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Ex-Verfassungsrichter zum NPD-Verbot"V-Leute werden überschätzt"

Grundlage für ein NPD-Verbot ist die Frage, ob die NPD eine Gefahr für dass Gemeinwesen ist, sagt Siegfried Broß. Er ist einer der drei Verfassungsrichter, die das Verbot 2003 platzen ließen.

"Eine Partei ist zu verbieten, wenn sie ,eine kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung' einnimmt." Bild: dpa
Christian Rath
Interview von Christian Rath

taz: Herr Broß, müssen beim zweiten Anlauf für ein NPD-Verbot tatsächlich alle V-Leute in der Partei abgeschaltet werden?

Siegfried Broß: Nein, so eine Forderung ist völlig unbegründet und kann sich auch nicht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2003 berufen. Uns ging es damals nur um die Führungsebene, also den Bundesvorstand und die Landesvorstände.

Und warum müssen diese V-Leute im Verbotsverfahren abgeschaltet werden?

In einer Situation, die für eine Partei existenzbedrohend ist, muss zumindest deren Spitze staatsfrei sein. Es ist nicht rechtsstaatlich, wenn wichtige Politiker einer Partei, die verboten werden soll, zugleich als Informanten für den Staat arbeiten.

Wenn der Staat aber verspricht, die V-Leute nicht nach der Prozesstaktik der Partei zu fragen?

Von solchen Versprechen halte ich wenig. Wer soll sie nachprüfen? Außerdem geht es nicht nur um eine Ausforschung der Verteidigungsstrategie, es geht vor allem um doppelte Loyalitäten, die die Partei in einer existenziellen Phase schwächen.

dpa
Im Interview: SIEGFRIED BROß

65, war von 1998 bis 2010 Richter am Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Der parteilose Jurist wurde einst von der Union vorgeschlagen. Zuvor war er Richter am Bundesgerichtshof. Heute hält Broß weltweit Vorträge über Demokratie und Menschenrechte, insbesondere in Asien und Nordafrika.

Ab wann müssten V-Leute abgeschaltet werden?

Spätestens wenn offiziell angekündigt wird, dass ein Verbotsantrag gestellt werden soll, zum Beispiel wenn die Bundesregierung oder die Innenministerkonferenz einen entsprechenden Beschluss fasst.

NPD-Verbot

Das gescheiterte Verfahren

Das Verbot: Im Sommer 2000 forderte der damalige bayerische Innenminister Günther Beckstein ein Verbot der NPD. Er reagierte damit auf einen bis heute ungeklärten Sprengstoffanschlag auf russische Einwanderer in Düsseldorf. Nach anfänglicher Skepsis ließ sich die rot-grüne Bundesregierung überzeugen. Im Januar 2001 reichte sie ihren Verbotsantrag in Karlsruhe ein. Auch der Bundesrat und der Bundestag beantragten mit jeweils eigenen Begründungen ein Verbot der NPD.

Die V-Leute: Die mündliche Verhandlung war für Februar 2002 geplant. Doch das Bundesverfassungsgericht ließ sie kurzfristig platzen, nachdem zufällig bekannt geworden war, dass der Verfassungsschutz viele Politiker der NPD als Informanten (V-Leute) bezahlte. Im Oktober 2002 fand in Karlsruhe ein "Erörterungstermin" zu dieser Frage statt.

Das Scheitern: Im März 2003 wurde das Verbotsverfahren eingestellt. Für eine Fortführung wären sechs Richterstimmen erforderlich gewesen, es waren aber nur vier Richter zur Fortsetzung bereit. Drei Richter sahen dagegen ein Verfahrenshindernis. Ihr Wortführer war Siegfried Broß. Ein neuer Anlauf zu einem Verbotsverfahren scheiterte bisher an der Weigerung vieler Innenminister, die V-Leute in den NPD-Vorständen abzuschalten.

***

Das neue Verfahren

Die Innenminister: Heute will die Innenministerkonferenz in Wiesbaden unter anderem über ein neues NPD-Verbotsverfahren beraten. Das Thema soll beim "Kamingespräch" erörtert werden.

Das Vorgehen: Bund und Länder müssen gemeinsam vorgehen. Es wäre wenig gewonnen, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz seine V-Leute in der NPD-Führung abschalten würde, damit die Bundesregierung einen Verbotsantrag stellen kann, zugleich aber die Länder ihre V-Leute in der NPD-Spitze weiter nutzen würden.

Die Zögerer: Während am Wochenende noch über eine baldige Einigung spekuliert wurde, zeichnet sich nun eine eher zögerliche Haltung ab. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte: "Schnellschüsse und voreiligen Aktionismus wird es mit mir nicht geben." Sein hessischer Kollege Boris Rhein (CDU) warnte, dass ein Verbotsverfahren keine politische Ersatzhandlung sein dürfe. Erst solle man die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft im Fall der Neonazi-Morde abwarten.

Der NPD-Funktionär: Ende November war Ralf Wohlleben als mutmaßlicher Unterstützer der Terrorgruppe NSU verhaftet worden. Der frühere NPD-Parteivize von Thüringen soll den Terroristen eine Waffe beschafft haben. (chr)

Im Einstellungsbeschluss heißt es, dass diese Anforderungen nur im Regelfall gelten. Was ist die Ausnahme?

Wenn unter dem Deckmantel der Partei schwere Straftaten vorbereitet werden. Eine solche Situation konnte ich aber damals nicht erkennen, und sie liegt wohl auch heute nicht vor.

Müssen erst weitere Verbrechen geschehen?

Nochmals: Es hat niemand gesagt, dass der Staat alle V-Leute in der NPD abschalten muss. Und er kann ja auch seine Informanten bei den Freien Kameradschaften weiter nutzen. Ich frage mich nur, warum so stur an den V-Leuten festgehalten wird. Wo ist denn der Ertrag dieser Spitzel? Wenn die V-Leute so nützlich sind, warum hat dann der Verfassungsschutz von der Neonazi-Mordserie überhaupt nichts mitbekommen? Man sollte langsam einsehen, dass die V-Leute überschätzt werden.

Es gab noch einen zweiten Punkt, der 2003 zu einem Verfahrenshindernis wurde.

Ja. Dabei geht es um den Inhalt der Verbotsanträge. Wir haben gefordert, dass die Gefährlichkeit der NPD nicht mit Aussagen von NPD-Politikern belegt werden soll, die zugleich als V-Mann gearbeitet haben. Da weiß man am Ende ja nicht, ob man solche Äußerungen der Partei oder dem Staat zurechnen soll.

Gehen Sie davon aus, dass der Staat die NPD über seine V-Leute gesteuert hat?

Nein. Es gab sicher keine strategische Steuerung der NPD, dazu agierten die verschiedenen Verfassungsschutzämter ja auch viel zu unkoordiniert mit ihren jeweiligen V-Leuten. Aber wenn ein NPD-Politiker, der sich in Interviews eher unbeholfen ausdrückt, plötzlich ein Buch schreibt, dann kommt man schon ins Grübeln, wer ihm da die Feder geführt hat.

Im Beschluss von 2003 heißt es, dass V-Leute "in unerheblichem Umfang" doch zitiert werden dürfen. Wo ist die Grenze?

Wenn ein Zitat nicht zu den tragenden Gründen des Verbotsantrags gehört, sondern nur kolorierenden Charakter hat, bleibt dies möglich. Dann muss allerdings auch im Antrag offengelegt werden, dass hier ein V-Mann zitiert wurde. Wenn man das nicht will, um den Mann zu schützen, dann muss man eben auf das Zitat verzichten.

Dürfen also überhaupt keine tragenden Informationen im Verbotsantrag aus V-Mann-Berichten stammen?

Nein, das wäre ein großes Missverständnis. Was der V-Mann von anderen NPDlern gesehen und gehört hat, kann verwendet werden. Nur was der V-Mann als NPD-Politiker selbst gesagt hat, ist problematisch.

Gelten diese Regeln heute noch?

Formal haben diese Regeln keine Gesetzeskraft, weil es nur ein Verfahrensbeschluss war. Auch ist der Zweite Senat inzwischen weitgehend anders zusammengesetzt. Aber da wir diese Vorgaben für ein faires Verfahren direkt aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet haben, sollten sie auch heute noch überzeugen können.

Sie würden der Politik also raten, sich an die damaligen Anforderungen zu halten?

Ja, ganz formal und für alle transparent, ohne Spielraum für Interpretationen, Ausflüchte und Hintertürchen. Dann ist sie auf der sicheren Seite.

In der Bundesregierung gab es schon einmal Pläne, das Verfahren für ein Parteiverbot zu ändern. Statt einer Zweidrittelmehrheit unter den Richtern würde dann eine einfache genügen. Eine gute Idee?

Nein. Ich halte es für indiskutabel, an der Zweidrittelmehrheit zu rütteln. Das erhöhte Quorum wird der vom Grundgesetz bestimmten Bedeutung eines Parteiverbots optimal gerecht.

Bisher sprachen wir nur über das Verfahren. Was aber ist der inhaltliche Maßstab für ein Parteiverbot?

Laut Grundgesetz können Parteien verboten werden, wenn sie oder ihre Anhänger "darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen". Geschützt sind also die Grundregeln von Demokratie und Rechtsstaat, einschließlich der Menschenrechte. Eine Partei ist zu verbieten, wenn sie ,eine kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung' einnimmt, so das Bundesverfassungsgericht in den fünfziger Jahren.

Kommt es auf die Anwendung von Gewalt an?

Nein, auch eine kämpferische Agitation genügt bereits.

Nun war ein NPD-Funktionär sogar in die Mordserie der NSU-Neonazis verwickelt. Erleichtert das ein Parteiverbot?

Zunächst ist der Fall strafrechtlich auszuermitteln. Aber die Straftat eines einzelnen Funktionärs dürfte qualitativ keinen großen Unterschied machen. Beim Parteiverbot geht es um die Frage, ob die Partei und ihre Anhänger insgesamt eine Gefahr für das Gemeinwesen darstellen.

Muss eine konkrete Gefahr vorliegen?

Nein, denn dann könnte es vielleicht schon zu spät sein. Für ein Parteiverbot genügt eine abstrakte Gefahr, das heißt, dass das Handeln der Partei bei ungehindertem Fortgang irgendwann ins Unglück führen kann.

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10 Kommentare

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  • P
    PeterPan

    @Free-Doom:

     

    Ich habe mir jetzt Ihren Link durchgelesen (http://www.die-linke.de/partei/organe/parteitage/2parteitag2tagung/redenundgrussworte/dielinkemussbegreifendasssierechthat/)

     

    allein ich kann nichts verfassungsfeindliches bzw. etwas erkenen, was unsere bestehende Gesellschaftsordnung abschaffen soll. Vielmehr bezieht sich Herr Gysi auf Leute wie Frank Schirrmacher, einen ehemligen Berater von Maggie Thatcher und unter anderem auf George Soros. Weiterhin erteilt er Staatssozialismus eine klare Absage, erläutertt, dass er er Privateigentum grundsätzlich zu schützen gedenkt und möchte Aspekte wie Bildung, Energie und medizinische Versorgung öffentlich rechtlich und nicht privat organisieren. Darüber darf und muss man diskutieren. In unserem Grundgesetz steht nichts davon, dass jeder Lebensbereich der Gesellschaft von privaten Profitinteressen gesteuert sein sollte. Es steht auch nichts im Grundgesetz davon, dass die Bildung unserer Kinder oder auch die Volksgesundheit eine Ware sei. Das ist nicht leninistisch sondern liegt auf der Hand und eine Partei, wie die CDU beispielsweise, müsste gegen alle diese Aspekte, die Herr Gysi in seiner Rede aufgegriffen hat, aus Gründen der christlichen Sozialethik und des Patriotismus aktiv vorgehen. Verfassungsfeindlich ist da meiner Ansicht gar nichts. Ganz im Gegenteil, es ist verfasungs- bzw. grundgesetzfeindlich wenn, wie derzeit von Frau Merkel mit Macht durchexzerziert, die demnokratischen Organe wissentlich in die Abhängigkeit von zum Beispiel Finanz- und Wirtschafsmonopolen gebracht werden. Auch die Art und Weise, wie diese Zusätze zu den EU Verträgen jetzt zustande gekommen sind, das widerspricht unserem Grundgesetz und wenn ich Artikel 20, Absatz 4 recht verstehe, dann wüssten Sie und ich, was jetzt im Grunde zu tun wäre...

     

    "Die erste Wahrheit ist, dass die Freiheit von Demokratien nicht gesichert ist, solange das Volk die Zunhamhe von privater Macht bis zu dem Punkt toleriert, wenn dieser stärker als der demokratische Staat selbst geworden ist. Dieser Zustand kann in seiner Essenz Faschismus genannt werden. Also den direkten oder auch indirekten Besitz der Regierungsgewalt durch ein Individuum, einer Gruppe oder jede andere kontrolle ausübende private Macht" Das ist frei, nach Franklin D. Roosevelt zitiert. Er war bekanntlich alles andere als ein Leninist. Ich denke vor diesem Hintergrund wird doch sehr klar, warum sich eine Partei wie die CDU mit einem NPD Verbot so schwer tut. Mehr noch, warum es unbedingt geboten ist, sich von Affekten jedweder Art, sei es jetzt von der klassischen Nazikeule oder eben einem antikommunistischen frei zu machen, um zu erkennen, was wirklich gut für Land und die in ihm lebenden Menschen sind. Diese Jammergestalten von der NPD sind es sicher nicht und Frau Merkel schon gar nicht.

     

    In diesem Sinne,

     

    "Auf, auf Kameraden auf's Pferd, auf's Pferd, ins Feld in die Freiheit gezogen..."

  • P
    PeterPan

    @Free-Doom

     

    Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich bin ein Freund der kontroversen Debatte.

     

    Zwei Aspekte die Sie erwähnt hatten, empfinde ich als ganz besonders erwähnenstwert. Daher zwei weiter führende Fragen an Sie.

     

    1. Was soll den Nichtwähler von CDU und NPD bedeuten? Das erscheint mir als ein Widerspruch in sich. Entweder geben Sie diesen Parteien Ihre Stimme oder eben nicht. Gemessen an dem Grad an verlogener Heuchelei, der einem bei dem Thema von Unionsseite immer wieder entgegenschlägt,ist es ja richtig gehend erfrischend, wenn mal jemand zugibt, sich wahltechnisch in dieser Schnittmenge bewegt zu haben.

     

    2. Wie meinen Sie das mit dem leninistischen Gesamtwerk? Auch im vermeintlichen Scherz sollten meine Ausführungen mit Leninismus und der Diktatur des Proletariats nichts zu tun haben. Vielmehr hatte ich klar darauf hingewiesen, dass ich mich wundere, dass eine Partei wie die MLPD noch nicht verboten worden ist.

     

    PS: Aus welchen Gründen haben Sie, falls Sie es jetzt nicht mehr tun sollten, die NPD gewählt? Was ist bzw. war da bei Ihnen los?

     

    Ich selbst habe vor 10 Jahren SPD und Grüne gewählt, bin dann irgendwann bei CDU und FDP gelandet, was ja ungefähr mit Pest und Cholera zu vergleichen ist und liebäugle mittlerweile mit den Piraten, weil die bisher noch als am wenigsten korrumpiert erscheinen...

  • F
    Free-Doom

    @PeterPan

    "Die Linkspartei agitiert in keiner Weise kämpferisch dafür, die bestehende Ordnung zu überwinden..."

     

    Na ja nicht ganz richtig:

     

    "Was ist das eigentlich für eine Kultur? Erst stürzt man Leute in Armut, und dann sorgt man noch dafür, dass es ihnen peinlich ist – das müssen wir bekämpfen."

    [Gregor Gysi]

     

    http://www.die-linke.de/partei/organe/parteitage/2parteitag2tagung/redenundgrussworte/dielinkemussbegreifendasssierechthat/

     

    "Die Linkspartei bekennt sich klar, deutlich und vernehmlich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zu den im Grundgesetz verfassten Werten."

     

    Einfach Falsch! Und ein eventueller Grund für "neue" Verfassungsrichter die Linke zu verbieten!!

    Bsp.: Art. 14 GG

    ist mit dem Parteiprogramm nicht wirklich konform...

     

    Oder meinten sie eher Art. 11...das die Ausreise aus dem Bundesgebiet explizit nicht im GG verankert ist.(Dazu stehen die meisten Linken bestimmt)

     

    Mein Kommentar sollte zum Nachdenken anregen und kein Leninistisches Gesamtwerk ihrerseits nach sich ziehen ;-)

     

    Gruß

    Free-Doom

    P.s. Bin Nichtwähler der NPD und CDU

  • W
    Webmarxist

    Die NPD gefährdet die freiheitliche demokratische Ordnung , indem Udo Pastörs sagt "Wir bekämpfen diesen Parteienstaat". Sie will die Demokratie abschaffen , aber nutzt dessen Rechte voll aus wie Meinungs-und Versammlungsfreiheit.

     

    Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

  • M
    Moser

    Selbstverständlich müssen verfassungswidrige Aktionen beobachtet und unterbunden werden.

    Es scheint aber dass der Verfassungsschutz selber sich nicht an die Verfassung hält, wenn z.B. agents provocateurs illegale Aktionen anleiern. VS Leute wurden ja auch schon selber verurteilt (z.B. als einer gegen Scientology in der Schweiz spionieren wollte) und so wäre es an der Zeit als Erstes sicherzustellen, dass der VS verfassungskonform agiert.

  • P
    PeterPan

    @von Free-Doom

     

    Nur um eines hier klar zu stellen. Ich bin kein Mitglied der Linkspartei und ich sehe diese kritisch. Gleichwohl ist ihr Hinweis auf die Linkspartei in diesem Zusammenhang nicht statthaft und inhaltlich falsch!

     

    1. Die Linkspartei bekennt sich klar, deutlich und vernehmlich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zu den im Grundgesetz verfassten Werten. (Dies ist bei der NPD vollkommen anders, ich möchte hier nur auf das Zitat von Udo Pastörs hinsichtlich der "demokratischen Quasselbude" hinweisen)

     

    2. Die Linkspartei agitiert in keiner Weise kämpferisch dafür, die bestehende Ordnung zu überwinden und eine Diktatur des Proletariats mit allen sattsam bekannten folgen zu etablieren.

     

    3. Die Vergesellschaftung von Produktionsmitteln, beispielsweise im Energiesektor, hatte auch die CDU in ihrem Ahlener Programm stehen. Dies versößt in keiner Weise gegen das Grundgesetz. Es wäre schlimm, wenn man solche Aspekte, gerade angesichts der Auswirkungen der neoliberalen Perversionen von Maggie Thatcher über Ronald Reagan bis hin zum zeitgenössischen Austeritätsschrecken von Merkozy , nicht diskutieren dürfte.

     

    4. Die Linkspartei hinterfragt, genauso wie beispielsweise Heiner Geißler von der CDU oder auch der Börsenexperte Dirkl Müller, das System der globalen kapitalistischen Finanzmonopole unserer heutigen Zeit. Es geht bei dieser Kritik keineswegs um die Abschaffung der freien Marktwirtschaft. Vielmehr wird, unter anderem von Frau Wagenknecht, sehr intelligent hinterfragt, in wie weit unsere Demokratie und die soziale Marktwirtschaft, so wie die Mütter und Väter des Grundgesetz, sich diese einmal gedacht hatten, durch die derzeitigen kaptialsozialistischen Strukturen der globalen Finanzmärkte bedroht werden. Kapitalsozialismus bezeichnet einen von Frau Wagenknecht sehr treffend eingeführten Terminus, der die Privatisierung von Gewinnen und die Vergesellschaftung von Verlusten bezeichnet, wie wir sie derzeit weltweit beobachten können. Punkt!!!

     

    Hören also auch Sie bitte umgehend auf bei der Frage eines NPD-Verbots Äpfel mit Birnen zu vergleichen, denn dafür sind die gesamtgesellschaftlichen und globalen Entwicklungen, die um uns herum vor sich gehen, von viel zu großer Tragweite.

     

    Wenn es auf der linken Seite ein parteipolitisches Äquivalent zur NPD gibt, dann ist es die MLPD also die Marxistisch Leninistische Partei Deutschlands. Warum diese notorischen Stalin- und Pol Pot- Verehrer ihre totalitären Wahnvorstellungen, dank unserer Parteienfinanzierung noch verbreiten dürfen und nicht schon lange verboten sind, das ist mir mindestens so schleierhaft, wie die Tatsache, dass eine Partei, die sich offen zum Vorbild der NSDAP bekennt, vollkommen unbehelligt, von uns allen finanziert, ihr Unwesen treiben darf. Gerade im Hinblick auf die deutsche Vergangenheit kann hier nur eines gelten:" Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit!"

     

    Also hören Sie bitte mit dieser unsachlichen Diffamierung der Linkspartei auf und beschäftigen Sie sich mal mit dem internen E-Mail Verkehr der NPD. Sichlerich ist durch ein Verbot das Problem nicht gelöst. Noch weniger hilfreich ist es jedoch, die NPD weiterhin gewähren zu lassen, zu finanzieren und mit unsachlichen Verweisen auf die Linkspartei zudem noch zu verharmlosen. Das kann es ja wohl nicht sein! Was sagen Sie dazu?

  • R
    rugero

    Typisch deutsch, die Verbotsdebatte

     

    Die NPD wird einfach verboten und damit ist dann der Rechtsradikalismus beseitigt. So naiv kann doch niemand sein. Das ist bloßer Aktionismus.

     

    Und wenn schon über verbot geredet wird, warum die V-Leute nicht abschalten ? Gebracht haben sie eh nichts und schließlich sind das keine edlen Menschen, sondern Nazis, die sich als Spione Geld verdienen.

     

    Aber wichtiger finde ich, die Ursachen für den Erfolg der NPD zu beseitigen; die Menschen mehr zubeachten, die sich aus irgendwelchen Gründen der Rechten zugewandt haben, sich nicht gut betreut fühlen von anderen Parteien.

     

    Wichtig finde ich auch die Umstönde aufzuklären, die es möglich gemacht haben, daß rechter Terror unerkannt über 10 Jahre solche Untaten auszuführen - trotz aller flächendeckender Überwachung der Bundesbevölkerung.

  • R
    reblek

    "Grundlage für ein NPD-Verbot ist die Frage, ob die NPD eine Gefahr für dass Gemeinwesen ist..." - Inhaltlich ist "dass" mit "ss" im Zusammenhang mit der NPD vielleicht okay, aber die Grammatik hätte gerne ein Relativ-das mit einfachem "s".

  • RD
    Richard Detzer

    Bingo, der Mann hat es gesagt. Jetzt bitte mal ganz schnell diesen blödsinnigen, dummen und gefährlichen Volksparteien Anachronismus abstellen. Wir leben hier nicht im KZ der Dummheitsdiktatur, da mögen die Gesinnungsrichter noch so sehr ihre lieben Volksparteien Freunde schützen.

  • F
    Free-Doom

    Mir wird grad etwas unwohl wenn ich die Antworten von Herrn Broß lese.

     

    "Auch ist der Zweite Senat inzwischen weitgehend anders zusammengesetzt. Aber da wir diese Vorgaben für ein faires Verfahren direkt aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet haben, sollten sie auch heute noch überzeugen können."

     

    Wie weit kann ein "anders zusammengesetzter" Senat die Gesetze biegen?

     

    Meine Erfahrung mit dem "Rechtsstaatsprinzip" ist: was man einmal biegen konnte läßt sich noch weiter biegen.(LKW-Maut, Euro-Rettungs-Murks, Kontodatenabfrage, Telefonüberwachung...)

     

    "Eine Partei ist zu verbieten, wenn sie ,eine kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung' einnimmt..."

     

    Das trifft ja wohl auch auf DIE LINKE zu: Sie will „einen Systemwechsel“ und die Vergesellschaftung von Produktionsmitteln PUNKT

     

    Wie weit dürfen die Taten/Verstöße (gegen zum Beispiel die Menschenrechte) der Anhänger zurück liegen???

     

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit(Mauertote) verjähren ja nicht.

     

    Jeder der ein Verbotsverfahren fordert sollte sich im Klaren sein was das für unsere Demokratie bedeutet.

    Das Verbotsverfahren wird bestimmt nicht das letzte sein...