Beate Zschäpe im NSU-Prozess: Kein Gruß für die Anwälte
Zwischen der Hauptangeklagten und ihrer Verteidigung herrscht derzeit Funkstille. Ungeachtet dessen wurde der NSU-Prozess am Dienstagmorgen fortgesetzt.
Die 40-Jährige muss sich als Mittäterin für die Serie von zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ verantworten. In der vergangenen Woche hatte sie die Abberufung ihrer Verteidigerin Anja Sturm verlangt. Ihre beiden anderen Anwälte, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl, nahmen ihre Kollegin gegen die Vorwürfe in Schutz. Das Gericht setzte Zschäpe eine Frist bis Mittwoch, 15 Uhr. Bis dahin muss sie zu dem Streit Stellung nehmen.
Vor einem Jahr hatte Zschäpe schon einmal allen drei Anwälten das Vertrauen entzogen. Damals lehnte der OLG-Senat ihren Antrag ab. Eigenmächtig kann Zschäpe keinen ihrer Anwälte entlassen. Das kann nur das Gericht, weil es sich um vom Staat bezahlte Pflichtverteidiger handelt.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl ging in der Verhandlung am Dienstag nicht auf den Streit ein. Als ersten Zeugen rief er einen BKA-Ermittler auf, der Beweise von einem Überfall auf eine Sparkasse in Zwickau im Jahr 2002 ausgewertet hatte. Er sagte, in der von Zschäpe zerstörten Fluchtwohnung seien mit Zugkordeln präparierte Maskentücher und andere Beweisstücke gefunden worden, die auf den Bildern der Überwachungskameras zu sehen waren.
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