Wirklichkeit. Zum Teil jedenfalls: 101 Kilometer soll der Radschnellweg am Ende von Duisburg nach Hamm lang sein, 11 Kilometer gibt es bereits, berichtete am Donnerstagabend Maria Wagener, Planerin beim Regionalverband Ruhr. „Das ist ein ganz anderes Fahrgefühl“, schwärmte sie. Auf normalen Radwegen müsse man immer mal stoppen. „Auf dem Radschnellweg kommt einem nichts in die Quere.“

Das Deutsche Technikmuseum hatte zur Podiumsdiskussion „Tourismus-Hit oder Totalrisiko – Fahrradfahren in Berlin“ geladen. Dabei ging es weniger um Touristen auf Rädern als vielmehr um die große Frage, wie der Berliner Radverkehr der Zukunft aussehen kann. Stefan Gelbhaar, bislang verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus und künftig im Bundestag, verwies auf das von Rot-Rot-Grün geplante Mobilitätsgesetz. Der Entwurf, der nach zahlreichen Einwänden derzeit überarbeitet wird, sieht unter anderem mehr Radwege, mehr Radstraßen und mindestens 100 Kilometer Radschnellwege vor. In der Innenstadt seien solche Trassen allerdings schwer zu realisieren, sagte Gelbhaar. „Ein verzweigtes System von Fahrradstraßen kann da viel sinnvoller sein.“

Als „extrem geniale Idee“ lobte Gelbhaar den Vorschlag eines Vereins, unter der Hochbahn der U1 eine überdachte Radbahn zu bauen. Eine der Initiatorinnen des Projekts, Kristin Karig, war ebenfalls zur Diskussion geladen. Die Strecke könne ein Zubringer von Ost nach West sein, von der Oberbaumbrücke bis zum Zoo, erklärte sie. Es gehe dabei nicht nur um Verkehr, sondern um das Erlebnis im öffentlichen Raum. „Man würde die Strecke nutzen, weil man Bock drauf hat“, sagte Karig.

Noch ist von solchen Vorhaben in der Stadt wenig zu sehen. Laut Gelbhaar liegt das vor allem an fehlendem Personal in den Behörden. Derzeit würden aber Leute eingestellt. Auf die Frage, was RadfahrerInnen von Jamaika zu erwarten haben, antwortete der künftige Bundestagsabgeordnete, CDU und FDP wüssten ja, dass sie mit den Grünen verhandelten. Ein bisschen mehr Geld für umweltfreundlichen Verkehr müsse da schon drin sein.

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3 Kommentare

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  • @Vorstadtstrizzi

    Warum zitierst du ausgerechnet die Nazis? Mit der Weimarer Verfassung wurde die allgemeine Schulpflicht in Deutschland gesetzlich verankert. Das schulwesen geht an sich auf die Reformation zurück.

  • Radwege, 1934 von den Nazis eingeführt:

    https://silkroadprojectblogspot.wordpress.com/2013/04/08/1936-nazis-vertreiben-fahrrader-von-der-fahrbahn

     

    Offiziell wurde die allgemeine Radwegebenutzungspflicht aus

    Verkehrsicherheitsgründen zum 1.10.1998 abgeschafft. Aber auf dem

    Verwaltungsweg und z.B. durch Tricks wie "Schutzstreifen" oder andere

    bauliche und psychologische Tricksereien wird sie weiterhin

    beibehalten.

    • @Dillon:

      Zur Wahrheit gehört: Benutzungspflichtige Radwege wurden in Deutschland, Dänemark und den Niederlanden eingeführt.

      Diese drei Länder waren die einzigen, in denen eine nicht armutsinduzierte Alltagsradkultur den Tsunami der Automobilisierung überlebt hat.

       

      Denn es ist so:

      Eine Benutzungspflicht setzt die Bereitstellung der zu benutzenden Infrastruktur voraus, sie beinhaltet also das Recht auf ebendiese zu benutzende geschützte Radinfrastruktur.

      Dieses Recht auf geschützte und damit inklusive Radinfrastruktur wurde bis aufs Blut von Radsportlern (die wegem dem Speed lieber auf der Fahrbahn radeln) und dem von ihnen lange und teils heute noch dominierten ADFC bekämpft.

      Aufgegriffen und vorbehaltlos unterstützt wurde dieser Kampf gegen geschützte Radinfra von der Kfz-Industrie und ihren Statthaltern in der Politik. Denen ist vollkommen klar: Nichts sichert ein Monopol besser ab als eine alternativlose Infrastruktur.

      Deshalb die 'Fahrradnovelle' des damaligen Verkehrsministers und heutigen Kfz-Cheflobbyisten Matthias 'Green Diesel' Wissmann.

      Um es deutlich zu sagen: Mir kommt es nicht darauf an, ob man (schlechte) Radwege benutzen muss oder nicht. Mir kommt es darauf an, dass das Recht auf geschützte und damit inklusive Radinfra mit der 'Aufhebung der Ben. pflicht' en passant liquidiert wurde.

      Die Dummheit oder die Ignoranz der Parole ‚Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht‘ kann ich weniger Informierten nachsehen.

       

      Zum Vergleich bietet sich die 1938 'von den Nazis eingeführte' Schulpflicht ab 6 Jahren an.

      Sie ist bei Schülern oft unbeliebt, da sie oft den Wert des innewohnenden Rechts auf Bildung für alle (noch) nicht recht zu schätzen wissen.

      Wenn jetzt die Toiletten kaputt sind und stinken, die Dächer undicht und schwarzer Schimmel die Wände hochwuchert, oder wenn die Lehrer schlecht sind oder, oder…:

      Würde jemand die Aufhebung der Schulpflicht fordern, weil: Schulpflicht ist Nazi und Gute Schulen brauchen keine Schulpflicht?

      Wie beknackt wäre das denn?