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Fünf Länder begrenzen Abschiebungen

Afghanistan Während der Bund auf mehr Abschiebungen drängt, sind einige rot-grün regierte Bundesländer dazu entschlossen, vorläufig nur noch sogenannte Gefährder und Straftäter nach Kabul zurückzuschicken

Aus Berlin Jana Anzlinger

„Wir wissen alle, dass wir bei der Rückführung mehr tun müssen“ – mit diesem Satz hat Angela Merkel beim Koalitionsspitzentreffen am Montag Einigkeit suggeriert. Dabei schwelt seit zwei Monaten ein Konflikt zwischen Bund und einigen Ländern, weil Deutschland wieder Menschen nach Afghanistan abschiebt. Fünf Bundesländer wollen ab jetzt nur noch Straftäter in das Land zurückschicken.

Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt rief in der letzten Woche einen dreimonatigen Abschiebestopp aus. Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen und Berlin deuteten ähnliche Pläne an. Auf Nachfrage der taz betonten alle zuständigen Ministerien, dass es sich nicht um einen vollständigen Abschiebestopp handelt. Denn die rot und grün geführten Häuser wollen sich vorbehalten, Kriminelle und sogenannte Gefährder außer Landes zu bringen.

Die Union kritisierte das Vorgehen. „Das Handeln droht unser Asylrecht auszuhöhlen“, sagte der stellvertretende BundFraktionschef Stephan Harbarth. Rot-Grün scheine gar nicht mehr zu unterscheiden, ob sich Migranten rechtmäßig oder illegal in Deutschland aufhielten. Derzeit leben hier rund 12.500 ausreisepflichtige Afghanen. Von ihnen verfügen aber über 10.000 über eine Duldung.

Bei zwei Sammelabschiebungen waren im Dezember und Januar zusammen 60 Männer abgeschoben worden. Die Bundesregierung organisiert zwar die Flüge nach Kabul, aber ihre Passagiere suchen sich die Länder selbst aus.

„Es gibt keine Vorgaben vom Bund, dass das nur Männer sein dürfen“, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums der taz. Dasselbe gelte für Straftäter: „Die werden zurückgeführt, weil sie ausreisepflichtig sind und nicht weil sie straffällig geworden sind.“

Der Berliner Innensenat sieht das etwas anders: „Wer straffällig wird, hat unserer Meinung nach sein Asylrecht hier verwirkt“, so ein Sprecher zur taz. Er verwies darauf, was sie vor über zwölf Jahren in der Innenministerkonferenz beschlossen haben: Verurteilte Straftäter und potenzielle Terroristen sollen „mit Vorrang zurückgeführt werden“. Dasselbe gilt, so heißt es in dem Beschluss, für „volljährige, alleinstehende männliche afghanische Staatsangehörige“.

Rheinland-Pfalz hat im Januar einen Mann nach Afghanistan abgeschoben, der eine Straftat begangen hatte. Zwischen den „Interessen der Allgemeinheit“ und denen des Betroffenen „muss immer eine Abwägung erfolgen“, kommentierte eine Sprecherin des rheinland-pfälzischen Integrationsministeriums gegenüber der taz.

Günter Burkhardt von Pro Asyl kritisiert dieses Vorgehen. „Die Menschenrechte gelten für alle Menschen in Deutschland“, empörte er sich gegenüber der taz, „Straftäter haben genauso das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit wie jeder andere.“

Das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen hat im Dezember zehn Betroffene nach Kabul geschickt, im Januar keinen mehr. Sinneswandel im sechsten Bundesland? Nicht ganz, erklärt das Innenministerium. Bei der zweiten Abschiebeaktion war, als die Polizisten die Asylbewerber abholen wollten, von den Betroffenen niemand zu Hause.

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