Carsten S. im NSU-Prozess: Gelacht über „Bratwurst statt Döner“

Die Befragung des Angeklagten Carsten S. gestaltet sich zäh. S. zeichnet von sich selbst das Bild eines unpolitischen Mitläufers.

Lässt möglichst viel im Dunklen: Carsten S., einer der Angeklagten im NSU-Prozess Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Der Angeklagte Carsten S. hatte es im Jahr 2000 bis in den Bundesvorstand der Jungen Nationaldemokraten (JN) – der Jugendorganisation der NPD – gebracht. Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht in München klingen seine Aussagen nun so, als habe rechte Ideologie damals nur eine untergeordnete Rolle gespielt.

Natürlich habe es Menschen in der rechten Szene gegeben, die abfällig über Migranten gesprochen hätten, sagte Carsten S. am Dienstag. Er habe aber nicht dazugehört: „Ich hab niemals Nigger gesagt.“

Nur in Liedern, die man in der Szene gemeinsam gesungen habe, habe es fremdenfeindliche Äußerungen gegeben. Aufkleber mit der Aufschrift „Bratwurst statt Döner“ und die Liedtexte der „Zillertaler Türkenjäger“ habe er damals „lustig“ gefunden.

Es ist der sechste Tag, an dem der Angeklagte Carsten S. befragt wird. Er war es, der die Waffe besorgte, mit der das NSU-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe mutmaßlich neun Menschen erschoss. Den Mitangeklagten Ralf Wohlleben belastet S. mit seiner Aussage schwer.

Botendienste für das NSU-Trio

Wohlleben soll den Kauf der Waffe, die S. abholte, eingefädelt haben. Gemeinsam mit Wohlleben unterhielt S. Kontakt zu den Untergetauchten, erledigte Botendienste, wenn das Trio dies verlangte. „Ralf Wohlleben erscheint nach der Aussage als führender Kopf der Anbindung in das legale Umfeld der drei“, sagte Alexander Kienzle, der die Familie des NSU-Opfers Halit Yozgat vertritt.

In der vergangenen Woche hatten die Aussagen von S. neue Ermittlungen ausgelöst. Der Generalbundesanwalt hat weitere Ermittlungen gegen Beate Zschäpe wegen eines Bombenanschlages in Nürnberg 1999 eingeleitet.

Geht es um seine eigene Einstellung, bleibt S. vage. In den JN-Bundesvorstand sei er nur gegangen, weil man ihm das gesagt habe. Seit 2000 ist S. nach eigenen Aussagen aus der Szene ausgestiegen. Seine Mittäterschaft behielt er auch danach für sich.

„Er ist glaubhaft, aber ich glaube nicht, dass er alles sagt, was er sagen könnte“, urteilt Angela Wierig, Rechtsanwältin der Familie des Hamburger NSU-Opfers Süleyman Tasköprü. Man könnte glauben, so Wierig, das wäre ein „Pfadfinderverein“, in dem es sich nur um „schicke Klamotten und krasse Musik“ drehen würde.

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