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Frauen in den obersten BundesbehördenVor allem auf den unteren Rängen

Wenn es um Frauen in Führungspositionen geht, will der Bund mit gutem Beispiel vorangehen. Doch nicht einmal 30 Prozent werden erreicht.

Ein Minister, viele Staatssekretäre und wenig Staatssekretärinnen: Die deutsche Spitzenpolitik ist kein gutes Vorbild für die Wirtschaft Foto: dpa

Berlin taz | Ja, es gibt Frauen in Führungspositionen der obersten Bundesbehörden. Keine 50 Prozent und auch keine 30, wie es die Quote ab 2016 in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen verlangt. Frauen besetzten Ende 2014 knapp 25 Prozent der Posten – und das vor allem auf der untersten Führungsebene. Rechnet man diese heraus, bleibt wenig übrig von dem „guten Beispiel“, das der Bund mit seinem neuen Gleichstellungsgesetz geben will.

Gerade mal 18 Prozent der höheren Führungsämter bekleiden Frauen. Das zeigt eine Erhebung des Familienministeriums auf Anfrage der Linken, die der taz vorliegt.

Im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft etwa beträgt der Anteil von Frauen in leitenden Positionen rund 26 Prozent. Auf den oberen Ebenen sind es gerade mal 12 Prozent. Der Minister ist ein Mann. Im Bereich der Parlamentarischen StaatssekretärInnen, der StaatssekretärInnen und der Abteilungs- und UnterabteilungsleiterInnen gibt es insgesamt drei Frauen – und 21 Männer. 90 Prozent der leitenden Frauen haben Posten auf der untersten Ebene.

Dieses Bild setzt sich in anderen Ressorts fort. Im Verkehrsministerium arbeiten von 34 Frauen nur sechs oberhalb der Referatsleitungsebene – bei den Männern sind es 23. Im Innenministerium sind es von 45 Frauen nur fünf; die Zahl der Männer: 43. Im Finanzministerium ist nur ein Fünftel des leitenden Personals weiblich.

Ein Blumenstrauß reicht nicht

„Selbst unter den obersten Bundesbehörden gibt es patriarchale Hochburgen“, kritisiert Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linken. „Besonders im Bundesfinanzministerium, Bundespresseamt, Bundesrechnungshof und der Deutschen Bundesbank sind die Unterrepräsentanzen von Frauen in Führungspositionen unterirdisch.“ Die im Koalitionsvertrag versprochene „proaktive Frauenförderung“ erfordere „mehr als einen Blumenstrauß zum Muttertag“, so Möhring.

Seit dem 1. Mai 2015 verpflichtet das novellierte Bundesgleichstellungsgesetz Bundesbehörden, für jede Führungsebene konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils zu setzen. Konkrete Maßnahmen, um die Ziele zu erreichen, sollen in einem Gleichstellungsplan festgehalten werden.

Ein Gleichstellungsindex wird ab 2016 jährlich Aufschluss über den Frauenanteil in den obersten Bundesbehörden geben. Wie hoch die Behörden ihre Ziele stecken, wird sich erst zeigen müssen. Verstöße im öffentlichen Dienst sind allerdings rechtlich nicht sanktionierbar.

Traditionelle Rollenbilder sind noch lange nicht aufgebrochen. Bislang gibt es nur eine einzige oberste Bundesbehörde, in der die Zahl der Frauen auf Führungsebenen die der Männer übersteigt. Wenig überraschend: das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Soziales.

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