Mietabzocker vor Gericht: Vermieter melkt Hilfe-System
Das Jobcenter will 670.000 Euro allein von Hausbesitzer Thorsten Kuhlmann zurück, weil er für Hartz-IV-Wohnungen viel Miete kassierte. Jetzt klagt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs.
Hat die Stadt Hamburg rund eine Million Euro Mieten für Hilfeempfänger zu viel gezahlt? So viel will zumindest das Jobcenter „team.arbeit.hamburg“ von Vermietern zurück, die Wohnungen an Hartz-IV-Empfänger vergeben haben. Allen voran von Thorsten Kuhlmann, dessen Kuhlmann Grundstücks GmbH mit zu hohen Quadratmeterangaben in Mietverträgen unrechtmäßig hohe Mieten kassiert hat. Außerdem hat er Kellerräume vermietet, die als Wohnungen gar nicht zugelassen sind.
670.000 Euro für 218 Fälle von zu viel gezahlter Miete will das Jobcenter nun in 13 Verfahren vor Gericht erstreiten. Die ersten vier Verfahren sind im Juli mit Güteverhandlungen gestartet – und gescheitert. Denn zwischen den Anwälten der Parteien – Jobcenter-Anwalt Tobias Beckmann auf der einen, Kuhlmann-Anwalt Thilo Menzel auf der anderen Seiten – herrscht Uneinigkeit über die Berechnung der zurückzuzahlenden Beträge. „In einem ähnlichen Verfahren hat das Landgericht Hamburg 2012 in der zweiten Instanz einen Vermieter zur Rückzahlung überzahlter Mieten verurteilt“, sagt Beckmann.
Thorsten Kuhlmann selbst war in einem der Verfahren am Amtsgericht St. Georg anwesend. Mit unbewegter Miene betrat er den Saal und folgte der Verhandlung schweigend. Fragen von Journalisten beantworteten weder er noch sein Anwalt. Seine Frau gab am Telefon gegenüber der Hamburger Morgenpost den Grund an. „Zu diesem schwebenden Verfahren sagen wir nichts.“
Dabei dürfte klar sein, dass es in den Verhandlungen allenfalls darum gehen könnte, dass die Summe von 670.000 Euro korrigiert wird – abhängig davon, auf welche Berechnungsmethode man sich einigt. Dass Quadratmeterangaben falsch waren und das Jobcenter Ansprüche auf Rückzahlungen hat, ist unstrittig. Eine entsprechende Vereinbarung mit der Sozialbehörde hat Kuhlmann im September 2010 unterzeichnet. Man einigte sich darauf, Wohnungen gemeinsam zu vermessen, um festzustellen, wie groß die mehr als 300 Wohnungen, die Kuhlmann an Hartz-IV-Empfänger vermietete, wirklich sind.
In den Mietverträgen stehen teils doppelt so viele Quadratmeter wie tatsächlich vorhanden. Als Folge zahlte das Jobcenter zum Beispiel für ein 21 Quadratmeter kleines Appartement mehr als 20 Euro Warmmiete pro Quadratmeter. Viele Kuhlmann-Wohnungen waren zudem in einem maroden Zustand. Eine veraltete Ausstattung und Schimmel nahmen die Mieter aber oft in Kauf, weil sie auf dem knappen Hamburger Wohnungsmarkt keine andere Bleibe fanden. So ist vielleicht auch zu erklären, dass Kuhlmann mit seinem System jahrelang durchkam.
Das Jobcenter fordert jetzt Mieten aus den Jahren seit 2005 zurück. Tätig wurden Jobcenter und Stadt allerdings erst im Frühjahr 2010. Dabei hatten schon im September 2009 das Straßenmagazin Hinz&Kunzt und andere Medien über Kuhlmanns Vermietungspraxis berichtet. Vonseiten des Jobcenters hieß es damals, man sei nicht zuständig.
„Normalerweise muss auch der geschädigte Mieter selber klagen“, sagt Nicole Serocka von der Sozialbehörde. „Das war dann aber so massiv, da auch umfangreiche Polizeiermittlungen notwendig waren, dass das in eine Sammelklage zusammengefasst worden ist.“
Das Jobcenter streitet vor Gericht nicht nur mit Thorsten Kuhlmann, von dem es außergerichtlich bereits 105.000 Euro Rückzahlung erhalten hat. Zwei Vermieter wurden in ähnlichen Verfahren bereits zur Zahlung von 45.000 Euro und 5.000 Euro verurteilt. Drei weitere Verfahren laufen, in einem geht es um weitere 200.000 Euro. Hat das Jobcenter in allen Verfahren Erfolg, könnte es gut eine Million Euro zu viel gezahlte Mieten zurück bekommen.
Dass Thorsten Kuhlmanns Vermietungspraxis kein Kavaliersdelikt ist, findet auch die Hamburger Staatsanwaltschaft. Sie hat im Juli Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 223 Fällen erhoben. „Wir haben noch keinen Eröffnungsbeschluss erhalten“, sagt Nana Frombach, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. „Bei dem Umfang des Verfahrens, wird das auch noch einige Zeit dauern.“
Sollte das Verfahren eröffnet und Kuhlmann schuldig gesprochen werden, erwartet ihn eine empfindliche Freiheitsstrafe: Auf gewerbsmäßigen Betrug stehen pro Fall zwischen sechs Monate und zehn Jahre Gefängnis.
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