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Skandal bringt Einsicht

Tarif-Bruch

Gewerkschaft und Unternehmerverband sind sich selten einig: Und doch haben sich der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und die Gewerkschaft Ver.di am Mittwoch darauf verständigt, den von ihnen abgeschlossenen Lohntarifvertrag für die Hamburger Sicherheitsbranche für allgemeinverbindlich zu erklären. Dafür wurde ein Antrag beim Bundesarbeitsministerium gestellt.

Bei Annahme würde der aktuelle Lohntarifvertrag rückwirkend zum 1. Januar 2017 für alle Security-Unternehmen an der Elbe mit insgesamt rund 10.000 Beschäftigten gelten. Ungefähr 40 Prozent der Beschäftigten hatten bisher keinen Anspruch auf diesen Vertrag, da ihre Firmen nicht tarifgebunden sind. Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wäre er indes für alle Security-Unternehmen verpflichtend.

Initialzündung für die plötzliche Einigung war ein staatlicher Tarifbruch. Die taz hatte berichtet, dass bei einer Ausschreibung des Bundesinnenministeriums für Objektschutz an bundeseigenen Einrichtungen, Gebäuden und Flächen während des G-20-Gipfels in Hamburg bewusst auch Firmen angesprochen wurden, die nicht tarifgebunden sind. Der Lohn der Wachleute sollte sich zwar am Tarifvertrag des Hamburger Bewachungsgewerbes mit einem Mindestlohn von 9,50 Euro „orientieren“, doch dies sei schon eingehalten, wenn der tarifliche Stundenlohn „nicht mehr als fünf Prozent unterschritten“ werde.

Diese klare Benachteiligung der „Tariftreuen“ überzeugten selbst die letzten Bremser im BDSW. „Mit der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages wird dem Lohndumping in der Branche ein Riegel vorgeschoben“, sagt Peter Bremme, Fachbereichsleiter bei Ver.di in Hamburg. Kva

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