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Hindernislauf für Hebammen

GEBURTSHILFE Der Streit um den sogenannten Sicherstellungszuschlag für freiberufliche Hebammen geht in die nächste Runde. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat nun eine Klage eingereicht

Streit – und kein Ende in Sicht. Das ist der Stand bei den Auseinandersetzungen zwischen dem Deutschen Hebammenverband (DHV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) über den sogenannten Sicherstellungszuschlag für freiberufliche Hebammen, die Geburtshilfe zu Hause oder im Geburtshaus anbieten.

Der Zuschlag soll ihnen gewährt werden, um ihre Ausgaben für die rapide gestiegenen Haftpflichtprämien abzufedern. Eigentlich sollte er bereits im Sommer des Vorjahres ausgezahlt werden. Weil aber erst noch die Schiedsstelle in dem Streit entscheiden musste, verzögerte sich dies, und der Schiedsspruch legte den Januar 2016 als neuen Termin fest. Doch bis März hatten die Zahlungen nach Angaben des DHV immer noch nicht begonnen, weshalb der Verband die „Verzögerungstaktik“ des GKV-Spitzenverbands scharf kritisierte. Der gesetzliche Anspruch werde unter diesen Voraussetzungen zu einem regelrechten „Hindernislauf für Hebammen“.

Hintergrund der Auseinandersetzungen ist, dass bei Geburtsschäden sehr hohe Kosten anfallen können – zum Beispiel für die zum Teil lebenslange medizinische und soziale Versorgung von betroffenen Kindern oder hohe Prozesskosten –, weshalb die Versicherer die Prämien drastisch angehoben haben. Laut Verband der Deutschen Versicherer (GDV) sind die Ausgaben für schwere Geburtsschäden von 2003 bis 2012 um fast 80 Prozent gestiegen. Entsprechend erhöhte sich die Berufshaftpflicht der freiberuflichen Hebammen deutlich – laut DHV stieg sie von 3.869 Euro 2010 auf 6.274 2015. Mitte des Jahres soll die Versicherungsprämie noch einmal auf 6.843 Euro angehoben werden.

Für die Hebammen, die freiberuflich Geburtshilfe zu Hause oder im Geburtshaus anbieten, sind das derart happige Beiträge, dass ihre Zahl laut DHV seit Jahren zurückgeht. Nach Berechnungen des Hebammenverbandes sind es derzeit weniger als 2.500 – 2014 waren es noch 1.000 mehr. Der DHV beobachtet darum mit Sorge, dass immer mehr Frauen für die Begleitung ihrer Geburten, aber auch für Vorsorge und Wochenbett keine Hebamme mehr finden.

Zwar machen die betroffenen Geburtshelferinnen nur einen kleinen Teil der insgesamt rund 18.000 freiberuflichen Hebammen aus – der weitaus größere Teil von ihnen ist in der Vor- und Nachbereitung der Geburt tätig. Die Geburt selbst übernimmt in der Regel eine Klinik mit ärztlicher Betreuung. Jene freiberuflichen Hebammen, die bei Hausgeburten und Geburten in den deutschlandweit etwa 130 Geburtshäusern helfen, sind aber wichtig, wenn der Grundsatz weiter aufrechterhalten werden soll, dass Schwangere den Geburtsort frei wählen können.

Doch selbst wenn die Geburtshelferinnen den je nach Versicherungshöhe zwischen 4.000 und mehr als 6.500 Euro hohen Sicherstellungszuschlag endlich erhalten, bleiben sie laut DHV am Ende auf fast 2.000 Euro sitzen, die sie selbst zahlen müssen. Zudem seien die Konditionen für die Beantragung des Sicherstellungszuschlags vom GKV-Spitzenverband derart gestaltet wurden, dass zahlreiche Hebammen die Ausgleichszahlung nicht beantragen könnten – gerade für die in der Geburtshilfe Tätigen sei das wegen der neu eingeführten, aber „wissenschaftlich nicht begründbaren Ausschlusskriterien“, so der DHV, kaum möglich. Der DHV hat darum Klage beim Berliner Sozialgericht eingereicht. OS

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