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Justizminister Busemann: „Ich lasse keinen raus“

SICHERUNGSVERWAHRUNG CDU-Minister Busemann will Urteile des Europäischen Gerichtshofs ignorieren

Die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Sicherungsverwahrung in Deutschland und die daraus zu ziehenden Konsequenzen sind umstritten. Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) kündigte an, die Straßburger Rüge werde auf die zehn Sicherungsverwahrten in seinem Bundesland keine Auswirkungen haben. „Ich lasse keinen raus“, sagte der Minister der Berliner Zeitung. Der Bundesgerichtshof habe schließlich erst im vergangenen November entschieden, dass ein früheres Urteil des Straßburger Gerichts keine Entlassungsautomatik beinhalte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Bundesrepublik am Donnerstag erneut in vier Fällen verurteilt. Er stellte einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest. Weil zahlreiche Fälle umstritten sind und angefochten werden, könnten die Gerichte gezwungen sein, weitere Täter freizulassen.

Busemann forderte das Bundesverfassungsgericht auf, das Problem der nachträglichen Sicherungsverwahrung endlich grundsätzlich zu klären. „Es wird Zeit, dass Karlsruhe spricht.“ Die Justiz müsse wissen, ob die Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gelte oder die bisherige Rechtsprechung aus Karlsruhe, sagte Busemann.

Karlsruhe hatte 2004 geurteilt, dass die damals mögliche nachträgliche Verhängung der Sicherungsverwahrung mit dem Grundgesetz vereinbar sei. (dpa)

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