: Gesetzentwurf des Innenministers: De Maizière will NPD ans Geld
De Maizière hat nun zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Der erste Entwurf sieht eine Änderung des Grundgesetzes vor, wofür eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig wäre. Dazu kommt ein Begleitgesetz, das Änderungen unter anderem im Parteiengesetz und in Steuergesetzen enthält. Der Innenminister hat die Entwürfe als „Formulierungshilfe“ bezeichnet, weil es üblich sei, dass Regelungen zur Parteienfinanzierung aus den Fraktionen des Bundestags vorgeschlagen werden. Nach de Maizières Vorschlag soll auch über den Ausschluss von der Finanzierung nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Anträge können wie beim Parteiverbot ebenfalls nur von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat gestellt werden.
Auch die Maßstäbe sind fast die gleichen. Es kommt darauf an, dass die Partei die freiheitlich-demokratische Ordnung beseitigen oder beeinträchtigen will. Beim Finanzausschluss genügt allerdings ein entsprechender Wille, während für ein Verbot auch das Potenzial erforderlich ist, dieses Ziel zu erreichen.
Die Partei kann nach vier Jahren beantragen, dass die Finanzsanktion aufgehoben wird. Sie muss dann aber belegen, dass sie nun nicht mehr verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Denkbar ist zum Beispiel, dass sie ein weniger extremistisches Parteiprogramm beschließt. Derartige Überprüfungsverfahren sind alle vier Jahre möglich. Das Bundesverfassungsgericht kann dann aber ohne erneute mündliche Verhandlung entscheiden. Aus der Begründung geht hervor, dass während des Überprüfungsverfahrens V-Leute des Verfassungsschutzes, die die Partei bespitzeln, abgeschaltet werden müssen. Ein derartiges Überprüfungsverfahren fehlte im Gesetzentwurf des Bundesrats.
Neben der Parteifinanzierung soll eine verfassungsfeindliche Partei künftig auch keine steuerbegünstigten Spenden erhalten können. Auch hierfür sieht de Maizières Vorschlag eine Regelung im Grundgesetz vor. Christian Rath
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