Gerichtsurteil zu Whatsapp: Kontaktdaten weitergeben unzulässig
Wer seine Kontakte nicht um Erlaubnis fragt, bevor er deren Nummer an Whatsapp weitergibt, macht sich strafbar, urteilt das Amtsgericht Bad Hersfeld.
Bad Hersfeld dpa | Wer über WhatsApp die Telefonnummern seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiterleitet, ohne die Betroffenen vorher um Erlaubnis zu fragen, begeht eine Rechtsverletzung. Das entschied das Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Sorgerechtsstreit, in dem es auch um die Smartphone-Nutzung eines elf Jahre alten Jungen ging. Das Gericht erlegte dabei der Mutter konkrete Auflagen zur elterlichen Kontrolle der Smartphone-Nutzung ihres Kindes auf.
Mit dem Urteil wurde die Mutter verpflichtet, von allen Personen, die aktuell im Adressbuch des Smartphones ihres Sohnes gespeichert sind, schriftliche Zustimmungserklärungen einzuholen, ob diese Personen mit der Weitergabe an WhatsApp auch einverstanden sind. Zudem wurde der Mutter eine persönliche Weiterbildung zur digitalen Mediennutzung aufgetragen.
Der Junge hatte den Ausführungen zufolge ein eigenes Smartphone zum Geburtstag bekommen und dieses nach Auffassung der Eltern exzessiv genutzt. Auf dem Gerät gespeichert waren über 20 Kontakte, darunter Familienangehörige, Mitschüler, Freunde und Nachbarskinder. Laut Geschäftsbedingungen von WhatsApp ist die Nutzung allerdings erst ab dem 13. Lebensjahr gestattet.
Auch Gericht sieht Abmahngefahr
Datenschützer sehen bereits seit geraumer Zeit einen Rechtsverstoß darin, dass WhatsApp nach der Zustimmung des Anwenders zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch auf sämtliche im Smartphone gespeicherten Kontakte zugreift – ob diese selbst nun WhatsApp nutzen oder nicht. Ein solcher Verstoß könne theoretisch Schadenersatzansprüche nach sich ziehen, schätzt der Rechtsanwalt Christian Solmecke. Doch auch wenn es sich um eine für andere Gerichte nicht bindende Entscheidung eines Amtsgerichts handelt, habe das Urteil „Signalwirkung“. „Viele Menschen werden jetzt erst auf die seit Jahren gängige Praxis des Unternehmens aufmerksam.“
Auch der Amtsrichter in Bad Hersfeld verwies auf die Abmahngefahr: Wer durch seine Nutzung von WhatsApp „diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden“, heißt es in dem Urteil.
Leser*innenkommentare
Dideldidum
Was ist denn mit den Leuten die den Jungen drin haben? Die müssten sich doch dann auch alle strafbar gemacht haben, schließlich ist der kleine erst 11 oO?
Also manche Richter sind echt völlig weltfremd....
Arne Babenhauserheide
@Dideldidum Ja, stimmt, die machen sich wohl auch strafbar. Die hätten die Mutter oder den Vater fragen müssen.
Velofisch
Whatsapp verweigert den Dienst ohne Zugriff auf das Adressbuch. Hier die Nutzer abzumahnen aber nichts gegen die Praxis von Whatsapp/Facebook zu unternehmen, scheint mir unangemessen zu sein. Die Praxis von Wahtsapp/Facebook verstösst gegen europäisches Datenschutzrecht. Doch die zuständigen Behörden in Irland sind untätig. Ab Mai 2018 wird das mit der DS-GVO anders. Dann gibt es dafür auch Strafen in Milliardenhöhe.
h. l.
Ist ja lustig!
Soweit ich weiss fragt keiner der in Deutschland ansässigen Adressdatenbank-Betreiber nach der Zustimmung zur Weitergabe meiner Daten.
Da gilt dann ja wohl das gleiche!
Arne Babenhauserheide
telefonbuch.de hat nur die Daten drin, die ich ihnen dafür explizit gegeben habe.
⇒ keiner stimmt nicht.
Mustardman
Das heißt letztlich, dass alle 37 Millionen WhatsApp-Benutzer in Deutschland aktuell illegal handeln und abmahngefährdet sind, denn von denen wird niemand von irgendwem in seinem Adressbuch nach Genehmigung gefragt haben.
Arne Babenhauserheide
@Mustardman Nur, wenn ihre Kontakte ihnen einen reinwürgen wollen. Also schnell alle aus deinem Adressbuch nehmen, die dich nicht leiden können.