Automatische Gesichtserkennung: Reicht bald die Visage als Perso?
Die Bundespolizei sucht Freiwillige für einen Probelauf zur automatischen Gesichtserkennung am Südkreuz in Berlin. Das wirft einige Fragen auf.
Als Preise winken, halten Sie sich fest, ein 25-Euro-Gutschein für Amazon für alle Teilnehmer – und für die drei, die am häufigsten durchs Bild laufen, Smartwatch oder Videokamera. Sicher ein verlockendes Angebot für Leute, die gerne ihre Einkaufs- und Bewegungsprofile gläsern machen.
Für alle anderen wirft das Projekt allerdings Fragen auf. Zum Beispiel, was man tun muss, um nicht unfreiwillig zum Testobjekt zu werden. Dazu erklärt die Bundespolizei zwar, es gebe „Ausweichmöglichkeiten“ für den „markierten Erfassungsbereich“. Aber wie der markiert wird, damit man ihn sehen und umgehen kann, weiß die Dame in der Pressestelle nicht. Beruhigen soll uns auch der Hinweis, die Testpersonen würden fotografiert und nur mittels dieser kleinen Fotodatenbank im Test erkennbar.
Aber ist das ein Trost? Ist der Gedanke nicht naheliegend, dass perspektivisch in der schönen neuen Welt unsere biometrischen Perso- und Passfotos als Datenbasis benutzt werden sollen? Das wisse man noch nicht, heißt es ausweichend aus dem zuständigen Bundesinnenministerium (BMI).
Unbekannt ist auch, was genau getestet werden soll. Klar, Gesichter. Aber in einem „zweiten Testszenario“ soll „ein intelligentes Videoanalysesystem für das Erkennen und Auswerten von Gefahrenszenarien erprobt werden“. Darunter kann man sich viel vorstellen: vergessene Koffer, hilflose Personen – aber auch Taschendiebe und Graffiti-Sprüher, wie die Morgenpost schon im Februar schrieb. Auch hier weicht das BMI aus, der Test sei noch in Vorbereitung.
Für Datenschützer ist das Ganze logischerweise problematisch – da es „die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstören kann“, wie die Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten auf Anfrage erklärt. Mit ihrer Kollegin auf Bundesebene ist sie sich einig, dass eine Nutzung von automatischer Gesichtskennung im Echtbetrieb „derzeit keine Rechtsgrundlage“ hat. Aber das kann man ja ändern.
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