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Familie und PflegeAn ihrer Seite

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf gebilligt: Berufstätige, die Angehörige pflegen, sollen eine bezahlte Auszeit nehmen können.

Wer seine Angehörigen pflegt, kann sich dafür künftig eine bezahlte Auszeit nehmen. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Mutter hat einen Schlaganfall und ist halbseitig gelähmt. Sie kann nicht mehr sprechen und nicht allein essen, sie muss gewickelt werden. Kurz: Sie wird zu einem Pflegefall, von einem Tag auf den anderen. Doch die Kinder arbeiten, der alte Vater kann selbst nicht mehr helfen. Was nun? Es ist ein Drama, das sich in vielen Familien abspielt.

Manuela Schwesig will es jetzt mildern. Die SPD-Familienministerin hat mit der sogenannten Familienpflegezeit ein Gesetz vorgelegt, das berufstätigen Angehörigen ermöglichen soll, sich kurz- und längerfristig um nahestehende Pflegebedürftige kümmern zu können.

Derzeit gibt es 2,6 Millionen Pflegebedürftige. 1,8 Millionen von ihnen werden ambulant betreut, zwei Drittel davon zu Hause von Angehörigen. Rund 400.000 Pflegende sind außerdem berufstätig. Der Gesetzentwurf von Ministerin Schwesig, der am heutigen Mittwoch im Bundestag beschlossen werden und ab Januar 2015 gelten soll, sieht eine kurzfristige Pflegezeit von zehn Tagen im Akutfall vor. Das Gehalt (67 Prozent vom Brutto) soll in dieser Zeit weitergezahlt werden – ähnlich wie im Krankheitsfall von Kindern. Möglich ist eine zehntätige Pflegeauszeit bereits jetzt, allerdings ohne Lohnfortzahlung.

Darüber hinaus soll es künftig möglich sein, bis zu sechs Monate ganz aus dem Job auszusteigen oder bis zu zwei Jahre lang die Arbeitszeit auf 15 Stunden wöchentlich zu reduzieren. Auch für die letzte Lebensphase eines Menschen, beispielsweise in einem Hospiz, sollen sich Angehörige bis zu drei Monate von der Arbeit freistellen lassen können.

„Wir wollen die Familien entlasten“

Die längerfristige Auszeit gibt es schon. Allerdings können sich das viele nicht leisten, weil sie in dieser Zeit kein oder nur sehr wenig Geld verdienen. Laut Schwesig-Papier sollen Betroffene in dieser Zeit einen zinslosen Kredit bekommen können, den sie innerhalb von 48 Monaten zurückzahlen müssen. Das „Pflegeunterstützungsgeld“ für die zehntätige Akutpflegezeit soll rund 100 Millionen Euro kosten und aus der Pflegeversicherung finanziert werden, die ab Januar erhöht wird.

Da die SPD unter Familie nicht mehr nur die klassische Vater-Mutter-Kind-Konstellation versteht, sondern jede Gruppe von Menschen, die sich umeinander kümmert, betrifft das Gesetz nicht nur „nahe Verwandte“, sondern auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwager sowie „lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften“. Auch homosexuelle Lebensgemeinschaften, die nicht miteinander verpartnert sind, zählt die Familienministerin dazu. Bislang sind homo- wie heterosexuelle Lebensgemeinschaften gegenseitig weder abgesichert, noch haben sie gewisse Rechte – beispielsweise auf Auskunft im Fall eines Krankenhausaufenthalts des Partners.

Das Familienpflegegesetz garantiert eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz und Kündigungsschutz während der Pflegephase. Während die zehntätige Akutpflegezeit nur von einem Angehörigen genommen werden kann, darf die längere Auszeit dagegen von mehreren Personen beantragt werden. Bei drei pflegenden Kindern beispielsweise ergibt sich dadurch insgesamt eine Pflegezeit von bis zu sechs Jahren. „Wir wollen die Familien entlasten“, sagte Ministerin Schwesig: „Damit zeigt der Staat, dass Familien nicht alleingelassen werden.“

Schwesigs Vorgängerin, Kristina Schröder von der CDU, hatte 2010 eine ähnliche Idee, jedoch ohne Lohnausgleich und zinslosen Kredit. Doch das damalige Pflegeteilzeitmodell floppte: Nach Angaben des Familienministeriums machten nur 134 Angehörige davon Gebrauch. Das finanzielle Risiko sei sowohl für den Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber zu groß gewesen.

Schwesigs Haus rechnet damit, dass 2018 etwa 7.000 Personen das Angebot nutzen werden, zeitweilig ganz oder teilweise aus dem Job auszusteigen. 4.000 Betroffene könnten das zinslose Darlehen in Anspruch nehmen.

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