Gutachten zum Brennelemente-Export: Kein Stoff mehr für Tihange und Co
Die Ausfuhr von Brennelementen für Problemreaktoren bleibt strittig. Atomgegner sehen das Umweltministerium nicht verpflichtet, sie zu genehmigen.
Exporte von Atombrennstoffen brauchen eine Genehmigung. Diese wird nach dem deutschen Atomgesetz nur erteilt, wenn gewährleistet wird, dass die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik nicht gefährdet wird. Nach Ansicht der Vereinigung Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) ist der Export von Brennstoffen durchaus gefährlich für die Bundesrepublik, weil die Reaktoren, für die Brennelemente hergestellt wurden, selbst ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Allerdings gilt nach europäischem Recht der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedsstaaten. Auf diesem basiert auch das Gutachten des Bundesumweltministeriums (BMUB) über die Möglichkeit eines Exportstopps von Brennelementen. Da die belgische Regierung in Tihange 2 und Doel 3 keine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik sieht, bestehe demnach kein Grund, Ausfuhrgenehmigungen zurückzuhalten. Zudem wird auf die Warenverkehrsfreiheit des europäischen Binnenmarkts verwiesen. Auch diese darf nur dann eingeschränkt werden, wenn die Ware ein Sicherheitsrisiko darstellt.
Nun ließ IPPNW die Position des Ministeriums überprüfen. Das Fazit: „Es liegen keine Verpflichtungen vor, Ausfuhrgenehmigungen zu erteilen“, so Cornelia Ziehm, die als Anwältin das Gutachten überprüfte. Das europäische Recht biete Möglichkeiten, Ausfuhrverbote für Brennelemente zu verbieten, nun solle „konsequentes Handeln weiterverfolgt werden.“
Auch der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens wurde vom BMUB bereits gebrochen: „Die Bundesregierung selbst hat teilweise schwerwiegende Sicherheitsdefizite bei den Reaktoren in Belgien festgestellt“, betonte Angelika Claußen, Europavorsitzende der IPPNW, und bezieht sich auf eine Untersuchung des BMUBs.
Im Jahr 2016 prüfte eine von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) beauftrage Kommission die Sicherheitsreserven von Tihange 2 und Doel 3. Daraufhin forderte Hendricks die Stilllegung der beiden Reaktoren. Ein Exportverbot sei deshalb rechtens.
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