: Weitere Wohnraumförderung
WOHNEN Der Senat hat ein weiteres, mit 40 Millionen Euro dotiertes Wohnraumförderungsprogramm beschlossen. 4.800 neue Wohnungen sollen dieses und nächstes Jahr entstehen
Der Senat hat am gestrigen Dienstag ein weiteres Wohnraumförderprogramm beschlossen. Es ist mit insgesamt 40 Millionen Euro dotiert und entspricht damit der jeweiligen Größenordnung des ersten und des zweiten Wohnraumförderprogramms aus den Jahren 2012 und 2015.
Mit der „Wohnungsmarktoffensive“ reagiere der Senat auf die Wohnungsmarktprobleme insbesondere im Bereich niedriger Mieten, heißt es in einer Senatsmitteilung. Dieses Ziel werde dadurch erreicht, dass bei Veräußerung städtischer Grundstücke oder Schaffung des neuen Baurechts 25 Prozent sozialer Wohnraum geschaffen werden müssten. Die ersten beiden Programme umfassten 1.300 geförderte Wohnungen.
Die Zinsverbilligung für die Förderdarlehen wird aus dem von der Bremer Aufbau-Bank verwalteten Treuhandvermögen Wohnungsbau–Land und den Kompensationszahlungen des Bundes finanziert. Die Fördermittel sollen wie bisher zu 80 Prozent in der Stadtgemeinde Bremen und zu 20 Prozent in der Stadtgemeinde Bremerhaven eingesetzt werden.
Da der Integration von MigrantInnen beim Bevölkerungswachstum eine besondere Bedeutung zukomme, solle es keinen spezialisierten Wohnungsbau ausschließlich für Flüchtlinge und Zuwanderer geben. Deswegen sei eine Liste mit Wohnbauflächen erarbeitet worden, die zeitnah für preiswerte und bezahlbare Wohnbauzwecke genutzt werden sollen.
Mit der Integration des „Sofortprogramms Wohnungsbau“ in die generellen Wohnungsbauziele des Senats bis 2020 (GEWOS) ergibt sich für 2016/17 ein Gesamtneubauziel von etwa 4.800 Wohnungen, was rund 1.200 geförderte Wohnungen bedeutet. Hinzu kommen Bauvorhaben, für die auf freiwilliger Basis Fördermittel beantragt werden. In diesem Bereich ist laut Senatsmitteilung mittelfristig mit 300 Wohneinheiten zu rechnen.
Im Jahr 2015 sind in Bremen mehr als 2.000 Wohneinheiten genehmigt und mehr als 1.400 fertiggestellt worden. (taz)
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