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Besetzte Flüchtlingsschule in BerlinLandgericht erlaubt Räumung

Die in der Hauptmann-Schule verbliebenen Flüchtlinge dürfen geräumt werden. Eine Auseinandersetzung mit der linken Szene droht.

Kann jetzt geräumt werden: die von rund 20 Geflüchteten besetzte Hauptmann-Schule Foto: dpa

Berlin taz | Gegen die verbliebenen Besetzer in der Gerhart-Hauptmann-Schule in der Ohlauer Straße in Kreuzberg ist am Mittwoch ein Räumungstitel ergangen. Das Landgericht am Tegeler Weg gab einer Klage des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg im Wesentlichen statt. Außer für einen Raum habe das Land Berlin als Eigentümer das Recht, die Herausgabe der Räumlichkeiten zu verlangen. Der Bezirk hatte gegen 24 Männer geklagt. Bis zu 12 von ihnen sollen noch in dem Schulgebäude leben.

Laut dem Gerichtsbeschluss steht den Bewohnern kein dauerhaftes Wohnrecht zu. Das sagte die Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte, Annette Gabriel, der taz. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Bezirk sei nur eine vorübergehende Einigung zur Deeskalation der damaligen Situation gewesen.

Im Dezember 2012 wurde das damals leer stehende Schulgebäude von Hunderten Flüchtlingen besetzt. Viele von ihnen campierten zuvor auf dem Oranienplatz, um ein Bleiberecht zu erstreiten. Die meisten der Besetzer zogen im Sommer 2014 nach langen Debatten und einer vom Bezirk angedrohten polizeilichen Räumung aus. Über eine Woche hatten Hunderte Menschen gegen die angedrohte Räumung protestiert. Schließlich blieb lediglich eine Gruppe von etwa 20 Menschen im Haus.

Der damalige Baustadtrat Hans Panhoff (Grüne) hatte am 2. Juli 2014 mit einigen Flüchtlingen handschriftlich einen Deal vereinbart, wonach diese bleiben dürften. Über die Rechtmäßigkeit dieser Vereinbarung wurde vor Gericht gestritten. Das Landgericht hat nun entschieden, dass es sich lediglich um ein zeitlich begrenztes Arrangement zwischen Bezirk und Flüchtlingen handle. Deswegen sei die Klage des Bezirks rechtens. Zuvor waren mehrere Gerichte zu einer anderen Einschätzung gekommen.

Es geht ums Bleiberecht

Ralph Monneck, einer der Anwälte der Flüchtlinge, zeigte sich gegenüber der taz von dem Urteil nicht überrascht, sagt jedoch: „Es ist ein politisches Armutszeugnis für den Bezirk, dass er nunmehr seit fast zwei Jahren ausschließlich versucht, die Situation auf dem Gerichtsweg zu lösen und sich einer politischen Lösung konsequent und fortgesetzt verweigert hat.“ Dabei habe es laut Monneck diverse Lösungsvorschläge gegeben.

Über die Bewohner sagte er: „Ihnen geht und ging es nie um die Schule als solches, sondern darum, mit ihrem Anliegen auf Bleiberechtperspektive gehört und wahrgenommen zu werden.“

Wenn der Bezirk eine Sicherheitsleistung beim Gericht hinterlegt, ist das Urteil sofort vollstreckbar. Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) sagte der taz: „Wir schauen uns das schriftliche Urteil in Ruhe an, werden es im Bezirksamt besprechen und dann die weiteren Schritte verabreden.“ Es gebe „keinen Grund, die Sache zu überstürzen“, so Herrmann. Bis das Urteil beim Bezirk eingeht, können noch etwa zwei Wochen vergehen. Auch wurde eine Berufungsmöglichkeit zugelassen.

Der Bezirk will in dem Haus ein Flüchtlingszentrum errichten. In dem freien Nordflügel sollen die Johanniter eine Gemeinschaftsunterkunft betreiben. Im noch besetzten Südflügel sollen verschiedene Beratungsstellen für Geflüchtete ihren Platz finden. An der Oh­lauer Straße soll zudem ein Gebäude mit 140 Wohnungen, Räumen für eine Bibliothek und einer Fahrradtiefgarage entstehen.

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7 Kommentare

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  • „Die in der Hauptmann-Schule verbliebenen Flüchtlinge dürfen geräumt werden.“

     

    Erstens müssen Flüchtlinge den Rechtsweg ausschöpfen.

     

    Aber im Falle einer Räumung würde nur die AfD gewinnen. Denn das würde diese Partei nutzen, um den Bezirk und den Senat im Wahlkampf zu kritisieren.

    • @Stefan Mustermann:

      In diesem Fall ist die Kritik ja auch sehr gerechtfertigt, egal von welcher Seite.

  • Hmmm ganz ungemütliches Urteil für die grüne Top-Politikerin.

    Zwickmühle??

     

    Wird sich schon eine Lösung finden um sich nicht die eigenen Finger schmutzig zu machen.

    • @MaBo:

      Sie steckt in keiner Zwickmühle, sie wird erleichtert sein, wenn die Leute raus sind. Das Bezirksamt hat geklagt.

      • @rero:

        Der Bezirk hat schon mal die Räumung mit Hilfe der Polizei forciert. Damals mussten sich nur ein paar aufs Dach stellen und runter schauen (eben jene die noch drin sind). Ich bin sehr gespannt, was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher kommt. Möglicherweise sollte zunächst das Dach gesichert werden.

  • "Besetzte Flüchtlingsschule"? Merkwürdige Überschrift. "Von Flüchtlingen besetzte ehemalige Schule" wäre richtig gewesen. Möglicherweise wurden bis zur Aufgabe des Schulbetriebes auch Flüchtlinge unterrichtet. Hauptsache das Ganze findet bald ein Ende.

  • Ich tippe drauf, die Bezirksbürgermeisterin würde kein zweites Mal ein paar Leute zur Deeskalation einer Situation irgendwo unterbringen. (Man muss ihr zugute halten, dass sie dieses Problem geerbt hat.)