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Lauter neue Polizeigesetze

Nach dem Rasterfahndungs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss Hamburg sein neues Polizeigesetz überarbeiten – und auch die anderen Nordländer müssen ihre bisherige Praxis ändern. Sie tun dies widerwillig

Das Bundesverfassungsgerichts-Urteil zur Einschränkung der Rasterfahndung trifft auch die Nordländer – allen voran Hamburg. Denn der CDU-Senat hat 2005 die Kriterien für die gerügte Rasterfahndung nach den Anschlägen des 11. September 2001 im neuen Hamburger Polizeigesetz noch weiter abgesenkt. Schleswig-Holstein und Niedersachsen schlossen sich der bundesweiten Rasterfahndung zwar mit als letzte Bundesländer an, wollten aber eigentlich an der Praxis festhalten. Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD): „Wir können uns das in der angespannten Sicherheitslage nicht leisten, auf dieses Instrument zu verzichten.“ Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hatte zuletzt nach den Anschlägen in Madrid 2004 mit erneuter Rasterfahndung gedroht – obwohl sein Chef, Ministerpräsident Christian Wulff (CDU), klargestellt hatte, bei der Suche nach terroristischen „Schläfern“ helfe „auch Rasterfahndung ganz offenkundig nicht“.

Trotz der Karlsruher Richterschelte glaubt Hamburgs Innensenator Udo Nagel (parteilos) weiter an die Rechtmäßigkeit des Polizeivorgehens von 2001/2002: „Wir fühlen uns durch das Urteil bestätigt,“ so sein Sprecher Reinhard Fallak ein wenig sarkastisch zur taz. „Mit der Marienstraße hatten wir ja eine ‚konkrete Gefahr‘.“

In der Marienstraße 54 in Hamburg-Harburg hatten mehrere der studentischen Todespiloten von New York gewohnt, so dass Umfeld-Ermittlungen polizeirechtlich wohl tatsächlich gedeckt waren. Doch Hamburgs damaliger SPD-Innensenator Olaf Scholz ordnete wegen der allgemeinen Bedrohungslage eine Rasterfahndung an.

Da Karlsruhe klar gemacht hat, dass die Rasterfahndung als „polizeiliche Vorfeldbefugnis“ ohne eine konkrete Gefahr unzulässig ist, steht nun der Passus des neuen Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zur Disposition. Danach reichen bereits Indizien aus, die die Annahme rechtfertigen, eine Straftat könnte bevorstehen, um eine Rasterfahndung anzuordnen.

Nagel stellt nun eine „redaktionelle Klarstellung“ in Aussicht. Die Opposition fordert hingegen sofort eine „Korrektur“. „Nagels Prestigeobjekt eines neuen Polizeirechts hat keine lange Halbwertzeit gehabt“, lästert SPD-Innenexperte Andreas Dressel. Und der GAL-Justizexperte Till Steffen frotzelt: „Nagel hat das schärfste Polizeirecht Deutschlands gewollt. Das Ergebnis ist ein verfassungswidriges Gesetz.“

KAI VON APPEN/ksc

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