Mindestlohn für Weiterbildung: 1.200 Euro brutto sind zu wenig
Gewerkschaften und Arbeitgeber wollen einen Mindestlohn für die Weiterbildung. Er soll im Osten bei 10,98 Euro Stundenlohn liegen. Die Chancen stehen gerade recht gut.
BERLIN taz | Gewerkschaften und Arbeitgeber versuchen zum zweiten Mal, einen Mindestlohn für die Weiterbildung branchenweit durchzusetzen. Wie die Gewerkschaft Ver.di mitteilte, hat sie gemeinsam mit der GEW sowie dem Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) beim Arbeitsministerium den Antrag gestellt, nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz den derzeit existierenden Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären.
"Wenn das passiert, dann hätte die Bundesagentur für Arbeit endlich etwas in der Hand, um Dumpingangebote auszuschließen", sagte Horst Palik vom Bildungsverband. Die Lohnuntergrenze würde nur für die rund 26.000 Beschäftigten gelten, die - fast ausschließlich im Auftrag der Bundesagentur - Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II schulen. Geht es nach den Gewerkschaften und dem Bildungsverband, sollten alle pädagogischen Kräfte künftig 12,28 Euro (West) oder 10,98 Euro (Ost) erhalten.
Die Branche sei von Niedrigstlöhnen gekennzeichnet, sagt Palik. Renate Singvogel, bei Ver.di für Weiterbildung zuständig, berichtet, 1.200 bis 1.500 Euro brutto im Monat für eine 39-Stunden-Woche seien "keine Seltenheit". Das sind zwischen 7,60 oder 9,60 Euro Bruttostundenlohn. Palik und Singvogel sind optimistisch, dass jetzt der Mindestlohn kommt.
Im Oktober 2010 hatte das Bundesarbeitsministerium (BMAS) einen solchen mit Verweis auf mangelndes öffentliches Interesse noch abgelehnt. Der eingereichte Tarifvertrag sei mit 25 Prozent Tarifbindung nicht repräsentativ genug. Seither hat der Bildungsverband weitere Arbeitgeber gewinnen können, die den Tarifvertrag anwenden. Die Tarifbindung liege jetzt bei mehr als 40 Prozent. Und: "Die Branche wird zu fast 100 Prozent aus Beitrags- oder Steuergeldern bezahlt - da gab es schon im Oktober ein öffentliches Interesse", sagt Palik.
Die Chancen für die Lohnuntergrenze stehen aber nicht nur wegen der höheren Tarifbindung besser als vorher: Im Verlauf des Streits über die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze im Februar hatte sich auch der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat für einen Mindestlohn in der Weiterbildung ausgesprochen. Jetzt ist erst einmal das BMAS am Zug: Es muss den Antrag erneut prüfen.
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