piwik no script img

Gericht bestätigt Sonnenstudio-GesetzTeenies bleiben blass

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Gesetz bestätigt, das Minderjährigen den Besuch von Sonnenstudios verbietet. Die Jugendlichen müssten vor "Selbstgefährdung" geschützt werden.

Wer unter 18 ist, kommt hier nicht rein. Bild: dpa

FREIBURG taz | Das Sonnenstudioverbot für Jugendliche verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies entschied am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es lehnte damit die Klage einer heute 17-Jährigen, ihrer Eltern und eines Sonnenstudiobetreibers ab. Sie hatten gegen das seit Sommer 2009 geltende Solariumverbot prozessiert.

Die Jugendliche hatte argumentiert, ihre "allgemeine Handlungsfreiheit" sei verletzt. Es gebe keine Pflicht, "gesund und vernünftig zu leben". Das Solariumverbot sei auch ungeeignet, weil sich Jugendliche dann eben mehr in die pralle Sonne legen würden. Außerdem gebe es positive Wirkungen von UV-Strahlung "im Zusammenhang mit der Bildung von Vitamin D".

Die Verfassungsrichter sahen das Solariumverbot nun aber durch den Jugendschutz gerechtfertigt. Bei Jugendlichen sei "wegen ihrer mangelnden Einsichtsfähigkeit und Reife" ein höherer Schutz vor Selbstgefährdung und Selbstschädigung zulässig als bei Erwachsenen. Außerdem steige gerade bei Kindern und Jugendlichen die Gefahr von Hautkrebs, wenn sie sich neben der natürlichen Sonneneinstrahlung auch künstlichem UV-Licht aussetzten.

Zudem sei die Annahme, dass die Nutzung von Solarien zusätzlich zum normalen Sonnenbaden erfolge, nicht abwegig. Vor allem in Deutschland, wo es im Winter kalt sei, könne der Besuch eines Solariums nicht einfach durch natürliche Sonnenbestrahlung ersetzt werden. Die Nutzung privater Sonnenbänke bleibe im Übrigen erlaubt, so die Richter. (Az.: 1 BvR 2007/10)

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

2 Kommentare

 / 
  • M
    MeinName

    Nanny-Gesellschaft. Kein Wunder, dass wir die "Gutmenschen"-Wortschöpfung so omnipräsent vorfinden - egal ob konsevativ+grün oder links, alle wollen gerne in antiliberaler Haltung Allen vorschreiben, was "richtig" und was "gut" ist. Herrliche Zeiten. Saufen darf man glaube ich mit 14 Jahren, Rauchen bis vor kurzem noch ab 16, jetzt wohl 18. Beides Maßnahmen von großer Wirksamkeit, wie man in jeder Innenstadt oder am Rand eines Schulhofs feststellen kann..

  • AS
    autofreie Schnecke

    Minderjährige sterben in unserem Land im Straßenverkehr, nicht in Sonnenstuduios. Autos verbieten !