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Verwaltungsgericht bestätigt GEZ-GebührEin PC ist ein PC ist ein Empfangsgerät

Wer weder Radio noch Fernseher besitzt, muss für seinen Computer Rundfunkgebühren zahlen. Das legte das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz fest.

Für einen Computer muss GEZ-Gebühr bezahlt werden - sofern man keinen Fernseher besitzt. Bild: dpa

Für internetfähige Computer müssen weiterhin Rundfunkgebühren bezahlt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung in letzter Instanz festgelegt. Betroffen sind allerdings nur Computernutzer, die kein Radio und keinen Fernseher haben.

Computer, mit denen per Livestream Hörfunk- und Fernsehprogramme angesehen werden können, gelten als "neuartige Rundfunkgeräte". Das ist seit 2007 im Länderstaatsvertrag über die Rundfunkgebühren geregelt. Für solche Geräte muss grundsätzlich die Radiogebühr in Höhe von derzeit 5,76 Euro pro Monat bezahlt werden. Auch das iPhone und andere internetfähige Handys sind solche neuartigen Rundfunkgeräte, von denen im Jahr 2009 bundesweit rund 250.000 angemeldet wurden. Die GEZ nahm darüber etwa 15 Millionen Euro ein - ein Klacks, verglichen mit dem Gesamtaufkommen der Rundfunkgebühr von 7,6 Milliarden Euro.

Zwar gibt es zig Millionen von Computern in Deutschland. Die meisten Privathaushalte sind von der Regelung aber nicht betroffen, weil sie schon ein Radio oder einen Fernseher angemeldet haben. Die PC-Nutzung ist damit abgegolten. Unternehmen und Freiberufler, die nicht zu Hause arbeiten, müssen für ihre Arbeitsstätte auch nur einmal die Computergebühr zahlen, selbst wenn dort mehrere Computer im Einsatz sind.

Gegen die Gebührenpflicht für Internet-PCs gab es dennoch viele Klagen, die von den Verwaltungsgerichten bisher unterschiedlich entschieden wurden. Deshalb wurde das abschließende Urteil aus Leipzig mit Spannung erwartet. Geklagt hatten zwei Rechtsanwälte und ein Student, die behaupteten, ihren Computer nur für Schreibarbeiten und Internetrecherchen zu benutzen. Dass sie damit nicht durchkommen würden, war klar: Die Gebührenpflicht war auch bisher unabhängig von der konkreten Nutzung des Empfangsgeräts. Auch wer nur Privatsender hört und schaut, muss mit seiner Rundfunkgebühr die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio mitfinanzieren.

Interessanter war die Frage, ob die Gebührenpflicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass sie die Gebührenpflicht nur umgehen könnten, wenn sie auf einen Internet-PC verzichten. Das aber verletze ihre Informationsfreiheit. Das Bundesverwaltungsgericht sah die Gebührenpflicht für Internet-PCs jedoch als gerechtfertigt, weil das Grundgesetz auch die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verlange.

Auf diesem Urteil können sich GEZ und die öffentlich-rechtlichen Sender aber nicht dauerhaft ausruhen. Denn die Gebührenpflicht für Internet-PCs sei nur verfassungskonform, wenn sie sich auch praktikabel durchsetzen lasse. Ein Gerichtssprecher wies auf das Problem hin, dass sich internetfähige Handys und Laptops kaum noch einer bestimmten Betriebsstätte zuordnen lassen. Wenn nur Gutmütige die Gebühr für "neuartige Rundfunkgeräte" bezahlen, wäre die Gebührenpflicht ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, so die Richter. Der Gesetzgeber müsse deshalb die Entwicklung beobachten.

Die Politik hat ohnehin ganz andere Pläne: Ab 2013 soll es eine neu gestaltete Rundfunkgebühr geben, die pro Haushalt zu bezahlen ist - egal ob Radio, Fernseher, PC oder gar kein Empfangsgerät vorhanden ist. Das Bundesverfassungsgericht wird gegen solche Pläne kaum einschreiten, weil es sich als Garant des öffentlich-rechtlichen Rundfunks versteht. (Az.: 6 C 12.09 u. a.)

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3 Kommentare

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  • J
    j.trierweiler

    die ganze GEZ ist eine einzige Selbstversorgungsgeschichte mit der sich jede Menge Ex-Parteibonzen, Kulturidioten und abgehalfterte Filmchenproduzenten und -regisseure auf ungefährliche Art ein Riesengeld verdienen. Das teuerste Fernsehen der Welt, die teuersten Radios, die schlechtesten Programme des Westens, alles mit erpresstem und erzwungenem Geld bezahlt. Mittelalterlich ist das. Lierhaus und Gottschalk, Silbereisen und Will, alles vergoldeter Schrott. Da werden Talkshows zu reinen Partei- und Selbstdarstellungskomödien missbraucht und wer zahlt? Dann sollen sie ihren Mist einfach codieren und jeder, der Lust auf diesen Mist hat, bezahlt dann per decoder. Das geht doch auch sonstwo, und viel billiger, und auch noch mit besseren Programmen. Die GEZ ist eine einzige betrügerische Riesensauerei.

  • R
    Rhutos

    Und demnächst kommen die Shopping Gebühren, die Soziale-Netzwerks-Gebühren, die Instant Messenger gebühren, die Seiten-mit-pornografischem-Inhalt-Gebühren etc...

     

    Das ist einfach nur eine Riesen Schweinerei. Man kann einen Menschen auch nicht dafür verhaften weil die Möglichkeit hat eine Straftat zu begehen.

    Genauso wenig kann man im >freien< Internet jemandem für Möglichkeiten Gebühren aufdrücken. Das war schon beim Fernsehen nicht lustig, wenn Leute die ÖRS nicht sehen wollen blechen müssen. Aber sowas ist eine echte Sauerei

     

    (ja ich weiß fast 1 Jahr zu spät ^^)

  • R
    Rudi

    Ich weiß nicht was das für Anwälte waren.

    In den Gesetzen steht, daß die BRD für eine Grundversorgung im Rundfunk und Fernsehbereich zu sorgen hat.

    Wenn ein Sender meint, seine Beiträge im Internet veröffentlichen zu müssen, dann ist das seine Entscheidung.

    Das ist auch gegen Gebühr, wie bei Zeitungen möglich.

    Niemand hat die Sender gezwungen im Internet ihre Sendungen online zu stellen.

    Keine Firma oder Privatperson kann von jedem Gebühren verlangen, nur weil diese einen Internet Auftritt haben.

    Hier werden die Sender ganz klar bevorzugt, obwohl dazu kein Auftrag besteht.

    Das ist ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot,

    § 3 GG.