piwik no script img

Gesetzentwurf gegen SpielmanipulationSchummeln verboten

Justizminister Heiko Maas stellt den Entwurf auf einem Kreuzberger Sportplatz vor. Vielleicht ein Hinweis auf die zukünftige Tragweite des Gesetzes.

Auf lange Sicht gibt es keine gute Handhabe gegen Spielmanipulationen Foto: dpa

Die Rote Karte wird serienweise gezogen, wenn der Sport seine gesellschaftspolitische Bedeutung unterstreichen will. Dem Alkohol, der Homophobie, dem Rassismus, Antisemitismus, der Gewalt und manch anderem Übel dieser Erde hat man in der Vergangenheit mit aller Entschiedenheit den roten Karton gezeigt. Recht abgegriffen war die Idee also schon, als Justizminister Heiko Maas am Mittwochvormittag in Berlin auf dem Kreuzberger Kunstrasenplatz des FSV Hansa 07 dem Sportbetrug eine für die Fotografen extra überdimensional groß gehaltene rote Karte zeigte.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch den Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit von Wettbetrug und Spielmanipulation verabschiedet. Maas und sein Mitarbeiterstab hatten für die öffentliche Stellungnahme nicht mit Metaphern gespart. „Rote Karte für Spielmanipulation. Betrüger ins Abseits. Sieg für den ehrlichen Sport“ stand auf dem am Torgestänge befestigten Banner, vor dem Maas sein Statement aufsagte. Sport, postulierte er, habe eine riesige gesellschaftliche Bedeutung. „Wir müssen alles dafür tun, um die Glaubwürdigkeit des Sports zu schützen.“ Dieses zu schützende Rechtsgut wird im Gesetzesentwurf „die Integrität des Sports“ genannt und wurde erstmals beim vor Kurzem erst verabschiedeten Anti-Doping-Gesetz eingeführt, um die staatliche Einmischung in die Sphäre des Sports zu legitimieren.

Womöglich hatte man sich am Mittwoch gar nicht erst groß um Originalität bemüht, weil es gegen die Einführung der Straftatbestände des Sportwettbetrugs und der Manipulation von Profisportwettbewerben keine nennenswerten politischen Widerstände gibt. Gegen die Verabschiedung des Anti-Doping-Gesetzes hatten indes Vertreter des organisierten Sports immer wieder opponiert.

Die steigende Zahl der Wett- und Manipulationsskandale wird im Entwurf als Begründung angeführt, weshalb nun eine Gesetzeslücke geschlossen werden soll. Denn bislang musste etwa bei manipulierten Spielen der Nachweis geführt werden, dass jemand geschädigt wurde, bevor das Strafrecht zur Anwendung kommen konnte. Nach dem geplanten Gesetz reicht es dagegen schon, wenn der Versuch einer Manipulation nachgewiesen werden kann. „Da muss der Betrüger gar nicht selbst reden. Es reicht schon, wenn jemand aus dem Umfeld anfängt zu sprechen“, erklärte Maas. In besonders schweren Fällen sieht der neue Entwurf Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.

Die Integrität des Sports

Bedenkt man, dass das immer größer werdende Geschäft der Wettmanipulation über globale Netzwerke organisiert wird, deren Steuerung insbesondere aus dem asiatischen Raum erfolgt, stellt sich jedoch die Frage, inwieweit eine nationale Gesetzgebung dieses Problem in den Griff bekommen kann. Heiko Maas entgegnet: „Deshalb können wir uns doch keinen schlanken Fuß machen und die Missstände hinnehmen.“

Der deutsche Richterbund hat bereits weitere Bedenken angemeldet. Den Hebel des Gesetzes, die zu schützende Integrität des Sports, hält der Berufsverband für unzureichend. Die Integrität „kann nicht durch den Gesetzgeber als existent postuliert und durch Strafverfolgung gesichert werden“. Und die Mehrbelastung der eh schon sehr belasteten Staatsanwaltschaften sei für die Umsetzung des Gesetzes nicht zu rechtfertigen.

In schweren Fällen sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen

Maas wies darauf hin, dass man die geplanten Einsparquoten der Justizapparate in den Bundesländern noch einmal überprüfen sollte. „Aber da müssen Sie noch einmal bei den Bundesländern nachfragen.“ Es scheint, als ob nicht nur international, sondern selbst in Deutschland die Räder für eine effiziente Strafverfolgung von Sportbetrügern längst nicht so ineinandergreifen können, wie das eigentlich nötig wäre.

Bei allem guten Willen spricht vieles dafür, dass das neue Gesetz eine stumpfe Waffe gegen Sportbetrüger sein wird. Am Mittwoch wollte sich auf dem Kreuzberger Sportplatz keiner länger damit aufhalten. Fragen zum Gesetzentwurf gegen Zwangsprostitution kamen auf. „Nicht vor diesem Hintergrund“, schritt ein Mitarbeiter von Maas ein. Der Zwangsprostitution sollte der Minister dann nicht auch noch die „Rote Karte gegen Spielmanipulation“ zeigen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Einer Branche, deren Hauptdenken sich fast nur noch um das Geld bewegt, das Betrügen zu verbieten, dürfte fast so wirkungsvoll sein wie dem Löwen das Fressen von Fleisch zu verbieten.