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Erbschaftsteuer auf dem PrüfstandFirmenerben müssen bangen

Das Verfassungsgericht nimmt sich die Erbschaftsteuer zur Brust. Der Bundesfinanzhof moniert an ihr die „Überprivilegierung“ von Unternehmern.

Der Firmenerbe: beim Ausfüllen überfordert? Bild: dpa

FREIBURG taz | Werden Unternehmenserben bei der Erbschaftsteuer verfassungswidrig bevorzugt? Darüber verhandelte am Dienstag der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Eine Beanstandung des 2009 in Kraft getretenen Gesetzes ist möglich.

Vor sieben Jahren hatte sich das Verfassungsgericht zuletzt mit der Erbschaftsteuer beschäftigt. Damals kritisierten die Richter, dass der Wert von vererbten Immobilien und Unternehmen zu niedrig angesetzt wurde. Die Richter verlangten, dass das Erbe künftig mit dem Verkehrswert bewertet wird. Allerdings könne der Gesetzgeber bestimmte Vermögenswerte wie Eigenheime und Unternehmen bei der Erbschaftsteuer verschonen. Er müsse dies aber transparent machen und mit Vorteilen für das Allgemeinwohl rechtfertigen.

Die vorige Große Koalition beschloss dann 2008, die Unternehmenserben bei der Erbschaftsteuer weitgehend zu verschonen. Wer das Unternehmen mindestens fünf Jahre fortführt, muss nur 15 Prozent der eigentlich anfallenden Erbschaftsteuer zahlen, die sonst in der Regel 30 Prozent des Unternehmenswerts betragen würde. Für den verbleibenden Rest bleibt ein Freibetrag bis 150.000 Euro. Wer verspricht, das Unternehmen sieben Jahre fortzuführen, bleibt sogar ganz steuerfrei. Bei Unternehmen mit mehr als zwanzig Arbeitnehmern ist zudem erforderlich, dass die Zahl der Arbeitsplätze weitgehend erhalten bleibt.

Der Bundesfinanzhof (BFH), das höchste deutsche Steuergericht, hält diese Regelung für verfassungswidrig und verwies das neue Gesetz 2012 zur Prüfung nach Karlsruhe. Unternehmenserben würden hier „überprivilegiert“, kritisierten die BFH-Richter. Die weitgehende Steuerfreiheit sei nicht erforderlich, um Arbeitsplätze zu sichern; es genüge, dass die Steuer gestundet werden kann.

Geschenke an die Kinder

Da 94 Prozent der Unternehmen weniger als zwanzig Beschäftigte haben, gelte für sie die Arbeitsplatzklausel ohnehin nicht. Die BFH-Richter monierten zudem, dass Privatvermögen relativ leicht als Betriebsvermögen ausgegeben werden kann, etwa indem wertvolle Bilder im Büro des Geschäftsführers aufgehängt werden.

Aus Angst vor dem Bundesverfassungsgericht haben die Unternehmer in den letzten Jahren massiv Betriebe an ihre Kinder verschenkt. Allein 2012 wurden so Unternehmen im Wert von 36,4 Milliarden Euro übertragen, der Fiskus verzichtete dabei auf 10,8 Milliarden Euro Erbschaftsteuer, weil bei Schenkungen die gleichen Regelungen wie bei Erbschaften gelten.

Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) verteidigte in Karlsruhe die Verschonung der Unternehmenserben. Die Regierung habe „genau richtig entschieden“. Zahlreiche Verbände vom Bundesverband der Deutschen Industrie bis zum Verein der Familienunternehmer warnten davor, dass Unternehmen überfordert wären, wenn Erben die volle Erbschaftsteuer zahlen müssten. Dies könne zur Aufgabe oder zum Verkauf von Betrieben führen, jedenfalls fehle Geld für Investitionen, was wiederum Arbeitsplätze gefährde.

Juwelen und Sportwagen

Der Sachverständige Ralf Maiterth stellte allerdings fest, dass bei den meisten Unternehmens-Erbfällen zugleich auch gewöhnliches Vermögen wie Bargeld, Juwelen und Sportwagen vererbt werde. „In mehr als 90 Prozent der Fälle kann die Erbschaftsteuer aus dem ererbten normalen Vermögen finanziert werden, ohne die Liquidität des Unternehmens anzugreifen“, betonte der Professor für betriebswirtschaftliche Steuerlehre. „Die Freistellung aller Unternehmen ist deshalb nicht erforderlich.“

So weit werden die Verfassungsrichter wohl nicht gehen. Nur der linke Richter Reinhard Gaier thematisierte die „auffällig disparitätische Vermögensverteilung“ in Deutschland. Auch seine KollegInnen fragten intensiv nach, ob das Gesetz präziser auf Mittelstandsunternehmer zugeschnitten werden könne.

Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.

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2 Kommentare

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  • Zudem wird von den mittelständischen, wohlhabenden und reichen Erben und natürlich unternehmerischer, wirtschaftspolitischer Seite argumentiert, daß auf die Vermögen bereits Vermögenssteuer gezahlt worden ist.

    Irrtum! Falsch! Denn die Vermögenssteuer wurde bereits vor rd. 30 Jahren abgeschafft bzw. ausgesetzt, nämlich 1986 unter der neoliberalen Regentschaft Helmut Kohl!

    Außerdem profitieren alle Betriebe, Unternehmen und Konzerne von der Beschäftigung und 23 % niedrigen Gehaltszahlung von/für Frauen. Hier gilt immer nicht "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit"!

    Hinzu kommt die Abschaffung der paritätischen Beitragszahlung. Die Arbeitgeber-Beitragszahlung in die gesetzlichen Sozialversicherungen wurde auf nur 7,3 % eingefroren - und da friert sie noch und bildet "weiter so" unschöne Kristalle. Alle darüber hinausgehende Kostenlasten müssen alle Beschäftigten tragen und ist ein Abschied von der Solidarität.

    Für Hotels wurde die Mehrwertsteuer auf 7 % gesenkt und alle Geschäftsleute sind von der Bettensteuer befreit. Das bedeutet eine Steuererhöhung für alle einzeln privat Reisende/Konsument*innen, einschließlich der privaten Gruppenreisenden, damit letztendlich die einfachen, durchschnittlichen Bürger*innen der breiten Masse der Bevölkerung. Habe ich noch eine FDP-Steuersenkung vergessen?

  • "…Nur der linke Richter Reinhard Gaier thematisierte…"

     

    …ja wie -? -

    ein linker Richter in Karlsruhe - ? - in echt - ?

    " junger Mann - da wissen'Se mehr als ich!"

    - frei nach Ol' Conny -;-)

     

    aber ok - wenn schon die gerechte Besteuerung

    beim Grundvermögen aus bekannten Gründen

    versiebt worden ist -

     

    könnte Karlsruhe bei der Erbschaftssteuer versuchen -

    mehr wird's eh nicht werden -

    Nägelchen mit Köpfchen zu machen;

     

    wirtschaftlich sinnloses ererbtes Vermögen

    muß uneingeschränkt steuerlich erfaßt werden -

    alles andere wäre gleichheitssatzwidrig und

    damit unsozial!

     

    aber - " soziales Öl" zu fördern ist evident mehr als

    angesagt - aber mühselig -

    den Schweiß der Edlen wert.