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Klage wegen Brustimplantaten„Die haben uns angelogen“

Der TÜV Rheinland hat die fehlerhaften Brust-Implantate zertifiziert. Nun geriert er sich in Frankreich als Opfer eines Industrieschwindels.

Gefährliches Zeug. Bild: reuters

PARIS taz | Wo endet mangelhaftes Pflichtbewusstsein, wo beginnt sträfliche Nachlässigkeit? Das war die Frage, mit der sich das Handelsgericht von Toulon im Zusammenhang mit dem Skandal um die fehlerhaften PIP-Brustimplantate am Freitag beschäftigen musste.

Beklagt war, wie schon eine Woche zuvor im Landgericht Frankenthal, nicht die französische Firma PIP, die die mit Industriesilikon gefüllten Kissen fabriziert hatte, sondern die deutsche Zertifizierungsstelle, TÜV Rheinland. Diese wurde von sechs Abnehmerfirmen und von 1.550 betroffenen Frauen der schweren Unterlassung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe der Qualitätsprüfung beschuldigt.

Vor dem großen Strafprozess gegen den PIP-Gründer Jean-Claude Mas und einige seiner Mitarbeiter, der am 17. April in Marseille beginnen soll, war die Verhandlung in der südfranzösischen Nachbarstadt Toulon nur eine Vorrunde. Dennoch erlaubte die Anhörung der Anwälte, sich das Ausmaß dieses medizinischen Betrugsskandals, der europaweit Zehntausende Patientinnen betrifft, in Erinnerung zu rufen und sich ein Bild von der Rolle der verschiedenen Beteiligten in den künftigen juristischen Auseinandersetzungen zu machen.

Aus Sicht der Klagevertreter hat der TÜV Rheinland weniger als das Minimum getan, um die Qualität der Implantate zu gewährleisten: keine Tests, keine unangemeldeten Besuche, keine Nachforschungen bei Experten, keine Reaktion auf erste Warnungen von Ärzten. „Was hätte es denn noch gebraucht, um den TÜV wachzurütteln?“ Das wollte der Rechtsanwalt Laurent Gaudon im Namen der empörten Implantateträgerinnen wissen. Bei Inspektionen wurde, wie der TÜV Rheinland bestätigte, die PIP-Direktion im Voraus informiert.

„Von Anfang bis Ende belogen“

Der TÜV Rheinland bestritt die Zuständigkeit dieser zivilrechtlichen Instanz und fühlte sich zu Unrecht beschuldigt. In Marseille will die Prüfgesellschaft übrigens als Nebenklägerin auftreten, da sie sich selbst als Opfer bezeichnet: „Man hat uns vom Anfang bis zum Ende belogen“, sagte TÜV-Anwältin Cécile Derycke: „Wer hätte sich vorstellen können, dass 120 Personen, vom Direktor bis zum Lagerarbeiter, schwindeln?“

Der TÜV Rheinland sei zwar „nicht sehr neugierig gewesen“, habe aber „nicht gegen gesetzliche Auflagen verstoßen“, räumte nachsichtig Nicolas Bessone als Vertreter der Staatsanwaltschaft ein. Und: Nichts habe die Prüfer über die Routine hinaus zu besonderem Eifer bei der Überwachung verpflichtet. Beobachter werteten dies als Hinweis, dass der TÜV Rheinland, wie zuvor in Frankenthal, auch in Frankreich ungestraft aus dem Verfahren hervorgehen könnte. Das Urteil von Toulon ergeht erst am 7. Oktober, lange nach dem Strafprozess gegen PIP in Marseille.

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2 Kommentare

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  • M
    Margit

    Wer ist schuld an Billigbrüsten, die Frauen die sich ohne medizinische Notwendigkeit unbedingt die Brust vergrößern lassen wollen. Dann müssen die Krankenkassen solch nymphomanische Menschen krankenkassentechnisch behandeln lassen. Das gehört abgeschafft, für solche Selbstverstümmelung ist jeder selbstverantwortlich und nicht die Gemeinschaft. Medizinisch und Juristisch sind die Kosten perönlich zu tragen.

  • M
    Michael

    Vielleicht sollte man mal aufdröseln, was der TÜV Rheinland da eigentlich zertifiziert hat.

    Wirklich die Produkte, mit dem TÜV als Abnehmer? Ich weiß es auch nicht, aber das sollte mich doch sehr wundern. Üblicherweise beziehen sich Zertifizierungen auf die WPK (Werkseigene Produktionskontrolle) bzw. das Qualitätssicherungssystem, was eine grundsätzlich andere Sache ist als die Produktqualität selbst. Ob man das gut findet, bleibt jedem selbst überlassen. Wenn nicht, ist die EG der Ansprechpartner.

    Das wäre doch mal eine Aufgabe für investigative Journalisten, diese Sachverhalte zu klären.