Portrait Bülent Ciftlik: Der Heimkehrer
Am Mittwoch traf Bülent Ciftlik nach fünfmonatigem Zwangsurlaub in Indien wieder in Hamburg ein.
HAMBURG taz |Er ist wieder zurück. Am Mittwoch traf Bülent Ciftlik erst auf dem Amsterdamer Flughafen und später dann in Hamburg ein. Vor dem Haus, in dem er eine Wohnung bewohnt, lauerte bereits - wenn auch vergeblich - die Redakteurin einer großen Boulevardzeitung auf den Heimkehrer. Am nächsten Tag titelte das Blatt mit der Falschmeldung, die Staatsanwaltschaft fahnde nun nach Ciftlik.
Seit dem 13. März war der ehemalige Hamburger SPD-Politiker von den indischen Behörden festgehalten worden, weil er im Norden des Landes angeblich in einen Autounfall verwickelt war. Anfang August erhielt er nun, auf richterliche Anordnung und gegen eine Kaution von 700 Euro, seinen konfiszierten Reisepass zurück. Auch wenn die Vorwürfe formal noch nicht niedergeschlagen wurden, dürfte das Verfahren faktisch beendet sein.
Wegen der langen Abwesenheit des 41-Jährigen platzte der seit Februar 2012 laufende Strafprozess gegen ihn – ein solches Verfahren darf nur für maximal 30 Tage unterbrochen werden. Nun wird das Verfahren gegen Ciftlik vor dem Hamburger Landgericht komplett neu aufgerollt. Das Gericht, das durch Ciftliks Anwälte am 8. August über dessen bevorstehende Rückkehr informiert wurde, muss einen neuen Prozess terminieren.
Der frühere Hamburger SPD-Sprecher und Bürgerschaftsabgeordnete ist angeklagt, eine Scheinehe gestiftet zu haben, um einem türkischen Freund den Aufenthalt zu sichern. Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, durch Anstiftung zum Meineid und Urkundenfälschung das Scheinehe-Verfahren manipuliert zu haben. Die erstinstanzliche Verurteilung im Scheinehe-Prozess hatte Ciftlik seine Parteikarriere gekostet.
Der Heimkehrer will sich nun erstmal „wieder in Hamburg zurechtfinden“. Da Termine gefunden werden müssen, die allen Prozessbeteiligten passen, wird das neue Verfahren voraussichtlich nicht vor dem Spätherbst beginnen. Ob erneut bei der selben Kammer ist noch unklar – Richter Rüdiger Göbel erreicht 2014 die Pensionsgrenze, könnte mit einer Sondergenehmigung aber durchaus weiter verhandeln.
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