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KOMMENTAR: GERNOT KNÖDLER ÜBER DAS HAFENPRIVILEGKnifflige Frage

Von natürlich kann im Hafen, der immer wieder umgestaltet wurde, nur bedingt die Rede sein

Beim Streit um das Hafenprivileg muss zwischen den Interessen des Naturschutzes, der konsequenten Rechtssetzung und der Wirtschaft abgewogen werden. Das ist knifflig.

In rechtssystematischer Hinsicht ist eine solche Ausnahme ein Graus. Wo kommen wir hin, wenn wir solche Privilegien zulassen? Bisher ist das Hafenprivileg eine einzigartige Ausnahme. Allerdings hat die Bürgerschaft neben dem Hafen auch beim Flugzeugbau in Finkenwerder den Verbänden kein Klagerecht eingeräumt.

Sollte die Bürgerschaft das Recht haben, eine Ausnahme vom Bundesgesetz zu beschließen, könnte sie alle systematischen Erwägungen in den Wind schlagen. Allerdings heißt es in der Landesverfassung: „Die natürlichen Lebensgrundlagen stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.“ Von natürlich kann im Hafen, der immer wieder umgestaltet wurde, nur bedingt die Rede sein.

Bleibt die Frage, ob der Schaden, den das Privileg angerichtet hat, größer war als der Nutzen, den es der Stadt brachte. Hier haben die Umweltverbände außer grundsätzlichen Erwägungen nicht viel zu bieten. Sollten Vorhaben im Hafen ausgeglichen werden müssen, entstünden hohe Kosten und Verzögerungen.

Hamburg hat mit dem Hafenprivileg jahrzehntelang gut gelebt. Vielleicht sollte es die Bürgerschaft dabei belassen.

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