: Sexarbeiterinnen wehren sich
Widerstand Prostituierte, Bordellbetreiber und Freier klagen gegen das neue „Kontrollregime“
Konkret klagen 25 Personen, davon rund ein Dutzend SexarbeiterInnen, acht Betreiber von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie drei Freier. Geschrieben hat die Klageschrift der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der schon 2010 mit einer Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung erfolgreich war.
Starostik will nicht einzelne Maßnahmen des Gesetzes kippen, er hält das ganze „Kontrollregime“ für verfassungswidrig. „Man muss die neuen Pflichten in der Zusammenschau sehen“, sagte Starostik in Karlsruhe: die Anmeldepflicht, die Pflicht zur Gesundheitsberatung, die Betretensrechte der Behörden und nicht zuletzt die Pflicht, bei der Arbeit die Anmeldebescheinigung mit sich zu tragen. Im Milieu wird die längst „Hurenpass“ genannt und führt zur Angst, dass eine bürgerliche Fassade jederzeit durch eine kleine Unachtsamkeit wie das Liegenlassen einer Handtasche zerbröseln kann.
All das zusammen sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit. „Hier wird ein Sonderbereich geschaffen und damit ins Abseits gestellt“, so Starostik. Kein anderer Beruf werde so massiv reglementiert wie nun die Prostitution. Notwendig sei dies jedenfalls nicht. „Im Jahr 2015 gab es bundesweit nur 72 Verurteilungen wegen Zuhälterei, Menschenhandel und Ausbeutung von Prostituierten.“ Seit der Legalisierung des Gewerbes 2002 hätten sich die Zahlen sogar halbiert. „Das rechtfertigt es nicht, rund 200.000 Menschen in dieser Branche so intensiv zu kontrollieren.“
Die Verfassungsklage könnte allerdings unzulässig sein, weil sie sich direkt gegen das Gesetz wendet, statt gegen konkrete staatliche Maßnahmen vorzugehen. Starostik hält den Weg über die Fachgerichte jedoch für unzumutbar, „es drohen ja Bußgelder“.
Juanita Henning sieht Existenzen bedroht: „Viele Bordelle müssen schließen, weil sie keine Frauen mehr finden, die bereit sind, sich anzumelden und immer den Hurenpass mit sich zu tragen.“ Einen Antrag auf einstweilige Anordnung hat Starostik jedoch nicht gestellt.
Auch wenn die Karlsruher Richter die Klage annehmen, sind die Erfolgsaussichten nicht sehr groß. Das Verfassungsgericht billigt dem Gesetzgeber traditionell einen weiten Einschätzungsspielraum zu, wenn es um die Geeignetheit von Gesetzen geht. Laut Gesetzesbegründung dienen Anmeldepflicht und Gesundheitsberatung nicht der Stigmatisierung, sondern sollen unbeaufsichtigte Gespräche mit Prostituierten ermöglichen. CHRISTIAN RATH
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