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Rückschlag für FreihandelsabkommenBundesregierung legt Ceta auf Eis

Laut einem neuen Gutachten darf die EU-Kommission das Abkommen mit Kanada nicht allein abschließen. Die nationalen Parlamente sollen mitreden.

Berlin: Proteste gegen Ceta vor der SPD-Zentrale Bild: dpa

BERLIN taz | Eine „neue Ära“ der transatlantischen Beziehungen versprach Kanadas Premierminister Stephen Harper noch vor wenigen Tagen. Doch ob es dazu kommt, ob also das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada namens Ceta wirklich schon in trockenen Tüchern ist, steht nach einem neuen Gutachten der Bundesregierung in den Sternen.

Eigentlich sollte Ceta beim EU-Kanada-Gipfel am kommenden Freitag mit allem Brimborium in Kanadas Hauptstadt Ottawa paraphiert – und damit die Verhandlung abgeschlossen – werden. Doch davon redet inzwischen niemand mehr. Ein am Montag veröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums kommt zu dem Ergebnis, dass Brüssel den Vertrag mit Kanada nicht alleine abschließen darf: Ceta müsse von allen 28 EU-Staaten ratifiziert werden.

Wirtschaftsstaatssekretärin Brigitte Zypries (SPD) räumte zwar ein, dass die EU-Kommission anderer Ansicht sei. Einen Alleingang Brüssels wolle Deutschland aber notfalls mit Partnern im Ministerrat stoppen – oder vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Ceta wird seit 2009 verhandelt. Es soll durch Handelserleichterungen Wachstum und Jobs generieren, Kanada spricht von „Tausenden Arbeitsplätzen“. Doch in Europa bekommt der Vertrag mit dem zwölftwichtigsten Handelspartner der EU immer mehr Gegner, da ihn viele als Blaupause für das umstrittene Handelsabkommen mit den USA, TTIP, sehen. Noch Anfang September hatte der für Ceta zuständige Chef des Handelsausschusses im EU-Parlament, Bernd Lange (SPD), die Paraphierung des Abkommens angekündigt. Die liegt nun auf Eis.

Am Wochenende hatte die SPD auf einem kleinen Parteitag „rote Linien“ für die Freihandelsabkommen festgelegt. Nun zeigte sich Zypries zufrieden mit den Ceta-Regelungen zum umstrittenen Schutz von Investitionen: „Das ist etwas, mit dem Deutschland leben kann.“

Ein weiteres vom Bund in Auftrag gegebenes Gutachten zeige, dass das nationale Recht Investoren umfassenderen Schutz zubillige, als dies mit den Ceta-Regelungen geschehe. Ein Investor würde daher im Streitfall eher den deutschen Rechtsweg gehen, als auf das in Ceta verankerte Schiedsgerichtsverfahren zurückzugreifen. Das Abkommen mit Kanada ermögliche es nicht, deutsches Recht auszuhebeln.

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4 Kommentare

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  • Bislang verhandelt allein die EU-Kommission, die roten Linien der SPD zählen nicht, die kann nur zustimmen oder die Koalition verlassen, was wegen der Posten nicht geht; aber man wird schon eine überzeugende Ausrede finden. Und Frau Zypries sollte mal alles lesen, bevor sie dummes Zeug redet: wenn der Investor mit dem Urteil eines deutschen Gerichts nicht einverstanden ist, dann kann er sich in seiner Not an das zuständige Schiedsgericht wenden, das zweckmäßigerweise auch gleich über Proteste des Staates zu entscheiden hat. Es lebe der Rechtsstaat und das Grundgesetz, was eigentlich ja von Regierung und Politikern verteidigt werden muss.

  • 8G
    88862 (Profil gelöscht)

    Sehr gut! Eine gute Nachricht von unserer Regierung - das hat man nicht alle Tage! Das Märchen von den tausenden Arbeitsplätzen ist ja hoffentlich endlich durchschaut. Bei CETA und TTIP handelt es sich um mittelstandsfeindlichen Lobbyismus von vor allem amerikanischen Großkonzernen.

  • Weshalb soll es ein Rückschlag für die Deutschen sein wenn das nationale Parlament mitbeschließen muß. Geheim tagende Lobbyisten und deren "5te Kolonne" mögen dies so sehen. Diejenigen die eigentlich der Souverän sein sollten aber nicht.

  • "Ein Investor würde daher im Streitfall eher den deutschen Rechtsweg gehen, als auf das in Ceta verankerte Schiedsgerichtsverfahren zurückzugreifen."

     

    Hat sich da Frau Zypries nicht schon längst gefragt, weshalb dann dieser Passus überhaupt Bestandteil dieses Abkommens werden konnte? Hat etwa die EU auf der Einführung dieser dubiosen Schiedsgerichte bestanden? - Oder sollte sie nicht besser das Vertragswerk nochmals gründlich durchlesen, wenns geht in einer korrekten Übersetzung.