: Widersprüchliche Versionen
Nachspiel Linkenpolitiker Dolzer stellt Notwehr-Version der Polizei infrage –und erntet Kritik
Was hat sich am 1. Februar tatsächlich in der Robert-Nhil-Straße zugetragen, als ein 46-jähriger Zivilfahnder nach einem Messerangriff den Ghanaer Omeng A. durch drei Schüsse niederstreckte? Der taz-Bericht über die Recherchen des Bürgerschaftsabgeordneten der Linkspartei, Martin Dolzer, der die Notwehr-Version der Polizei infrage stellt, hat heftige Redaktionen ausgelöst. Im Bericht wird Dolzer zitiert, Augenzeugen wäre der Abstand von mehreren Sekunden zwischen den Schüssen auf den am Boden liegenden Ghanaer aufgefallen. Deshalb habe sich der Eindruck aufgedrängt, es habe sich um einen „rassistisch motivierten Hinrichtungsversuch“ gehandelt.
Der Landeschef der Polizeigewerkschaft und CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Joachim Lenders sprach von „einer infamen Hetzkampagne“. Es sei „widerwärtig und linkspopulistisch“, dass Dolzer die Polizei in die Nähe des Ku-Klux-Klan rücke, sagte er dem Hamburger Abendblatt. Die Staatsanwaltschaft müsse wegen falscher Anschuldigung und Verleumdung ermitteln. Auch die rot-grüne Koalition verurteilte Dolzers Vorgehen. „Durch Privatermittlungen alternative Fakten zu fördern und medial zu verbreiten, macht den Rechtsstaat kaputt“, sagte der Grünen-Fraktionschef Anjes Tjarks.
„Es gibt sehr widersprüchliche Zeugenaussagen zu dem Vorfall“, erklärt indes die Fraktions-Chefin der Linkspartei, Cansu Özdemir. „Diese Widersprüche und die offenen Fragen müssen geklärt werden.“ Sie beantragte, den Vorfall in der nächsten Innenausschusssitzung zu behandeln. Es gebe zwar „Racial Profiling“-ähnliche Einsatzmuster bei der Polizei, so Özdemir, „ob das aber bei den Schüssen auf den Ghanaer ausschlaggebend war, kann die Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen“.
Die Staatsanwaltschaft wollte sich zu Details ihrer Ermittlungen nicht äußern. „Wir müssen dem Betroffenen erst die Möglichkeit geben, sich zu äußern“, sagte Sprecherin Nana Frombach der taz. Dolzers Angaben deckten sich aber in „keinster Weise mit den bisherigen Ermittlungsergebnissen“. KVA
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