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MIETHAIHeizen im Juni

Sylvia Sonnemann

■ ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, Hamburg, ☎ 040/4313940, www.mhmhamburg.de

Wann muss mein Vermieter die Heizung anschalten? Angesichts des kalten Frühlings erkundigen sich viele Mieter nach der Heizpflicht des Vermieters – und schon einen Tag später, wenn die Sonne mal scheint, ist das Grillen Beratungsthema Nummer eins bei Mieter helfen Mietern (MHM). Welche Regeln gelten?

Der Vermieter muss die Zentralheizung auch außerhalb der Heizperiode betreiben, wenn die Außentemperaturen es erfordern. Diese Faustregel gilt unabhängig vom Mietvertrag. Während der Heizperiode – laut den Verträgen meist von Oktober bis einschließlich April oder vom 15. September bis 15. Mai – sollen mindestens 20 bis 22 Grad in der Raummitte gewährleistet sein. Im Grundsatz sollten diese Temperaturen auch im Frühjahr und Sommer erreicht werden.

Etwas kältere Raumtemperaturen an einem einzigen Tag im Juni sind hinzunehmen, nicht aber ein Sinken unter 20 Grad an mehreren Tagen hintereinander. Hat der Vermieter schon die Zentralheizung ausgestellt, obwohl nachts die Temperaturen einstellig werden, sollte man ihn auffordern, die Heizung wieder anzustellen und sich eine Mietminderung vorbehalten, wenn er nicht reagiert.

Und wenn das Wetter dann stimmt, darf auch gegrillt werden – allerdings nicht mit dem Kohlegrill, wenn es sich um einen Balkon handelt. Mit Blick auf den Garten sind die Gerichte großzügiger.

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