Neues Grundsatzprogramm der CSU: ARD und ZDF sollen eins werden
Horst Seehofer hält eine öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt für ausreichend. ARD und ZDF kommentieren die Pläne des CSU-Vorsitzenden nicht.
In einem vom Parteivorstand gebilligten Entwurf für das neue Grundsatzprogramm der CSU heißt es, der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle sich auf seine Kernaufgaben rückbesinnen, dadurch könne er Relevanz zurückgewinnen. „Wir streben langfristig die Beseitigung von Doppelstrukturen und die Zusammenlegung von ARD und ZDF unter einem Dach an.“ Das Grundsatzprogramm soll im November beschlossen werden.
Das ZDF kommentiere die Pläne der CSU nicht, sagte ein Sprecher am Sonntag. Ein Sprecher der ARD ergänzte: „Wir nehmen das zur Kenntnis, kennen aber noch keine Details. Daher können und wollen wir das zum jetzigen Stand auch gar nicht kommentieren.“
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Frank Überall, wies den CSU-Vorschlag zurück. „Ich sehe auch keine realistische Chance auf dessen Umsetzung“, sagte Überall am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. „Ein solcher Vorstoß würde auf jeden Fall zu einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht führen.“
Schließlich gebe es nach geltender Rechtslage eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. „Nach meiner Überzeugung schließt das ein, dass ARD-Anstalten und ZDF nebeneinander bestehen bleiben müssen.“ Die Frage, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukunftsfähig gemacht werden könne, müsse diskutiert werden. „Aber Sparen und Zusammenlegen ist der verkehrte Ansatz“, sagte Überall.
Seehofer bediene mit seiner Forderung populistische Einstellungen. Der CSU-Vorschlag gehöre deshalb in den Spam-Ordner der Medienpolitik.
Die ARD – die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland – besteht seit 1950. Das Zweite Deutsche Fernsehen wurde 1961 gegründet, nachdem das Bundesverfassungsgericht einen vom damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) initiierten Sender, die Deutschland Fernsehen GmbH, wegen zu großer Staatsnähe verboten hatte. Karlsruhe hatte damals den Ländern die Rundfunkkompetenz zugesprochen. Bei der Aufsicht über das ZDF wechseln sich die Länder in zweijährigem Turnus ab.
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