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Gegen Ferienwohnungen in BerlinSenat bessert Gesetz nach

In Berlin gibt es weitaus mehr illegale Ferienwohnungen als angenommen. Nun will der Senat gegensteuern.

Kein Mieter mehr, nur noch Touristen. Foto: dpa

Mit einer Verschärfung des Zweck­ent­fremdungsverbots will der Senat den Vermietern von Ferienwohnungen verstärkt auf die Pelle rücken. Ein Gesetzes­entwurf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung befindet sich derzeit zur Beratung in anderen Ressorts. Nach Informationen der taz soll er noch im September beschlossen werden. Das neue Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.

Die Eile hat ihren Grund. In Mitte, dem Bezirk mit den meisten Ferienwohnungen, spielen die Vermieter offenbar auf Zeit. Von insgesamt 1.550 Ferienwohnungen im Bezirk wurde nur bei etwa 70 ein Antrag auf eine dauerhafte Genehmigung gestellt, berichtet Mitte-Sozialstadtrat Stephan von Dassel (Grüne). Hintergrund ist offenbar die Frist, die Ende Juli 2016 ausläuft. Wer bis dahin keinen Antrag gestellt hat, verliert seinen Bestandsschutz. „Wir vermuten, dass die Vermieter darauf spekulieren, dass wir als Bezirk bei kurzfristig eingereichten Anträgen nur noch ablehnende Massenbescheide herausgeben können. Die sind juristisch dann angreifbarer als individuell begründete Ablehnungen“, so von Dassel zur taz. Darüber hinaus gelten alle Anträge, die der Bezirk bis zum Fristende nicht bearbeitet hat, automatisch als genehmigt.

Um diese sogenannten Genehmigungsfiktion außer Kraft zu setzen, soll die Antragsfrist in der Gesetzesnovelle nun um zwei Jahre verlängert werden. Darüber hinaus soll auch die Onlinesuche der Bezirke nach Ferienwohnungen gesetzlich abgesichert werden.

Im Mai 2014 hatte der Senat nach langen Diskussionen das „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ verabschiedet. Es sah vor, dass sich die Betreiber von Ferienwohnungen bis Ende Juli 2014 registrieren mussten, um einen Bestandsschutz von zwei Jahren zu bekommen. Innerhalb dieser Frist müssen sie einen Antrag auf dauerhafte Genehmigung stellen. Der Bezirk kann diesen verweigern, indem er mit dem Mangel an Wohnraum und der Zweckentfremdung durch die Vermietung von Ferienwohnungen argumentiert.

Die Verlängerung der Antragsfrist auf Ende Juli 2018, die die Gesetzesnovelle vorsieht, betrifft aber nur jene 6.305 Ferienwohnungen, deren Betreiber sich zunächst für eine Registrierung entschlossen haben. Sehr viel größer ist die Zahl der illegalen Ferienwohnungen. Bei einer Onlinerecherche des Bezirks­amts Mitte für ganz Berlin wurden im August 17.000 solcher illegaler Unterkünfte ermittelt. Als das Gesetz 2014 verabschiedet wurde, war der Senat noch von 12.000 Ferienwohnungen ausgegangen.

Sozialstadtrat von Dassel begrüßte ausdrücklich, dass die Möglichkeit der Onlinerecherche nun ins Gesetz aufgenommen werden soll. Bei der Internetrecherche, die von Dassel in Auftrag gegeben hatte, war noch in einem rechtlichen Graubereich agiert worden. Zunächst hatte Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix Einwände gegen eine Onlinerecherche vorgebracht, diese aber wieder zurückgezogen. Die Ergebnisse der Recherche will von Dassel am Donnerstag den zuständigen Stadträten der anderen Bezirke übermitteln. „Dann haben wir auch die Geodaten der Wohnungen aus den Internetangeboten ermittelt.“

Die Ferienwohnungen

In Berlin haben sich die Anbieter von 6.305 Ferienwohnungen registrieren lassen, in Mitte waren es 1.550. Der Bezirk hat darüber hinaus 17.000 illegale Fewos für ganz Berlin ermittelt. In Mitte sollen es 3.000 sein.

Sozialstadtrat Stephan von Dassel (Grüne) hat sieben Mitarbeiter, die Anträge bearbeiten oder illegale Fewos aufspüren. Bürger haben 500 Hinweise gegeben. (taz)

Auch die CDU begrüßte die Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots. Kritik kam von der mietenpolitischen Sprecherin der Grünen, Katrin Schmidberger. Ich hätte mir gewünscht, dass der Senat auch den Passus ändert, der die Schaffung von Ersatzwohnungen bei Abriss regelt“, sagte Schmidberger der taz. Bislang ist nämlich nicht geregelt, wie teuer oder preisgünstig diese Wohnungen sein müssen oder dürfen.

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1 Kommentar

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  • Werte TAZ,

    Sie sind kritische Journalisten, dafür werden Sie geschätzt auch von mir. Ich bitte Sie nicht ungeprüft Zahlen abzudrucken, die von Berliner Politikern herausgegeben werden, um Stimmung zu machen. Es gibt keine 17.000 Ferienwohnungen in Berlin, die ganzjährig als Ferienwohnung zur Verfügung stehen.

    Ich habe Ferienwohnungsangebote von 14 Anbietern im Netz zusammen gezählt und komme auf 10.436 dabei sind mindestens 1/3 doppelt, wenn nicht dreifach angemeldet.

    Wenn wir dieses Drittel abziehen, sind wir bei 6.958 Ferienwohnungen, das kommt der registrierten Zahl von Ferienwohnungen schon recht nahe.

    Meine Liste ist sicherlich nicht vollständig, aber sie zeigt deutlich, dass der Senat mit falschen Zahlen operiert und das bewußt, denn diese Recherche hätte jeder machen können.

    Warum wir das Gefühl haben, dass es zu viele Ferienwohnungen gibt, liegt einfach daran, dass die Berliner ihre eigene Wohnung an Gäste untervermieten oder Teile davon. Die eigene Wohnung unterzuvermieten ist nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz ERLAUBT, muss jedoch gemeldet werden. Die Nichtanmeldung ist kaum zu kontrollieren.

    Das Verbot von professionellen Ferienwohnungen, die sich ordnungsgemäß gemeldet haben und Steuern zahlen und sich der behördlichen Kontrolle stellen, ist nicht nachvollziehbar. Dieses Zweckentfremdungsverbotsgesetz wird hinsichtlich der Ferienwohnungen nicht seinen Zweck erfüllen, der da sein soll : preiswerten Wohnraum zu schaffen.

    Diese Gesetz nützt nicht dem Normalbürger, der eine preiswerte Wohnung sucht, sondern den Hotels, die ihre Zimmer vermieten wollen.

    W.Wendt

     

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