: Ein Thema, das bleibt
Erbschaftsteuer Am Donnerstag wird der Bundestag vermutlich dem Kompromiss zustimmen
Die Mehrheit im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag hat dies beschlossen: Unternehmensvermögen bis zu 26 Millionen Euro dürfen mehr oder weniger steuerfrei vererbt werden, wenn die Arbeitsplätze einige Jahre erhalten bleiben. Für Firmen bis 90 Millionen Euro nimmt die Steuer allmählich zu. Aber auch Konzerne im Milliardenwert lassen sich ohne nennenswerte Steuerbelastung an die nächste Generation weiterreichen.
Die Mehrheit im Bundestag dafür scheint sicher zu sein. Union und SPD tragen den Kompromiss des Vermittlungsausschusses mit. Gerade aber bei der SPD ist allerdings die Kritik verbreitet, dass viele reiche Erben einen ungerechtfertigten Freifahrtschein bekommen. Weil sie die Steuern für Unternehmen für zu gering halten, lehnen die Linke und die Grünen im Bundestag die Neuregelung wohl ab.
Dann muss der Bundesrat zustimmen. Zwar will Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann zusammen mit Unions- und SPD-Ländern Ja sagen. In manchen anderen Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung, etwa Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, ist die Lage aber nicht so klar. Ob die Mehrheit in der Länderkammer am Ende steht, muss sich zeigen.
Auch das Bundesverfassungsgericht wird sich eine Meinung über den Kompromiss bilden. Weil die Richter das gegenwärtig gültige Gesetz Ende 2014 wegen zu starker Begünstigung der Firmenerben verworfen hatten, war die Renovierung nötig.
Und in der nächsten Legislaturperiode nach der Bundestagswahl 2017 könnte das Thema erneut auf der Tagesordnung stehen. „Wir brauchen eine Erbschaftsteuer, die diesen Namen verdient“, sagte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Ob es dann anders ausgeht als jetzt, hängt freilich von der Regierungskonstellation ab. Eine schärfere Erbschaftsteuer wird es nur gegen die Union, also mit Rot-Rot-Grün geben. koch
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