: Zündelanwältin soll fliegen
FRANKFURT/MAIN taz ■ Die 6. Große Strafkammer am Landgericht in Mannheim will die Anwältin Sylvia Stolz aus dem Verfahren gegen den Holocaustleugner Ernst Zündel ausschließen. Stolz gehe es um „politische Agitation und Prozessverschleppung“, so Richter Meinerzhagen, der von einem „beispiellosen Fall von Ungebühr“ sprach. Der Kammervorsitzende war zuvor von Stolz provoziert und lächerlich gemacht worden. Schon das erste Verfahren gegen Zündel war Ende November 2006 abgebrochen worden, weil die Kammer Stolz ihr damaliges Pflichtmandat entzogen hatte – nach Verbalausfällen gegen Juden und die „Besatzerjustiz“. Im neu aufgerollten Prozess agiert Stolz nun als Wahlverteidigerin des Angeklagten, der bislang nur Angaben zur Person gemacht hat. Zündel, 66, wird vorgeworfen, den millionenfachen Mord an Juden in Wort und Schrift wieder und wieder geleugnet zu haben. Der Rechtsextremist lebte zuletzt in Kanada und den USA. KPK
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen