Neues Geldwäschegesetz: Schleierhaftes Transparenzregister
Verschachtelte Firmenkonstrukte sollen dank eines Registers transparenter werden. Einsicht erhält nur, wer ein „berechtigtes Interesse“ hat.
Demnach müssen deutsche Unternehmen und Stiftungen offenlegen, welche natürlichen Personen die wahren Eigentümer sind. Das Register ist nicht öffentlich zugänglich, sondern steht Behörden nur im Rahmen ihrer Aufgaben und anderen Personen wie auch Nichtregierungs-Organisationen lediglich bei „berechtigtem Interesse“ zur Verfügung.
Diese kritisieren das Gesetz aber heftig: „Es ist in mancherlei Hinsicht ein Rückschritt und öffnet die Tür für Geldwäsche“, sagte Markus Meinzer, Finanz- und Steueranalyst bei der Nichtregierungsorganisation Tax Justice Network (TJN). Er kritisierte die Organisation den beschränkten Zugang der Öffentlichkeit – vor allem, dass etwa Journalisten „berechtigtes Interesse“ vorweisen müssen. Dies eröffne die Möglichkeit, sie auszuspionieren, da Reporter Details ihrer Recherchen bekannt geben müssten.
Außerdem sei die Transparenzpflicht leicht zu umgehen, sagte Meinzer. Es greife nur dann, wenn die Firma oder deren Aktionäre direkt von einem wahren Eigentümer kontrolliert würden. Bei mehreren Rechtsträgern fällt die Deklarationspflicht auf den wahren Eigentümer selbst. Im übertragenen Sinne heiße das: „Das Gesetz befreit alle Autos mit verdeckten Nummernschildern von Tempolimits und verlangt Selbstbeschuldigung von den FahrerInnen“, so Meinzer.
Linke fordern frei zugängliches Register
Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag ist ebenfalls unzufrieden mit dem beschlossenen Gesetz. „Der Entwurf fällt hinter europäische Standards zurück und untergräbt die Wirksamkeit des Geldwäschegesetzes als Ganzes“, sagte Troost.
Er verlangt die öffentliche Identifizierung sämtlicher EU Offshore Unternehmen. Troost forderte ein „öffentliches, frei zugängliches, kostenfreies Register, in welchem ausnahmslos die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten identifiziert sein müssen“.
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