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VG Wort ändert VerteilungsplanEs hat sich ausgebettelt

Die VG Wort hat einen neuen Verteilungsplan beschlossen: Autor:innen können jetzt 100 Prozent der Tantiemen erhalten.

Wer schreibt, der bleibt – und verdient Foto: dpa

Schreiber:innen des Landes freuen sich: Am vergangenen Samstag haben die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) in ihrer Versammlung in München einen neuen Verteilungsplan beschlossen. Von nun an sollen Urheber:innen, die bei der VG Wort angemeldet sind, rechtskonform 100 Prozent der Tantiemen ausgeschüttet bekommen.

Verlage werden bei der Reform aber auch bedacht: Autor:innen können sie auf freiwilliger Basis an den Einnahmen beteiligen. Abhängig von der Textsorte und der Verbreitungsform sollen dann zwischen 15 und 50 Prozent an die Verlage gehen. Stimmen die Autor:innen keiner Abgabe zu, erhalten sie von 2017 an das Geld grundsätzlich. Abtreten können sie für jedes Werk einzeln. Dies kann auch wieder rückgängig gemacht werden. All das erfolgt anonym – somit wissen Verlage nicht, wer einen Teil der Tantiemen abgibt und wer nicht. Bis Ende des Jahres werde das Geld aus der Rückabwicklung ausgeschüttet.

Die VG Wort ist eine Gesellschaft, die die Rechte der Urheber:innen wahrnimmt: Sie sammelt Gebühren für Zweitverwertung und Vervielfältigung von Texten etwa bei Bibliotheken oder Herstellern von Kopiergeräten. Es geht um viel Geld: 185 Millionen Euro hat die VG Wort 2016 eingenommen.

Über die Praxis, wie die Gewinne an Verlage und Urheber:innen zu verteilen sind, wurde in den vergangenen Monaten viel gestritten. Im April 2016 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der bisherige Verteilungsplan rechtswidrig ist. Bis dahin wurden die von der VG Wort ein­gesammelten Tantiemen zu festen Anteilen an die Urheber:innen ausgeschüttet. Verlage erhielten dadurch bei belletristischen und auch zum Teil bei journalistischen Werken 30 Prozent und bei wissenschaftlichen Publikationen sogar 50 Prozent.

Vor allem kleine Verlage versuchten auf ihre Autor:innen Einfluss zu nehmen

Der Wissenschaftsautor Martin Vogel sah darin eine rechtswidrige Praxis und klagte 2011. Er argumentierte, dass nicht den Verlagen, sondern den Urheber:innen die Gewinne zustünden. Unterstützt wurde er dabei vom Berufsverband Freischreiber.

Das BGH entschied 2016, dass es wegen des Urheberrechtsgesetzes rechtswidrig ist, dass Verlage pauschal an den Werken ihrer Autor:innen beteiligt werden. Die VG Wort reformierte daraufhin ihren Verteilungsplan. Aber nicht nur das: Das Urteil wurde auch rückwirkend ausgesprochen, bis ins Jahr 2012, weswegen die VG Wort 100 Millionen Euro von den Verlagen zurückfordern und neu verteilen musste.

Den Verleger:innen passte das natürlich gar nicht. Vor allem kleine Verlage sahen keine Möglichkeit, das Geld zurückzuzahlen, fürchteten um ihre Existenz und versuchten auf ihre Autor:innen mittels Anschreiben Einfluss zu nehmen, ihnen etwas abzugeben. Deswegen hat die VG Wort es so eingerichtet, dass Autor:innen anonym an die Verlage abtreten konnten. So erfährt der Verlag nicht, wer für den Verlag auf das Geld verzichtet.

Im Dezember 2016 wurde dann auch per Gesetz beschlossen, dass jede:r Urheber:in die Ausschüttung selbst beschließen kann. Darauf beruht die nun reformierte Regelung. Doch der Freischreiber e. V. warnt in seiner Pressemitteilung davor, dass noch nichts entschieden sei. Die Verlage arbeiteten bereits daran, die alte Regelung, in der die Verlage verbindlich an den Tantiemen beteiligt werden, wiederherzustellen, heißt es da.

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