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Unterbezahlung von LeiharbeiternCDU will Lohndumper schonen

Ein Gericht entschied: Firmen müssen die Löhne von unterbezahlten Leiharbeitern nachzahlen. Nun wollen CDU-Politiker das Urteil außer Kraft setzen.

Die schlechten Bedingungen sind nichts Neues: Demonstration zu Leiharbeit. Bild: dapd

BERLIN taz | Abgeordnete der CDU arbeiten derzeit an einer Amnestie für Arbeitgeber, die mit Billigtarifverträgen Lohndumping betrieben haben. Die Arbeitgeber sollen vor Lohnnachzahlungen und Rückforderungen der Sozialversicherungen bewahrt werden - obwohl die angewandten Tarifverträge für Leiharbeiter unwirksam sind.

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) hat ab 2003 Arbeitgeber mit Dumpinglohntarifverträgen für Leiharbeiter versorgt. Vor allem in den ersten Jahren schloss sie mehrere hundert Haustarifverträge ab, die Löhne von knapp 5 oder 6 Euro festschrieben. Rund 3.000 Verleihfirmen sollen das Billigmodell genutzt haben.

Dann urteilte am 14. Dezember 2010 das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass die CGZP nicht tariffähig ist. Rund 200.000 Leiharbeiter können seither den höheren Lohn der Stammbeschäftigten einklagen. Aber auch die Sozialkassen, vertreten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), haben Anspruch auf ausstehende Beiträge zur Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Rund 2 Milliarden Euro stehen ihnen nach Schätzungen zu. Können die Verleihbetriebe die Sozialbeiträge nicht aufbringen, müssen die entleihenden Unternehmen haften.

Geklagt haben bisher nur wenige Leiharbeiter. Gut hundert Verfahren sind der Gewerkschaft Ver.di bekannt. Auch bei den Kassen läuft das Geldeintreiben eher schleppend an. Die DRV hat in 130 Fällen insgesamt 7,7 Millionen Euro angemahnt und 1.700 Betriebsprüfungen eingeleitet.

Urteil war keine Überraschung

Doch die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie in der CDU/CSU-Fraktion sähe es am liebsten, wenn die Arbeitgeber gar nicht zahlen müssen. In einem Papier von Mitte Dezember fordert die AG im Namen ihres Vorsitzenden Joachim Pfeiffer, Unternehmen mit CGZP-Verträgen Vertrauensschutz zu gewähren - sie sollen für alle Forderungen bis zum BAG-Urteil 2010, also für den Großteil, nicht haften.

Die CDU-Parlamentarier stützen sich auf das aktuelle Wirtschaftsgutachten des Sachverständigenrats. Dort lautet das Argument: Der Vertrauensschutz müsse greifen, weil die Arbeitgeber nicht mit der Tarifunfähigkeit rechnen konnten - und weil das BAG neue Kriterien angewandt habe, um die Tariffähigkeit zu bestimmen.

Für Peter Schüren, Arbeitsrechtsprofessor aus Münster, ist der Vorschlag des Sachverständigenrats schlecht und fehlerhaft begründet. "Die Entscheidung des BAG von 2010 war keine Überraschung. Die CGZP war tarifunfähig, weil alle ihre Mitgliedsgewerkschaften zusammen zu schwach waren, um das Ausleihen in alle Branchen zu regeln. Dieses Kriterium für die Tariffähigkeit war lange bekannt."

Auch sei die Entscheidung nicht vom Himmel gefallen, sagt Schüren: "Über die Tariffähigkeit der CGZP wurde in der juristischen Fachliteratur bereits seit 2003 diskutiert." TV-Magazine wie Panorama und Report Mainz berichteten schon 2007 von der Arbeitgeberfreundlichkeit der CGZP. 2007 liefen die ersten Gerichtsverfahren an - etliche Unternehmen bekamen damals kalte Füße und sattelten auf DGB-Tarifverträge um. Schüren sagt zudem, dass die Verleiher selbst die Möglichkeit hatten, die Tariffähigkeit der CGZP gerichtlich überprüfen zu lassen. "Wer das nicht tat, ging bewusst ein Risiko ein und muss jetzt die Konsequenzen tragen."

Treffen im Bundesarbeitsministerium

Auch Anette Kramme, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sagt: "Die Leiharbeitsunternehmer können sich nicht darauf berufen, von nichts gewusst zu haben." Ihre Oppositionskollegin, Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen-Fraktion, findet den Vorstoß "dreist": "Der CDU-Wirtschaftsflügel will Leiharbeitern und Sozialkassen rechtmäßig zustehende Löhne und Beiträge vorenthalten."

Weil die CDUler auch bei den Sozialversicherungsträgern keine Unterstützung finden, haben sie die Bundesregierung aufgefordert, den Vertrauensschutz per Gesetz herzustellen. Auf Drängen des Parlamentskreises Mittelstand der Union fand am Dienstagnachmittag ein Treffen im Bundesarbeitsministerium (BMAS) statt. "Konkrete Ergebnisse gibt es noch nicht", sagte die stellvertretende BMAS-Sprecherin Marina Küchen der taz.

Mitte Januar soll nun ein weiteres Treffen folgen. Glücklich ist man im Ministerium jedoch nicht über den Vorstoß aus eigenen Reihen: "Unsere Sicht ist klar. Die Gelder stehen den Sozialversicherungsträgern rechtlich zu", sagte Küchen.

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15 Kommentare

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  • K
    Karola

    Leider wurden im Artikel keine Aussagen von der Linken gegeben. Absicht oder gab es keine ?

    Je mehr sich gegen dieses Ansinnen der CDU-Unternehmensschützer und Sozialkassenausbeuter wenden, desto besser. Also liebe taz bindet die gesamte Opposition ein und nicht nur einen Teil.

  • J
    Jensi

    Wenn jetzt als wahrscheinlich letzte Möglichkeit die (CDU+FDP) Politik sich einmischt, dann ist doch klar, was die Richter am BAG demnächst feststellen.

    RÜCKWIRKENDE TARIFUNFÄHIGKEIT

  • F
    Frank

    Daß CDU/CSU weder christlich noch sozial sind -ebnsowenig wie FDP, SPD oder Grüne- sollte doch eigentlich inzwischen Jedem klar sein.Insbesondere der Mehrheit im Lande, gegen deren existentielle Interessen seit Jahren Politik betrieben wird (besonders Rentner, Geringverdiener, abhängig Beschäftigte).Trotzdem wählen immer noch etliche der Abgehängten diese asoziale(n) Politik(er) oder gehen erst gar nicht wählen - erbärmlich!

  • M
    Mario

    @Horst

    Hör auf! Die christlichen Gewerkschaften sind Dauerkunden beim Gericht, weil deren Tariffähigkeit regelmäíg ein Thema ist und weil deren Tarifverträge regelmäßig schlechte Konditionen beinhalten. Nun ich bin kein dicker Fan von den deutschen Gewerkschaften, aber dagegen sind die meisten Tarifverträge von DGB-Gewerkschaften regelrecht LUXUS!

     

    Die CDU spielt eben falsch. Was soll dieses soziale Rumkuscheln? Letztes Jahr hatte Urslua von der Leyen der Arbeitslosen nicht mal 10 EURO mehr zukommen lassen wollen und damit einen sinkenden Hartz-Satz ausgelöst, denn Hartz wurde bisher nicht jährlich angehoben. Und die Ost-West-Unterscheidung ist nach mehr als 20 Jahren Einheit wirklich eine Frechheit. Angela Merkel wird ja auch nicht nach einem Ost-Tarifvertrag als günstige Kanzlerin bezahlt...

  • H
    horst

    Ihr Artikel ist völlig unausgewogen und zeugt von Unkenntnis bzw. bewusster Falschinformation. Das von Ihnen genannte Gerichtsurteil besagt lediglich, dass die CGZM Ende 2010 nicht tariffähig war. Es wird ausdrücklich keine Aussage über die Zeit davor getroffen. Besagter Tarifvertrag war in allen Tarifregistern der Länder veröffentlicht. Die Zeitarbeitsunternehmen wurden regelmäßig durch die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit geprüft und nie wurde die Anwendung des christlichen Tarifvertrages bemängelt. Warum um alles in der Welt sollte man dann davon ausgehen, dass diese seit Jahren verwendeten Tarifverträge plötzlich ungültig sein sollten? Weil die Konkurrenz der DGB-Gewerkschaften das behauptet? Weil Prof. Schüren, der interessanterweise als einziger Professor ständig mit seiner Minderheitenmeinung seinen Senf dazu gibt? Wohl kaum! Derzeit bestehen überhaupt keine Rechtsansprüche auf Zahlungen, da noch nicht geklärt ist, ab wann die Tarifverträge ungültig sind, was deren Ungültigkeit, sollte sie doch für die Vergangenheit gelten, bedeutet, ob Vertrauensschutz besteht usw. All diese Punkte nicht einmal in einem Halbsatz zu erwähnen, ist schon bitter. Wenn man immer von Billigtarifen der christlichen Gewerkschaften lammentiert könnte man wenigstens darauf hinweisen, dass sich die Tarife der DGB-Gewerkschaften meist nicht und wenn im Cent-Bereich unterscheiden. In einigen Entgeltgruppen waren die christlichen Tarife sogar über denen der DGB-Gewerkschaften.

  • IZ
    Igor Zimmermann

    Das man aufgrund der Konkurrenz in der Verleihpreiskalkulation in der Zeitarbeitsbranche nicht gerade üppig bezahlt ist richtig. Nicht richtig ist der Dumpingvorwurf nur für die einen Zeitarbeits-Tarifgemeinschaften. Entgegen der für Gewerkschaft und Arbeitnehmer medienwirksam aufbereiteten Kampagne haben die stärkeren Tarifgemeinschaften (IGZ, BZA) gegen die CGZP/AMP-Tarifgemeinschaften geklagt, vielleicht um lästige Konkurrenz aus dem Wege zu schaffen. Es ist gar nicht exakt definiert, wie groß eine Tarifgemeinschaft sein muss, um wirksam sein zu dürfen. Wenn Unternehmen einen Tarif anwenden, müssen sie sich ja auf dessen Rechtsmäßigkeit verlassen können, und die exakte Mindest-Umsetzung ist für sie nach Unterzeichnung der Anwendung auch Pflicht. Das nennt man auch "Vertrauensschutz". Man kann ja nicht nachträglich etwas für ungültig erklären, was von den SV-Kassen und Arbeitsagentur während der Laufzeit nie beanstandet wurde und was eigentlich auch niemand in Zweifel zog. Zudem haben, die im Rahmen von Schröders Agenda staatlich bezuschussten Personal-Service-Agenturen diese etwas günstigeren AMP-Tarife von der bezuschussenden Bundesagentur für Arbeit vorgeschrieben bekommen, wenn sie den Zuschlag erhalten wollten. Diese ungerechtfertigten, unlogischen und auch ungesetzlichen Nachzahlungen (d.h. Nachzahlen, weil Equal-Pay gilt, wenn kein oder kein gültiger Tarif vorliegt) ruinieren die Verleihfirmen und vor allem bei Zahlungsunfähigkeit gemäß Arbeitnehmerüberlassungs Subsidiär-Haftung die noch unschuldigeren Entleihfirmen. Ohnehin ist ein vergleichsweise gezahlter Festangestellten-Lohn oft nie exakt oder gar nicht zu ermitteln, oder es wird von den Entleihfirmen die Auskunft verweigert. Dabei wird auch verschwiegen, dass in vielen kritischen Branchen Festangestellte weniger verdienten und verdienen als Zeitarbeiter (z.B. Kunststoffindustrie im sächs. Erzgebirge). Ausserdem wird in den meisten Medien verschwiegen, dass im Gerichtsurteil nichts von Rückwirkung oder im tatsächlichen Schuld-Fall von der Aufhebung von Verjährungsfristen steht. Gleich viel neuere Gerichtsurteile haben auch Nachzahlungsforderungen für unwirksam erklärt. Es besteht also der Verdacht, dass der Zeitarbeitsmarkt mit allen Mitteln bereinigt werden soll, notfalls auch mit ungesetzlichen und ungerechten Methoden. Vielmehr ist ein Mindestlohn oder wenigstens Branchen-Mindestlohn der bessere Weg und inzw. auch ein Augenmerk auf den neuesten Trick der Tarifumgehung durch Werkverträge.

  • W
    wauz

    Tariffähigkeit

     

    Interessant in diesem Zusammenhang ist aber auch, dass der gesamte DGB in dieser Branche nicht tariffähig ist. Die einzige Gewerkschaft, die für Zeitarbeiter zuständig ist (ver.di), behandelt diese so schäbig, dass Zeitarbeiter austreten. Außer Pressemitteilungen kann weder ver.di noch der DGB etwas tun. Sie sind auch nicht willens dazu. Für die IG Metall und im Gefolge dazu sind alle Leiharbeiter Sklaven. Die sollen bloß froh sein, dass sie überhaupt bezahlt werden. Das wird zwar nicht ganz so ausgesprochen, trotzdem versteht jeder ihre Propaganda gerade so.

    Gerade im Metallbereich ist die systematische Benachteiligung der Zeitarbeiter verbreitet und wird von der IG Metall - unterstützt!

    Wer das nicht glaubt, soll sich die Realität ansehen. Die meisten Verliehenen sind Facharbeiter und werden auf Helferplätzen eingesetzt. Gleichwohl werden ihre Kenntnisse und Fähigkeiten abgefragt. Wo ist der Betriebsrat, der die Einstufung überprüft? Gerade die "Kollegen" von der IG Metall sind die ersten, die das brüsk ablehnen. Soviel also zur Solidarität.

    (Dass die gleichen Funktionäre, die "Auto 5000" und andere Lohnbeschissprojekte unterstützten, sich vom Arbeitsdirektor, dem Gauner Hartz, sich die Puffbesuche bezahlen ließen, ist nur eine eher unspektakuläre Randnotiz...)

    Nichts hat ver.di und den DGB gezwungen, damals diese schlechten Tarifverträge abzuschließen. Hätten sie das einfach gelassen, auf equal pay bestanden, und die CGZA von vornherein konsequent juristisch und in Arbeitskämpfen angegriffen, hätte sie sowohl Zeitarbeiter mobilisieren, organisier als auch zumindest gute Tarifverträge herausholen können.

    Sie haben das nicht getan, weil sie es nicht wollten. Die Situation ist, gerade so wie sie jetzt ist, vom DGB so gewollt.

  • DH
    Dagmar Henn

    Es gibt noch eine weitere Institution neben den Rentenversicherungen, die eigentlich gegen die Leiharbeitsunternehmen vorgehen müsste - die Jobcenter als Rechtsnachfolger der Argen.

    Viele der betroffenen Beschäftigten dürften auf aufzahlendes ALG II angewiesen sein. In diesen Fällen ist der Anspruch gegen die Firma zumindest in Höhe der geleisteten Aufzahlung an das Jobcenter übergegangen, das allein - also ohne Auftrag des Betroffenen - klageberechtigt und eigentlich auch rechtlich zur Erhebung dieser Ansprüche verpflichtet ist.

    Da das nur kaum jemand weiß, wird den Jobcentern auch nicht entsprechend auf die Füße getreten und sie handeln nicht. Es wäre sehr erfreulich, wenn sich dies noch ändern könnte. Schließlich haben hier Kommunen die Gewinne der Leiharbeitsunternehmen subventioniert, auf dem Rücken der betroffenen Beschäftigten.

  • FK
    Früher kümmern

    Man sollte Rückzahlungen auf 12 Monate beschränken.

    Die Gewerkschaften, Nahles und Trittin und Künast hätten sich ja unter ihrer Regierungs-Zeit drum kümmern können.

     

    An sowas verdienen meist wohl nur die Juristen. Leider ist die Presse nicht interessiert.

     

    Wieso kann man Tarifverträge nicht beim Ministerium hinterlegen welches sie dann (wie Bauanträge oder Auto-Bauart-Zulassungen) offiziell erlauben und veröffentlichen muss.

    Aber dann verdienen die Juristen wohl zu wenig.

  • S
    Snuggles

    Da fällt mir nur ein Satz ein:

     

    Jeder, der als Leiharbeiter sein Dasein fristen muss, und trotzdem CDU/CSU/FDP wählt, dem ist nicht zu helfen.

     

    Schöne Weihnachten wünscht

     

    Snuggles

  • K
    Kontra

    Da sieht man doch klar und deutlig für wenn die CDU arbeitet, wen sie unterstützt, nämlich die Kapitalisten, weil sie so arm dran sind. Also sollte schleunigst diese Angelegenheit CDU zu Fall gebracht werden.

  • V
    vic

    Ich bin dafür die CDU/CSU/FDP abzuschieben. Die sind gegen alles Gute und unterstützen alles Schlechte.

    Leute, was habt ihr euch bloß gedacht, als ihr die gewählt habt.

  • WR
    Weiße Rose

    Was? Die Sklaven wagen es aufzumucken? Sind denen 5 oder 6 € die Stunde immer noch nicht genug? Unverschämtheit!

     

    Seit der reaktionären Wende, eingeleitet ausgerechnet durch die SPD-Genossen Schröder, Clement und weitere Sargnägel der SPD, haben die meisten Arbeitgeber Morgenluft gewittert und beuten völlig ungeniert aus, was sich nur irgendwie nicht genügend zur Wehr setzen kann oder will! Hierzu gehört ohne Zweifel das Millionenheer der Zeitarbeitersklaven!

     

    Die CDU könnte sich von Schröders Busenfreund Putin beraten lassen; Der weiß, wie man die Dinge regelt!

  • HL
    Hauke Laging

    Ein Arbeitsrechtsprofessor meint also, die Unternehmen seien schuld. Selbstverständlich, denn an den Juristen und dem Gesetzgeber kann das ja nicht liegen, die sind ja qua Amt kompetent und ohne Fehl und Tadel.

     

    Der Rechtsstaat ist keine Spielwiese für Juristen, die sich dort hochbezahlt austoben dürfen, aber für die von ihnen verursachten Schäden nie haften. Es gehört zu den Minimalanforderungen an den Rechtsstaat, dass man weiß, wie man wirtschaften darf. Und nein, das heißt nicht rückblickend.

     

    Ich finde es auch zum Kotzen, wie hier mit Hilfe von Scheingewerkschaften Leute ausgebeutet wurden. Aber so ein Problem muss man vernünftig lösen. Wie unfähig ist eine Justiz, die drei Jahre braucht, um so eine Frage zu klären, obwohl es um Milliarden geht? Muss Deutschland sich so was bieten lassen? Auch der Gesetzgeber, um große Worte nie verlegen, schreitet ganz bewusst nicht ein. Dem kann man ja nichts, keiner der Schnacker dort haftet. Bluten für die Untätigkeit und Unfähigkeit anderer sollen mal wieder die Unternehmen.

     

    Soll die Option sein, dass man in einem von Personalkosten dominierten Geschäft aus reiner Unsicherheit entscheidet, ob man fünf oder acht Euro zahlt? Wer soll das denn durchhalten?

     

    Die einzige brauchbare Lösung, die mir gerade einfällt, ist, dass Gewerkschaften in Zukunft staatlich als tarifrechtsfähig anerkannt werden müssen, bevor sie wirksame Tarifverträge schließen können.

  • H
    Hans

    So viel zur Ernsthaftigkeit der CDU. Auf dem Parteitag klatschen sie, wenn die Kameras eingeschaltet sind. Da machen sie einen auf sozial, aber in Wirklichkeit schlägt deren Herz auf der rechten, der Arbeitgeber-Ausbeuterseite. Wenn es in der deutschen Politik ein Tiefkühlfach gibt, dann dort wo Ursula von der Leyen und die CDA-Alibitruppe ihr Unwesen treiben.

     

    Dagegen ist die FDP in ihrem Blickwinkel der Wettbewerbsverzerrung durch Lohndumping geradezu glaubhaft, aber auch nur oberflächlich (Siehe Guido-Hartz-IV).

    Schade, dass wir mit der SPD eine Opposition aus Gurkengläsern haben ... was da drinnen ist, steht drauf: Ein Ersatzgurkentruppe.