heute in hamburg: „Ganz besonderer Prozess“
VORTRAG An der Uni Hamburg erforscht ein interdisziplinäres Team den Stammheim-Prozess
46, studierte Jura in Köln und Berlin. Lehrt seit sieben Jahren Strafrecht an der Uni Hamburg.
taz: Herr Jeßberger, könnte der Stammheim-Prozess in Ihren Vorlesungen als Beispiel dafür dienen, wie ein Gerichtsverfahren nicht sein sollte?
Florian Jeßberger:Der Prozess von Stammheim hat die Strafjustiz vor besondere Herausforderungen gestellt. Wenn man eine normale strafrechtliche Vorlesung hält, kann man ihn deshalb nicht für einen bestimmten Punkt als Beispiel heranziehen – aber eben als ganz besonderen Prozess. Generell ist aber vieles nicht prozessordnungskonform gelaufen.
Sie forschen dazu. Was wollen Sie herausfinden?
Unser Projekt zielt auf die wissenschaftliche Erschließung der zentralen Quellen des Prozesses – des Urteils und des mehrere tausend Seiten umfassenden Protokolls der Hauptverhandlung. Eines unserer zentralen Ziele ist, diese Dokumente in einer kommentierten Edition öffentlich zugänglich zu machen. Dazu arbeiten wir mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aus Historikern und Juristen.
Der damalige Anwalt von Andreas Baader ist Teil ihrer Forschungsgruppe. Kann er die nötige wissenschaftliche Distanz wahren?
Kurt Groenewold hat eine sehr besondere Bedeutung für unsere Projektgruppe, gerade durch seine Eigenschaft als Zeitzeuge. Natürlich ist uns bewusst, dass er sich mit diesen Ereignissen anders auseinandersetzt als wir. Die Art und Weise wie er eingebunden sein wird, wird das berücksichtigen. Aber er ist trotzdem ein wichtiger Impulsgeber.
Wie relevant ist der Stammheim-Prozess heute noch?
Er ist einer der großen politischen Strafprozesse des 20. Jahrhunderts und somit schon deshalb von Bedeutung. Aus seinem Anlass sind damals wichtige Bestimmungen der Prozessordnung geändert worden und zum Teil auch heute noch in Kraft. Damit hat er zum einen historische, zum anderen strafrechtliche Relevanz.
Otto Schily bezeichnete das Verfahren einmal als „die systematische Zerstörung aller rechtsstaatlichen Garantien“. Würden Sie dem zustimmen?
Es steht völlig außer Frage, dass im Zuge dieses Prozess rechtsstaatswidrige Handlungen vorgenommen wurden, insbesondere das Abhören von Verteidigern und Angeklagten. Dass heißt allerdings nicht, dass alles in dem Prozess rechtsstaatswidrig gewesen ist.
Interview Muriel Kalisch
Vortrag: „40 Jahre Stammheim-Prozess – Bausteine einer Rekonstruktion“: 18 Uhr, Universitätsbibliothek. Anmeldung: tobias.hinderks@uni-hamburg.de
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