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Fehlbildungen im MutterleibEs gab nicht nur Contergan

Dass Duogynon zu Behinderungen bei Kindern führte, ist bisher nicht eindeutig nachzuweisen. Nun liegen der taz interne Dokumente vor.

In Großbritannien wurde Duogynon 1978 wegen Fehlbildungsgefahr vom Markt genommen. In Deutschland war es bis 1981 erhältlich. (Symbolbild) Foto: dpa

Es ist eine britische Kinderärztin, die 1967 erstmals über einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Medikament Duogynon des Arzneimittelherstellers Schering und Fehlbildungen bei Ungeborenen schreibt. Kinder kamen mit offenen Rücken, Herzfehlern, fehlenden Gliedmaßen, deformierten Därmen oder Genitalien zur Welt.

Der Verdacht, den viele Mütter der geschädigten Kinder bis heute haben: Duogynon könnte Schuld sein an ihrem Leid.

Vertrauliche Dokumente zeigen nun, dass Schering Chemicals Limited, das britische Tochterunternehmen des Berliner Pharmakonzerns Schering, damals einen externen Statistiker beauftragte, die Ergebnisse der Wissenschaftlerin zu überprüfen.

Er befand ihren Bericht für „an sich korrekt“ und riet zu weiteren Untersuchungen. Doch die Forschungsabteilung lehnte ab: „Es bestünde die Gefahr, daß eine derart ausgedehnte Studie erst recht die Aufmerksamkeit auf den Verdacht lenken und so zu unerwünschtem Aufsehen führen würde.“

taz.am wochenende

Das Hormonmittel Duogynon galt in den sechziger Jahren als Innovation. Dann kam es zu Fehlbildungen an Kindern. Besteht der von Betroffenen vermutete Zusammenhang? Was unsere Autorin in erstmals geöffneten Akten gefunden hat, lesen Sie in der taz. am wochenende vom 9./10. Dezember. Außerdem: Der Astronaut Alexander Gerst erzählt im Gespräch, wie Krieg aus dem Weltall betrachtet wirkt. Und: Der US-Wahlkampf wird auf dem Rücken illegaler Einwanderer ausgetragen. Warum stört das einen konservativen Farmer? Das und mehr gibt es am Kiosk, eKiosk oder im praktischen Wochenendabo.

André Sommer ist einer der Betroffenen, er wird 1976 mit einem verkümmerten Penis geboren, seine Harnblase ist außen am Bauch angewachsen. Heute ist er 39 Jahre alt und will wissen, was diese Fehlbildungen verursacht haben könnte. Schätzungsweise gab es europaweit Tausende Betroffene.

Die vertraulichen Dokumente des Pharmakonzerns sind der Öffentlichkeit noch nicht zugänglich, über Umwege landeten sie aber bei unserer Autorin Heike Haarhoff. In der taz.am wochenende zeichnet sie anhand der Unterlagen das Psychogramm einer der einst mächtigsten Firmen der Bundesrepublik, der spätestens seit Mitte der sechziger Jahre Zweifel an ihrem Produkt bekannt waren. Die sich aber dennoch weigerte, Konsequenzen zu ziehen – vielleicht auch, weil sie gewiss sein konnte, gesetzeskonform zu handeln.

Detektive in eigener Sache

Duogynon war in den Sechzigern eine Innovation. Der Pharmakonzern Schering stellte es als Injektion und Dragee her. Es wurde bei Menstruationsstörungen und als hormoneller Schwangerschaftstest empfohlen – wenn die Regel nach der Einnahme des Mittels nicht einsetzte, galt die Patientin als schwanger.

Zweimal klagte André Sommer als Betroffener gegen die heutige Bayer AG auf Akteneinsicht. Zweimal hat er wegen Verjährung verloren. Auch Marie Lyon ist auf der Suche nach Erklärungen. Die heute 69-Jährige brachte 1970 ihre Tochter Sarah zur Welt, deren linker Unterarm fehlt, die Finger wachsen aus dem Ellenbogen. Auch sie hatte während der Schwangerschaft Duogynon genommen.

Im Frühsommer 2015 erhalten Sommer und Lyon wegen persönlicher Betroffenheit schließlich eine Sondererlaubnis, die mehr als 7.000 Seiten mit vertraulicher Korrespondenz des Pharmakonzerns im Landesarchiv Berlin einzusehen.

„Duogynon“, sagt André Sommer, „das ist vielleicht ein zweites Contergan.“ 15 Operationen hat er heute hinter sich, allein wegen des künstlichen Harnausgangs am Bauch. Sommer will Antworten. Wann hatte Schering erstmals Hinweise darauf, dass das Medikament embryonale Fehlbildungen verursachen könnte? Und falls es sie gab: Warum nahm der Konzern das Medikament nicht früher vom Markt? Warum verbot er nicht den Einsatz als Schwangerschaftstest?

Bis heute antwortet der Hersteller nicht auf diese Fragen. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage, die Antworten zu erzwingen. Denn, das scheint unbestritten: Das Unternehmen hat nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Deutschland hinkte hinterher

Doch die vertraulichen Dokumente zeigen, dass es auch intern Beunruhigung über die Wirkung von Duogynon gab. Zwei britische Schering-Mitarbeiter forderten in einem Schreiben schon 1968 weitere Untersuchungen. Ohne Erfolg. 1975, schrieb einer der beiden erneut an die Muttergesellschaft in Berlin: In den „letzten fünf Jahren hat die Arzneimittelüberwachung an Schwangeren ergeben, daß bei denen, die einen hormonalen Test gehabt hätten, ein relatives Risiko von 5:1 bestehe, ein mißgebildetes Kind zu bekommen“.

Und auch als die Pillen 1978 in Großbritannien wegen Fehlbildungsgefahr schließlich vom Markt genommen werden, änderte sich in Deutschland wenig. Schering nahm für Duogynon nur die Empfehlung als Schwangerschaftstest zurück und benannte das Präparat um. Erst 1981 wurde es aus dem Handel genommen – mit der Begründung, die Behandlung mit dem Medikament sei überholt.

Lesen Sie den Report „Eine einzige Tablette“ und das Interview mit Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert in der neuesten Ausgabe der taz. am wochenende vom 9./10. Januar.

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1 Kommentar

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  • "Das Unternehmen hat nicht gegen geltendes Recht verstoßen."

     

    Tja, so ist das sicher aktuell bei einigen Produkten auch. (Nicht nur bei den Impfstoffen...)

     

    "Wenn das gefährlich wäre, dann wäre es ja nicht erlaubt!" So die gängige Meinung und Argumente Kritikern gegenüber.

     

    Fazit: Eine gewisse Skepsis scheint bei Pharmaprodukten angebracht und sicher auch nicht nur bei diesen.