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Gewaltopfer müssen warten

SCHUTZlos Der Senat hilft Opfern von Gewalttaten nicht schnell genug, kritisiert jedenfalls die Linke

Die Linken-Abgeordnete Ingrid Hannemann hat dem rot-grünen Senat vorgeworfen, Gewalt­opfer im Regen stehen zu lassen. Wie die Antwort auf eine Anfrage Hannemanns ergab, brauchte das Versorgungsamt im Jahr 2015 knapp 15 Monate um Anträge auf Opferentschädigung zu bearbeiten. In den Jahren davor waren es zwei Monate weniger. Dabei sind im Opferentschädigungsgesetz (OEG) gerade schnelle Leistungen vorgesehen, wie die Opferschutzorganisation Weißer Ring betont.

Nach dem OEG entschädigt der Staat die Opfer von Gewalttaten für die erlittenen Schäden – auch auf Dauer. Weil Gewaltopfer oft sofort behandelt werden müssen, kann die Versorgungsbehörde auch Leistungen gewähren, bevor über einen Fall endgültig entschieden wurde.

Der Senat erklärt die lange Bearbeitungsdauer damit, dass das Versorgungsamt auf externe Unterlagen angewiesen sei. Durch personelle Verstärkung und Optimierung der Abläufe wolle er die Bearbeitungszeit verkürzen. Die zuständige Stelle war 2015 unterbesetzt. „Die Zeitprobleme kann man lösen“, sagt der Weiße Ring, und das sei auch nötig, weil viele Opfer wegen der langen Verfahrensdauer aufgäben.

Laut Senat ist die Zahl der polizeilich erfassten Gewalttaten 2015 leicht gestiegen und die Zahl der Anträge auf Opferentschädigung gesunken. „Wenn nur rund fünf Prozent der Gewaltopfer einen Antrag auf Entschädigung stellen, scheint diese Möglichkeit noch immer weitgehend unbekannt zu sein“, folgert Hannemann. knö

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