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Firmen umgehen Ökosteuer

SCHLUPFLÖCHER Durch die unternehmerische Auslagerung ihrer betrieblichen Energieversorgung profitieren auch externe Dienstleister von Steuernachlässen

Jährlich entgehen dem Staat rund 500 Millionen Euro, schätzt der Bundesrechnungshof

VON BERNWARD JANZING

Eine eigenwillige Regelung im Ökosteuergesetz fällt gerade dem Finanzministerium auf die Füße: Weil produzierenden Betrieben die Ökosteuer großteils erlassen wird, Dienstleistern hingegen nicht, gründen deutsche Unternehmen zunehmend eigene Gesellschaften, denen sie ihre Energieversorgung übertragen. Denn Energieversorger gelten als produzierendes Gewerbe.

Wird also zum Beispiel die Wärmeversorgung eines Hotels als separate GmbH geführt, kommt sie damit – anders als das Hotel selbst – in den Genuss der Subventionen. Nach Zahlen des Bundesrechnungshofs bescheren solche Konstruktionen dem Staatshaushalt inzwischen Mindereinnahmen von mindestens 500 Millionen Euro jährlich.

Die unternehmerische Ausgliederung der Energieversorgung ist dabei gar nicht so weit hergeholt, wie es zunächst scheint. Unter dem Namen Contracting ist das Verfahren auch unabhängig von den steuerlichen Anreizen bei vielen Betrieben beliebt. Vor allem Unternehmen, die neben Strom und Raumwärme auch noch Kälte oder Prozessdampf benötigen, übertragen ihre gesamte Energieversorgung gerne an einen externen Dienstleister. Auch in kommunalen Gebäuden wird das Contracting eingesetzt, weil sich damit die Heizkosten senken lassen – oft sogar ohne Investitionen.

Das Prinzip: Der sogenannte Contractor investiert auf eigene Rechnung in die Heizungsanlagen, die ihm auf fremdem Grundstück dann auch gehören. Er übernimmt zugleich die Beschaffung des Brennstoffs, wartet die Technik – und verkauft am Ende schlicht die Wärme an den Kunden vor Ort. Weil die Anbieter vom Fach sind, können sie ihre Kunden häufig effizienter und damit kostengünstiger mit Nutzenergie versorgen, als wenn die Energieverbraucher die Anlagen selbst betreiben würden. Der Steuerbonus wurde dann in jüngster Zeit zu einem willkommenen Bonbon obendrauf. Der Bundesrechnungshof fürchtet nun, dass künftig alle mittelständischen und großen Unternehmen auf diese Weise die Steuersubventionen abschöpfen könnten. Damit würden dann kleine Firmen und die Privathaushalte die Ökosteuer weitestgehend alleine tragen.

Um das jedoch zu verhindern, will das Finanzministerium das Gesetz in den kommenden Monaten ändern. An der grundsätzlichen Subventionierung bestimmter Unternehmen bei der Ökosteuer will das Ministerium jedoch festhalten: Der Steuervorteil soll den Contractoren nur noch gewährt werden, wenn deren Kunde ein Unternehmen des produzierendes Gewerbes ist. Dann kann eine Backstube subventionierte Wärme beziehen, das Bäckereifachgeschäft hingegen nicht. So deutet wenig darauf hin, dass die Regelung in Zukunft einfacher werden könnte.

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