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Flüchtlingsunterkünfte in BerlinRauswurf über Nacht

Die berüchtigte Heimbetreiberfirma Pewobe Berlin Castle setzt am Dienstag 320 Geflüchtete kurzfristig vor die Tür.

Flüchtlinge verlassen ihre Unterkunft in der Bühringstraße Foto: dpa

Berlin taz Lediglich eine Nacht blieb den Flüchtlingen, um sich von ihrem gewohnten Lebensumfeld zu verabschieden. Die meisten hatten zwei Jahre in der Gemeinschaftsunterkunft in der Weißenseer Bühringstraße gelebt, Ausbildungsplätze gefunden, Kitas und Schulen besucht, ein soziales Netzwerk aufgebaut.

Doch am vergangenen Freitag kündigte der Heimbetreiber an, etwa 200 Flüchtlinge ab dieser Woche nicht mehr zu beherbergen. Montagabend benachrichtigten die Mitarbeiter des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) die Bewohner, am Dienstag früh wurden sie in andere Unterkünfte in der Stadt verteilt.

Dasselbe Schicksal ereilte parallel auch etwa 120 Geflüchtete aus einem Heim in der Scharnweberstraße in Reinickendorf. Betreiber der beiden Unterkünfte ist die „Berlin Castle Betreuung und Begleitung GmbH“, Nachfolgerin der berüchtigten Firma Pewobe, der das LAF im vergangenen August die Verträge gekündigt hatte.

LAF-Sprecher Sascha Langenbach sprach gegenüber der taz von einem „Ultimatum“, das seine Behörde am Freitag erhalten habe. Alle Heimbewohner, die noch nicht anerkannt sind und nicht in die Obhut der Jobcenter fallen, müssten die Häuser verlassen – etwa 150 bleiben demnach.

„Nicht sehr kooperativ“

Wieso „Berlin Castle“ es plötzlich so eilig hatte, war am Dienstag von der Firma nicht zu erfahren. Langenbach nannte das Verhalten, „nicht sehr kooperativ“. Es sei aber gelungen, kurzfristig Plätze in anderen Gemeinschaftsunterkünften zu organisieren. Auch Familien, bei denen etwa die Eltern schon vom Jobcenter betreut, ihre Kinder aber noch in der Verantwortung des LAF standen, wurden gemeinsam in andere Unterkünfte gebracht. Der für diese Woche angekündigte Freizug der letzten drei Turnhallen wird durch die Vorgänge nicht tangiert.

Für die Flüchtlingsbehörde endet damit endgültig die Verbindung mit der Ex-Pewobe. Der Firma waren im vergangenen Sommer wegen Kungeleien bei der Personalausstattung und öffentlich gewordenen E-Mails, in denen sich leitende Mitarbeiter menschenverachtend und rassistisch über ihre Bewohner äußerten („maximal Pigmentierte“, „Kinderguillotine“), alle Verträge gekündigt worden.

Viele haben hier Ausbildungsplätze gefunden oder Kitas und Schulen besucht

Mangels Alternativen waren einige der ehemals neun von ihr betriebenen Flüchtlingsunterkünfte in der Verantwortung der Firma geblieben. Bei den beiden aktuell betroffenen Heimen weigerten sich die Eigentümer an das LAF zu vermieten, eine Übernahme sei daher nicht möglich gewesen.

Unter anderem wegen nicht erbrachter Leistungen hatte es in den vergangenen Monaten immer wieder rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Senat und der Pewobe/Berlin Castle gegeben. Kathrin Chlebusch, Sozialpädagogin aus einem Nachbarschaftshaus in Weißensee, die mit vielen der Flüchtlinge arbeitete, sagte der taz, dass für die insgesamt etwa 350 Bewohner zuletzt nur ein Heimleiter und eine Assistentin zur Verfügung gestanden hätten. Normal bei dieser Heimgröße seien zwei Sozialarbeiter und zwei Sozialassistenten.

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5 Kommentare

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  • "... hatte es in den vergangenen Monaten immer wieder rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Senat und der Pewobe/Berlin Castle gegeben."

     

    Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

     

    Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

    https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122

     

    Viele Immobilieneigentümer beachten das Sozialstaatsprinzip in unserem Land überhaupt nicht mehr. Unsere Politiker sollten härter durchgreifen. Eine Enteignung ist eine Möglichkeit. Das Thema „Wohnen“ ist für die meisten Menschen in Berlin am wichtigsten. Eine Enteignung oder eine andere Möglichkeit wäre ein Signal für Berliner. Denn „der Paradigmenwechsel“ braucht mehr konkrete Erfolge zu Gunsten der Mieter!

  • „Die berüchtigte Heimbetreiberfirma Pewobe Berlin Castle setzt am Dienstag 320 Geflüchtete kurzfristig vor die Tür.“

     

    Jeder Mensch, der betroffen ist, sollte einen Anwalt einschalten. In Berlin gibt es viele Möglichkeiten, wo man eine sehr gute juristische Beratung und Unterstützung auch kostenlos erhalten kann. Selbst einige politischen Parteien bieten das an.

    http://www.asum-berlin.de/mieterservice/

    https://www.beratung-kann-helfen.de/beratung-kann-helfen/beratungstellen/arbeitslosengeld-ii

    https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeraemter/artikel.190667.php

    http://www.lars-oberg.de/termine/event_34720.html

    https://www.die-linke.de/nc/politik/beratung/die-linke-hilft/

     

    Außerdem sollte man mit Menschen sprechen, die in ähnlichen Lagen waren und zum Beispiel juristisch deren Rechte durchsetzen konnten, - wie die Flüchtlinge aus der Gerhart-Hauptmann-Schule beziehungsweise vom Oranienplatz. Deren Anwälte haben bestimmt gute Ideen, was man tun soll.

  • Gibt es eine wirksame Regierung oder ist das nur so als ob?

    Deutsche Wohnen, und andere Firmen machen so ihr Ding.

    Was kann die Berliner Regierung dagegen tun?

    Die rechten Regierungen bewirken ja auch vieles.

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @nzuli sana:

      Private-Public Partnership ist doch ein Steckenpferd von SPD, CDU und Grünen.

      Das ist effektiver als die Korruption im Verborgenen, wenn es darum geht, Steuergelder in private Taschen zu lenken.

      Die Frage ist - was will die Berliner Regierung dagegen tun?

      • @85198 (Profil gelöscht):

        Ja ich weiß das ist ganz böse, da unsere reinstaatlichen Behörden immer zu 100% effektiv und im Sinne der Bürger arbeiten... so genug Sarkasmus.

         

        Was mich an dem Artikel wundert... das LAF hatte keine Handhabe gegen das Vorgehen? Man spricht dort von "nicht sehr koorperativ", dass heisst ja im Umkehrschluss, dass die Firma laut Vertrag offenbar im Recht war, sonst hätte man das ja nicht akzeptieren müssen. Klingt so als hätte das LAF mal wieder geschlampt.